Christina Block muss 63.000 Euro Kindesunterhalt nachzahlen
Ein dänisches Gericht verurteilt Christina Block zu rund 63.000 Euro rückwirkendem Kindesunterhalt – zahlbar binnen 14 Tagen. Ihr Berater Béla Anda bestreitet die im Urteil genannten Zahlen; über den Beginn der Unterhaltspflicht wurde ebenfalls gestritten.
63.000 Euro muss Christina Block (47) für drei ihrer Kinder nachzahlen – binnen 14 Tagen. Das Familiengericht im dänischen Sønderborg verurteilte die Hamburger Unternehmerin am Mittwoch zu rückwirkendem Kindesunterhalt, wie aus dem Bericht über das dänische Unterhaltsurteil hervorgeht.
Der Streit geht nicht darum, ob Block zahlt, sondern wie viel und ab wann. Die Richterin setzte ihr Jahreseinkommen auf mindestens rund 308.000 Euro an, gut 25.000 Euro im Monat. In die Schätzung flossen auch regelmäßige Zahlungen der familieneigenen Eugen Block Holding ein.
7.000 Euro überweist die Holding demnach jeden Monat an Block; sie bezeichnet das Geld als Darlehen. Weil weitere Finanzunterlagen fehlten, schätzte die Richterin ihre Leistungsfähigkeit zu ihrem Nachteil. Genau an dieser Schätzung setzt die Verteidigung an.
So verteilt sich die Summe auf drei Kinder
Das Urteil rechnet die Forderung für jedes Kind einzeln ab. Für Johanna Hensel (20) sind es rund 20.700 Euro, für Klara (15) und Theodor Hensel (12) jeweils rund 21.400 Euro. Zusammen ergibt das die gut 63.000 Euro.
Rückwirkender Kindesunterhalt je Kind in Euro
Urteil des Familiengerichts Sønderborg vom 28. Oktober 2026
Quelle: Familiengericht Sønderborg
Bei Johanna lief der Anspruch vom 3. Oktober 2021 bis zu ihrem 18. Geburtstag im Februar 2024 – nach dänischem Recht endet er mit der Volljährigkeit. Für Klara und Theodor rechnet das Gericht vom 27. April 2023 bis zum 31. August 2025 ab.
Der 27. April 2023 ist kein Zufall: Damals hatten dänische Gerichte endgültig entschieden, dass die beiden jüngsten Kinder nicht zur Mutter zurückkehren. Ab diesem Zeitpunkt lebten sie beim Vater in Dänemark.
Hohe Unterhaltssummen zwischen Prominenten sind kein Einzelfall: Im Streit um Schweinsteigers 45.000-Euro-Unterhalt geht es um eine monatliche Forderung, die ein spanisches Gericht festgelegt hat.
Der Berater bestätigt die Zahlen nicht
Bestätigt hat die Entscheidung Stephan Hensel, der Vater der Kinder. Auf die Bestätigung durch Stephan Hensel stützt sich der Bericht von LTO; das Gericht selbst äußerte sich nicht. Blocks PR-Berater Béla Anda nannte die genannten Zahlen nicht bestätigt.
„Christina Block ging es in dem Verfahren immer darum, eine angemessene Unterhaltsregelung auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage zu erreichen – nicht darum, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.“
Béla Anda, PR-Berater von Christina Block
Anda wehrt damit den Vorwurf ab, Block wolle sich vor Unterhalt drücken. Sein zweites Argument ist juristisch: Sie habe sich gegen einen Beginn der Unterhaltspflicht zu einem Zeitpunkt gewandt, von dem an sich die Kinder aus seiner Sicht widerrechtlich in Dänemark aufgehalten hätten. Das Gericht hat diesen Einwand nicht übernommen.
Von Dänemark nach Hamburg
Die Vorgeschichte reicht fünf Jahre zurück. Im August 2021 brachte Stephan Hensel die beiden jüngsten gemeinsamen Kinder nach einem Wochenendbesuch nicht zur Mutter zurück; sie blieben bei ihm in Dänemark. Im Sommer 2021 zog die älteste Tochter Johanna mit Blocks Zustimmung zum Vater.
Der Streit um die Kinder: sechs Stationen
August 2021
Die jüngsten Kinder bleiben beim Vater
Nach einem Wochenendbesuch bringt Stephan Hensel die beiden jüngsten gemeinsamen Kinder nicht zur Mutter zurück; sie leben fortan bei ihm in Dänemark.
3. Oktober 2021
Unterhaltsanspruch für Johanna beginnt
Nach dem dänischen Urteil startet an diesem Tag der rückwirkende Unterhaltsanspruch für die älteste Tochter.
27. April 2023
Gerichte entscheiden endgültig für den Vater
Dänische Gerichte entscheiden, dass Klara und Theodor nicht zur Mutter zurückkehren. Von diesem Tag an rechnet das Gericht Unterhalt ab.
31. Dezember 2023
Die jüngsten Kinder tauchen in Hamburg auf
Klara und Theodor werden vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland gebracht und sind anschließend bei der Mutter.
11. Juli 2025
Strafprozess in Hamburg beginnt
Das Landgericht Hamburg verhandelt den Vorwurf, Block habe eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt. Sie bestreitet das.
28. Oktober 2026
Urteil in Sønderborg
Das Familiengericht verurteilt Block zu rund 63.000 Euro rückwirkendem Kindesunterhalt, fällig binnen 14 Tagen.
In der Silvesternacht 2023/24 wurden Klara und Theodor vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland gebracht und tauchten bei der Mutter in Hamburg auf. Der Unterhaltsstreit und der Strafprozess laufen getrennt voneinander.
Der Strafprozess läuft seit Juli 2025
Vor dem Landgericht Hamburg wird seit dem 11. Juli 2025 verhandelt. Der Vorwurf: Block soll eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder beauftragt haben. Block bestreitet das. Am Mittwoch, dem Tag des Urteils aus Sønderborg, stellte ihre Verteidigung 840 Seiten Beweisanträge.
Auch der Unterhaltsstreit ist damit nicht beendet. Am 9. Oktober verhandelte das Amtsgericht Hamburg über die Klage der Kinder, eine Einigung gab es nicht; strittig ist die Höhe. Anfang Oktober war das Verfahren der beiden jüngeren Kinder zeitweise ausgesetzt.
Die Frist endet Mitte November
Block hat nun 14 Tage Zeit, die rund 63.000 Euro zu überweisen. Die Frist endet Mitte November 2026. Ob sie zahlt oder Rechtsmittel gegen das dänische Urteil einlegt, ist offen.
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In Deutschland läuft seit Oktober 2025 ein weiteres Unterhaltsverfahren, weil der dänische Anspruch mit der Volljährigkeit endet. Dort ist die Höhe zwischen beiden Seiten strittig – und dort entscheidet sich, wie viel Block ihren Kindern künftig zahlt.