Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gebetsverbot am Gymnasium
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Schulfrieden

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gebetsverbot am Gymnasium

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Gebetsverbot am Diesterweg-Gymnasium bestätigt. Extremismus-Experte Michael Hammerbacher fordert nun eine Brandmauer gegen den politischen Islam an Schulen – und warnt vor einer rot-grün-roten Regierung.

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Zwölf schwarz gekleidete Schüler, einer als Vorbeter, ein öffentliches Gruppengebet auf dem Schulhof: Das hat das Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding während des Ramadan verboten. Am 15. Oktober hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das Verbot abgewiesen – und die Berufung nicht zugelassen.

Für Michael Hammerbacher, Leiter des Beratungsvereins DEVI, ist der Streit damit nicht vorbei. Im WELT-Interview über religiöses Mobbing an Schulen fordert er eine Brandmauer gegen den politischen Islam an Schulen. Nach seinen Angaben hat die GFF 20 Berliner Schulen wegen angeblich diskriminierender Schulordnungen angemahnt; 19 hätten nachgebessert, nur das Weddinger Gymnasium habe standgehalten.

Was das Gericht entschieden hat

Die Schulordnung von 2023 untersagt das demonstrative Ausüben religiöser Riten im Interesse des Schulfriedens. Dagegen klagte die GFF im Oktober 2025 nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Die Vorsitzende Richterin Rautgundis Schneidereit stellte eine nur mittelbare Diskriminierung fest, die zum Schutz des Schulfriedens gerechtfertigt sei (Az. 3 K 710/25).

Schulleiter Volker Lehmann sieht sich bestätigt: „Zwanzig Schulen haben nachgegeben. Wir haben gekämpft und immensem Druck standgehalten.“ Hammerbacher nennt das Urteil „erfreulich“ – die Schulen hätten damit „ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, um auf mögliche islamistische Einflüsse zu reagieren“.

Vom Schulhof bis zum Parteitag

  1. 2023
    Neue Schulordnung in Wedding

    Das Diesterweg-Gymnasium untersagt das demonstrative Ausüben religiöser Riten im Interesse des Schulfriedens.

  2. Oktober 2025
    GFF erhebt Klage

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz gegen die Schulordnung.

  3. November 2025 bis Januar 2026
    Befragung für das Gewaltbarometer

    Das Institut für Demoskopie Allensbach befragt 14.115 Schüler und 2.579 Lehrkräfte.

  4. 22. Juni 2026
    Studie vorgestellt

    29 Prozent der Neuntklässler wollen religiösen Regeln Vorrang vor der Schulordnung geben, unter muslimischen Neuntklässlern sind es 41 Prozent.

  5. 15. Oktober 2026
    Gericht bestätigt das Verbot

    Das Verwaltungsgericht Berlin weist die Klage ab, die Berufung wird nicht zugelassen.

  6. 26. Oktober 2026
    Hammerbacher im WELT-Interview

    Der Extremismus-Experte fordert eine Brandmauer gegen den politischen Islam an Schulen.

  7. 31. Oktober 2026
    Parteitag der Berliner Linken

    Die Linke entscheidet über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen.

41 Prozent der muslimischen Neuntklässler

Rückendeckung kommt aus der Statistik. Die Senatsbildungsverwaltung stellte am 22. Juni 2026 die Ergebnisse der Berliner Studie zum Konflikt- und Gewaltbarometer vor: 14.115 Schüler und 2.579 Lehrkräfte hatte das Institut für Demoskopie Allensbach zwischen November 2025 und Januar 2026 befragt. 29 Prozent der Neuntklässler finden, religiöse Regeln sollten Vorrang vor der Schulordnung haben.

Unter muslimischen Neuntklässlern sind es 41 Prozent, unter christlichen 33, unter konfessionslosen 19 Prozent. Die frühere Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) sagt: „Die Ergebnisse dieser Studie sind ein deutliches Warnsignal.“

Religiöse Regeln vor der Schulordnung? Neuntklässler nach Konfession

Anteil der Neuntklässler, die religiösen Regeln Vorrang einräumen wollen

Quelle: Berliner Konflikt- und Gewaltbarometer, IfD Allensbach, Juni 2026

Rot-grün-rot und die Angst vor gekürzter Prävention

SPD, Grüne und Linke legten am 17. Oktober ein Sondierungspapier vor; am 21. Oktober stimmten der SPD-Landesvorstand und der kleine Parteitag der Grünen für Koalitionsverhandlungen. Die Linke entscheidet am 31. Oktober auf einem Parteitag. Die SPD will ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen. Im ZDF-Politbarometer lehnten 56 Prozent der Deutschen eine rot-grün-rote Koalition in Berlin ab.

Hammerbacher befürchtet, eine solche Regierung könne Programme gegen religiösen Extremismus zurückfahren und sein eigenes Beratungsprojekt gefährden. Eigene Gebetsräume an Schulen lehnt er ab – in Berlin wird parallel über Wegners Forderung nach Islamunterricht an Schulen gestritten. Und er verweist auf die, die zuerst leiden: „Die ersten Opfer sind liberale Muslime.“

„Ich halte auch hier eine Brandmauer für notwendig.“
Michael Hammerbacher, Leiter DEVI e.V., Extremismus-Experte

Am 31. Oktober entscheidet die Linke

Rechtlich ist der Streit nicht beendet. Die GFF kündigt Rechtsmittel gegen die Entscheidung an, eine Berufung hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Inhaltlich bleibt die Frage, wie weit Schulen religiöse Praxis einschränken dürfen – 19 Berliner Schulen haben ihre Ordnungen nach den Mahnschreiben bereits geändert.

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Für die Schulleitungen ist damit nur eines geklärt: Das Verbot ist rechtmäßig. Ob sie es nach dem Willen einer neuen Landesregierung auch weiter durchsetzen sollen, sagt das Urteil nicht – diese Antwort fällt am 31. Oktober oder danach.