Bund plant 157 Millionen Euro für neue Geldwäscheaufsicht
Der Bund will die Aufsicht mit 32 neuen Stellen ausbauen und dafür 157 Millionen Euro ausgeben. Zugleich sollen Behörden leichter an Konto- und Immobiliendaten kommen – der Referentenentwurf liegt seit Montag in der Ressortabstimmung.
Für 157 Millionen Euro zusätzlicher Ausgaben will der Bund den Zugriff auf Konten und Schließfächer ausweiten. Seit Montag läuft die Ressortabstimmung über den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein neues Geldwäschegesetz.
Der Entwurf soll das Geldwäschegesetz von 2017 ablösen. Im Zentrum stehen schnellere Kontosperren, ein leichterer Zugang der Behörden zu Konto- und Immobiliendaten sowie eine neue Zentrale Koordinierungsstelle Geldwäscheaufsicht bei der Bafin in Bonn.
32 neue Stellen in Bonn
Für die neue Koordinierungsstelle sind 32 zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen. Der Bund rechnet für die Jahre 2027 bis 2030 mit zusätzlichen Ausgaben von rund 157 Millionen Euro, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
Der Bedarf ist messbar: Für 2025 erfasste das Bundeskriminalamt einen durch Geldwäsche verursachten Schaden von rund 1,5 Milliarden Euro. Diese Summe steht gegen die 157 Millionen Euro, die der Bund nun für die Aufsicht veranschlagt.
Die neue Stelle soll die Aufsicht bündeln. Sie reiht sich in eine Serie von Vorhaben: Im Februar beschloss das Kabinett den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität von BMF, BMI und BMJ, im August folgte ein Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Zehn Werktage für die FIU
Über die Details berichteten am Donnerstag mehrere Redaktionen. Im Fokus stehen Sofortmaßnahmen der Financial Intelligence Unit (FIU) mit einer Dauer von zehn Werktagen sowie Sperren für Schließfächer, die fünf Tage gelten sollen.
Hinzu kommt die Bargeldobergrenze. Beim Immobilienkauf gilt seit April 2023 bereits ein grundsätzliches Barzahlungsverbot – der Staat hat also Erfahrung damit, große Barzahlungen zu unterbinden.
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Leichterer Zugang zu Bürgerdaten
Die Welt beschreibt den Kern des Entwurfs als erleichterten Zugang zu Konten und Bürgerdaten. Für Kontoinhaber heißt das: Auskünfte, die heute bürokratische Umwege brauchen, sollen künftig schneller fließen.
Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Mittwoch, das Vorhaben leiste einen weiteren wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche. AFP, dpa und weitere Redaktionen berichteten über den Entwurf – ein Zeichen dafür, dass das Ministerium die Öffentlichkeit früh auf Linie bringen will.
Wer die Kosten trägt, ist damit noch nicht geklärt. Die 157 Millionen Euro sind im Entwurf veranschlagt, müssen aber durch den Haushalt. Bei einer Aufsicht, die bislang auf viele Behörden verteilt war, ist das ein Test für die Frage, ob der Bund tatsächlich Personal aufbauen kann.
Der Zeitplan bis 2029
Der Takt kommt aus Brüssel. Im Mai 2024 beschloss die EU ihr Geldwäschepaket aus zwei Richtlinien und zwei Verordnungen, anzuwenden bis zum 10. Juli 2027. Zu diesem Datum soll auch in Deutschland das neue Gesetz die alten Regeln ersetzen.
Bis Jahresende 2026 soll das Kabinett den Entwurf beschließen. Zustimmungspflichtig ist er nicht – der Bundestag kann ihn ohne Votum der Länder durchbringen. 2029 folgt dann die Zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen.
Von der EU-Vorgabe zum neuen Gesetz
April 2023
Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
In Deutschland tritt ein grundsätzliches Barzahlungsverbot für Immobiliengeschäfte in Kraft.
30. Mai 2024
EU beschließt Geldwäschepaket
Zwei Richtlinien und zwei Verordnungen, anzuwenden bis zum 10. Juli 2027.
25. Februar 2026
Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität
Das Kabinett verabschiedet den gemeinsamen Plan von BMF, BMI und BMJ.
12. August 2026
Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung
Kabinettbeschluss, geplantes Inkrafttreten am 1. Januar 2027.
26. Oktober 2026
Referentenentwurf für das neue Geldwäschegesetz
Reuters berichtet über den Entwurf, die Ressortabstimmung läuft.
10. Juli 2027
Neues Geldwäschegesetz tritt in Kraft
Das Gesetz von 2017 wird durch das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ersetzt.
Ob der Zeitplan hält, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Bis dahin liegt der Entwurf bei den Ressorts, und die Frage, wie tief der Staat in Kontodaten blicken darf, ist weiter offen.