OLG Hamburg lehnt Einstellung des Nord-Stream-Prozesses ab
Das Hanseatische Oberlandesgericht lässt den Nord-Stream-Prozess weiterlaufen: Der Einstellungsantrag der Verteidigung ist abgelehnt. Der Angeklagte darf sich laut seinen Anwälten wegen ukrainischer Geheimhaltungspflicht weder beraten noch aussagen – in Kiew drohen ihm bis zu acht Jahre Haft.
Der Nord-Stream-Prozess in Hamburg geht weiter. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Dienstag den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens als unbegründet zurückgewiesen. Der angeklagte Ukrainer Serhii Kusnetzow muss sich damit weiter wegen der Sprengung der Ostsee-Pipelines verantworten.
Die Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp und Lars Brögeler hatten ein „absolutes Verfahrenshindernis“ geltend gemacht. Ihr Mandant unterliege als früherer Offizier ukrainischer Spezialkräfte einer Geheimhaltungspflicht, dürfe sich deshalb weder mit seinen Anwälten beraten noch aussagen. In der Ukraine riskiere er bei Geheimnisverrat bis zu acht Jahre Freiheitsstrafe.
Die Verteidigung: „Ein Offizier, der nicht sprechen darf“
Die Kammer folgte dieser Argumentation nicht. „Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt“, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Die Ablehnung des Einstellungsantrags durch das Gericht war am Vortag angekündigt worden; zuvor hatte der Vertreter der Bundesanwaltschaft ergänzend Stellung genommen.
Für die Verteidigung ist das ein Rückschlag. Sie hatte vorgetragen, ihr Mandant könne sich unter diesen Bedingungen nicht wirksam verteidigen. Das Gericht prüft die Frage allein nach deutschem Recht. Kusnetzow selbst äußert sich seit dem Prozessauftakt am 14. Oktober nicht.
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Sechs Explosionen, vier Lecks
Nach der Entscheidung sagte ein Sachverständiger des Bundeskriminalamts zum Schaden aus. An den Leitungen detonierten demnach sechs Explosionen, an vier Stellen trat Gas aus. Ein Rohr sei auf fast 300 Metern Länge aufgerissen, heißt es in dem Gutachten des BKA zu den Sprengsätzen.
Der Schaden liegt laut Gericht in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe. Die Sprengsätze zündeten am 26. September 2022 in 70 bis 80 Metern Tiefe vor der dänischen Insel Bornholm; drei der vier Leitungsstränge von Nord Stream 1 und 2 wurden beschädigt. Die Ermittlungen laufen weiter – ein zweiter Nord-Stream-Verdächtiger wurde in Kroatien gefasst.
Von der Adriaküste bis Saal 237
Kusnetzow war am 30. August 2025 während eines Familienurlaubs an der italienischen Adriaküste auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Er wehrte sich gegen die Auslieferung. Am 27. November 2025 wurde er nach Deutschland überstellt, einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl in Vollzug.
Am 1. Juli 2026 erhob der Generalbundesanwalt Anklage; die Anklageschrift umfasst 136 Seiten. Der Prozess begann am 14. Oktober 2026 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, in Saal 237, einem Sicherheitstrakt. Der Angeklagte schwieg zum Auftakt.
Der Weg zum zweiten Verhandlungstag
26. September 2022
Sprengsätze zerstören drei Pipeline-Stränge
In 70 bis 80 Metern Tiefe vor Bornholm detonieren mehrere Sprengsätze, vier Lecks entstehen.
30. August 2025
Festnahme in Italien
Kusnetzow wird während eines Familienurlaubs an der Adriaküste auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls gefasst.
27. November 2025
Überstellung nach Deutschland
Einen Tag später setzt ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl in Vollzug.
1. Juli 2026
Anklage mit 136 Seiten
Der Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen den früheren Offizier.
14. Oktober 2026
Prozessauftakt in Hamburg
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beantragt die Verteidigung die Einstellung und rügt ein absolutes Verfahrenshindernis.
27. Oktober 2026
Gericht lehnt Einstellung ab
Der Antrag ist unbegründet, danach sagt ein BKA-Sachverständiger zu Schaden und Explosionsursache aus.
Wie es weitergeht
Die zunächst bestimmten Verhandlungstermine reichen bis Ende Januar 2027; verhandelt wird im Schnitt an zwei Tagen pro Woche.
Ob der Angeklagte bis dahin aussagt, ist offen. Seine Verteidiger sehen ihn durch die ukrainische Geheimhaltungspflicht daran gehindert. Das Gericht hat diesen Einwand verworfen – der Prozess in Saal 237 geht weiter.