Landgericht Hamburg kippt Sicherstellung der Aufnahmen zur älteren Tochter
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Pressefreiheit

Landgericht Hamburg kippt Sicherstellung der Aufnahmen zur älteren Tochter

Die „Zeit“ bekommt im Block-Prozess nur einen Teil der beschlagnahmten Tonbänder frei: Das Landgericht Hamburg erklärt die Sicherstellung der Aufnahmen zur ältesten Tochter für rechtswidrig – hält aber an den Gesprächen mit der jüngeren Tochter fest, weil sie Zeugenaussagen beeinflusst haben könnten.

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Die „Zeit“ bekommt ihre Tonbänder im Block-Prozess nur zum Teil zurück. Am Abend des 27. Oktober half die Große Strafkammer 32 des Landgerichts Hamburg den Beschwerden des Verlags und der Journalistin Anne Kunze teilweise ab – und hielt zugleich an jenem Material fest, auf das es der Staatsanwaltschaft im Verfahren ankommt.

Für rechtswidrig erklärte das Gericht die vorläufige Sicherstellung der Aufnahmen, die Christina Blocks älteste, nicht entführte Tochter betreffen. Für den Prozess seien allein die Aufzeichnungen zur jüngeren Tochter von Bedeutung, heißt es in dem Beschluss der Kammer unter Vorsitz von Isabel Hildebrandt.

An den Bändern der jüngeren Tochter hält das Gericht fest

An den Aufzeichnungen der Gespräche vom 15. und 16. Januar 2024 mit der damals 13-jährigen jüngeren Tochter hält die Kammer fest: Die Befragung wenige Tage nach der Entführung könnte die späteren Zeugenaussagen „fremdsuggestiv“ beeinflusst haben. Warum das Gericht die Podcastaufnahmen braucht, erklärt der FAZ-Hintergrund.

Die Gespräche hatte Kunze in Dänemark geführt, wenige Tage nach der Tat und vor umfassenden polizeilichen Vernehmungen. Aufgezeichnet wurden auch die ältere Tochter, ihr damals zehnjähriger Bruder, Vater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid Have. Ende September 2026 erschien der mehrteilige Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“, in dem Ausschnitte zu hören sind.

Wie der Druck auf die Redaktion entstand

Der Streit eskalierte am 12. Oktober: Staatsanwaltschaft und LKA verlangten von Kunze die Herausgabe von rund 80 Stunden Tonmaterial und drohten mit der Durchsuchung von Redaktion und Wohnung. Gegen die Anordnung legten Verlag und Journalistin Beschwerde ein.

Kunze übergab die rund 80 Stunden; am 21. Oktober setzte die Strafkammer den Vollzug aus, bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfen die Aufnahmen nicht ausgewertet werden. Zeit-Chefredakteur Giovanni Di Lorenzo beschreibt die Übergabe als erzwungen – möglich wurde sie nur, weil eine Durchsuchung drohte.

„So freiwillig wie das ist, wenn jemand vor deiner Tür steht und sagt: „Lässt du mich rein oder soll ich die Tür eintreten““
Giovanni Di Lorenzo, Chefredakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“

Die Suche nach Vertragsunterlagen ist vom Tisch

In einem zweiten Punkt gab die Kammer die Suche nach möglichen Vertragsunterlagen zwischen Journalistin beziehungsweise Verlag und der Familie Block/Hensel vollständig auf. Es sei glaubhaft, dass es keinen Vertrag gab und kein Geld floss.

Der Beschluss verkleinert nun die Menge des Materials, das die Justiz halten darf – die Aufnahmen der jüngeren Tochter bleiben in ihrer Hand.

„Angriff auf die Pressefreiheit“
Anne Kunze, „Zeit“-Journalistin und Autorin von „House of Block“

Was das Oberlandesgericht jetzt entscheidet

Verhandelt wird im Block-Prozess die Entführung der beiden jüngsten Kinder von Christina Block aus Dänemark in der Silvesternacht 2023. Angeklagt sind die Unternehmerin und sechs weitere Personen, der Prozess läuft seit Juli 2025. Im Verfahren bestreitet der frühere ARD-Sportmoderator Gerhard Delling jede Beteiligung an der Entführung.

Über den verbleibenden Teil der Beschwerde entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht. Ob die Tonaufnahmen der jüngeren Tochter jemals im Gerichtssaal abgespielt werden, ist damit offen – und mit ihnen die Frage, wie weit Strafjustiz in Redaktionsarchive greifen darf.

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