Nebenklage fordert für Gina H. besondere Schwere der Schuld
Am 29. und 30. Oktober halten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers. Die Nebenklage will durchsetzen, dass Gina H. nicht nach 15 Jahren Haft entlassen werden kann.
Die Nebenklage im Mordprozess um Fabian (8) will verhindern, dass Gina H. nach 15 Jahren Haft freikommt. Am 28. Oktober kündigte Anwältin Christine Habetha an, den Antrag auf besondere Schwere der Schuld zu stellen — einen Tag bevor in Rostock die Schlussvorträge beginnen.
An diesem Donnerstag sprechen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock zuerst die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage, am Freitag folgen die Verteidiger Andreas Ohm und Thomas Löcker. Danach hat Gina H. das letzte Wort.
Der Antrag der Nebenklage setzt eine Verurteilung voraus. Habetha rechnet fest damit.
„Ich rechne ganz fest mit einer Verurteilung“
Christine Habetha, Anwältin der Nebenklage
Was die Feststellung der Schuld bedeutet
Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. Stattdessen legt die Strafvollstreckungskammer fest, wie lange der Verurteilte mindestens weiter in Haft bleibt. Über die konkrete Dauer entscheidet damit nicht die Schwurgerichtskammer.
Auch Fabians Mutter Dorina fordert die Feststellung. Sie hatte sich bereits für eine lebenslange Haft für Gina H. ausgesprochen.
Der Prozess läuft seit dem 28. April vor der Schwurgerichtskammer, mehr als 30 Verhandlungstage liegen hinter den Beteiligten. Am 31. Verhandlungstag, dem 5. Oktober, nannte das Gericht erstmals den 10. November als Termin für die Urteilsverkündung.
Der Vorwurf: heimtückischer Mord
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sie soll Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung ihrer Mutter in Güstrow gelockt, ihn an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und die Leiche angezündet haben.
Die Verteidiger Andreas Ohm und Thomas Löcker bezweifeln die Beweisführung der Anklage. Ihre Plädoyers am Freitag entscheiden mit darüber, wie viel von dem Vorwurf am 10. November übrig bleibt.
Der Fall liegt mehr als ein Jahr zurück, viele Details sind bis heute umstritten. Eine Rekonstruktion des Verbrechens vor dem Urteil zeichnet Verschwinden, Fund und Ermittlungen nach.
Vom Verschwinden Fabians bis zum Urteil
10. Oktober 2025
Fabian verschwindet
Der Achtjährige verschwindet aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow.
14. Oktober 2025
Die Leiche wird gefunden
An einem Tümpel bei Klein Upahl entdecken Ermittler den toten Jungen. Gina H. meldet den Fund.
28. April 2026
Prozessbeginn in Rostock
Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock beginnt der Mordprozess.
5. Oktober 2026
Termin für das Urteil
Am 31. Prozesstag nennt das Gericht den 10. November 2026 als Verkündungstermin.
27. Oktober 2026
Schlussrunde bestätigt
Der Ablauf steht fest: Plädoyers am 29. und 30. Oktober, Urteil am 10. November.
29. und 30. Oktober 2026
Die Plädoyers
Zuerst sprechen Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dann die Verteidigung, danach Gina H. selbst.
10. November 2026
Urteilsverkündung
Am 35. Prozesstag soll die Schwurgerichtskammer ihr Urteil sprechen.
Der Gutachter hält Gina H. für voll schuldfähig
Der psychiatrische Gutachter hat Gina H. voll schuldfähig eingestuft. Er attestiert ihr eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit Borderline- und psychopathischen Merkmalen — und hält sie dennoch für voll schuldfähig.
Der Ablauf steht seit dem 27. Oktober fest: Plädoyers am Donnerstag und Freitag, danach berät die Kammer. Das Urteil soll am 10. November fallen, am 35. Prozesstag.
Vorsitzender Richter Holger Schütt hat den Fahrplan bestätigt: „Das ist der Plan des Gerichtes.“ Zwischen den Plädoyers und der Verkündung liegen elf Tage.
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Offen ist bis Freitag, ob die Verteidigung einen eigenen Tathergang anbietet oder nur die Beweisführung der Anklage angreift. Das letzte Wort vor dem Urteil hat Gina H. selbst.