Ab dem 1. November 2026 kostet jeder Einkauf außerhalb der EU mindestens zwei Euro mehr. Dann erhebt die EU erstmals die „Union Handling Fee“ – zwei Euro für jede Warenposition in der Zollanmeldung, unabhängig vom Warenwert. Wer fünf verschiedene Artikel in einem Paket bestellt, kann allein dadurch zehn Euro Aufschlag zahlen.
Schuldner der Gebühr sind die Plattformen und Importeure, nicht die Verbraucher. Weitergeben dürfen sie die Kosten aber – über Preise oder Versandkosten. Damit trifft der Aufschlag zuerst die Anbieter und am Ende die Kunden. Erstattet wird die Gebühr nicht, auch nicht, wenn die Ware zurückgeschickt wird.
Mindestens fünf Euro pro Warenkategorie
Die zwei Euro sind nicht die einzige neue Last. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zusätzlich ein Pauschalzoll von 3 Euro auf Kleinsendungen bis 150 Euro je Warenkategorie; mit ihm fiel die Zollbefreiung für Kleinsendungen weg. Beide Abgaben zusammen ergeben mindestens 5 Euro pro Warenkategorie. Anders als der Zoll greift die Bearbeitungsgebühr auch bei Bestellungen über 150 Euro.
Wer die Last am Ende trägt, ist politisch umstritten. Beim 3-Euro-Zoll schob Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband die Rechnung den Händlern zu:
„Der neue Pauschalzoll ist von den Händlern zu tragen und nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Von der ersten Idee zur Dauergebühr
Die Zwei-Euro-Marke stand früh im Raum. Im Mai 2025 nannte EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič zwei Euro Bearbeitungsgebühr je Kleinsendung als Größenordnung. Am 11. Februar 2026 gab der Rat grünes Licht; die Verordnung (EU) 2026/382 schuf die Grundlage für den 3-Euro-Pauschalzoll. Am 26. März 2026 folgte die Trilog-Einigung zur EU-Zollreform.
Von der Idee zur Gebühr
- Mai 2025Šefčovič nennt zwei Euro als Größenordnung
EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič bringt erstmals zwei Euro Bearbeitungsgebühr je Kleinsendung ins Spiel.
- 11. Februar 2026Rat ebnet den Weg für den 3-Euro-Zoll
Der Rat der EU gibt grünes Licht für neue Zollregeln; die Verordnung (EU) 2026/382 schafft die Grundlage für den Pauschalzoll.
- 26. März 2026Trilog-Einigung zur EU-Zollreform
Rat und Europäisches Parlament einigen sich auf das Reformpaket.
- 1. Juli 20263-Euro-Pauschalzoll tritt in Kraft
Die Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150 Euro fällt weg, je Warenkategorie werden 3 Euro fällig.
- 1. September 2026Textilverbände fordern zehn Euro
EURATEX, UFIMH und UIT verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro je Kleinsendung.
- 21. September 2026Kommission legt zwei Euro fest
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2152 setzt die „Union Handling Fee“ auf 2 Euro je Warenposten.
- 1. November 2026Erste Erhebung der Bearbeitungsgebühr
Die Gebühr wird erstmals kassiert; zugleich wird die Produktkennung in der Zollanmeldung Pflicht.
Die Höhe setzte die Kommission per Delegierter Verordnung (EU) 2026/2152 fest: zwei Euro je Warenposten, beschlossen am 21. September 2026. Die niederländische Ankündigung der europäischen Paketgebühr machte die Regelung am 22. September öffentlich; am selben Tag erschien sie im Amtsblatt.
Am 22. Oktober trat die Verordnung in Kraft, zehn Tage später wird sie erstmals kassiert. Zeitgleich verlangt die Zollanmeldung eine Produktkennung. Der 3-Euro-Zoll dagegen ist befristet: Er läuft im Juli 2028 aus, dann sollen reguläre Zollsätze und der EU Customs Data Hub greifen. Die Bearbeitungsgebühr bleibt – sie wird alle zwei Jahre überprüft.
Rückgang in Dänemark, zehn Euro gefordert
Erste Zahlen aus Dänemark deuten auf einen Bremseffekt. Nach dem 3-Euro-Zoll habe man dort und in der EU einen vorläufigen Rückgang der Kleinsendungen von Plattformen außerhalb der Union beobachtet, sagt Christian Lützen, Direktor der dänischen Zollbehörde. Zuvor war der Strom riesig: 2025 gelangten rund 5,9 Milliarden Kleinsendungen in die EU, 90 bis 93 Prozent aus China.
Für die Branche ist die Rechnung eng. Alien Mulyk vom Handelsverband BEVH sagt: „Den margenschwachen Niedrigpreisprodukten aus Asien setzen die höheren Abgaben deutlich zu.“ Im September 2026 forderten die Textilverbände EURATEX, UFIMH und UIT sogar zehn Euro je Kleinsendung – das Fünffache der beschlossenen zwei Euro.
Kleine Händler trifft die Summe aus alten und neuen Regeln – seit dem 12. August 2026 bremst die neue EU-Verpackungsregel den Versand ins Ausland. Ob die zwei Euro bei Temu, Shein und AliExpress in den Preisen auftauchen oder in den Margen verschwinden, hängt an der Preissetzung der Anbieter.
