Seit 2022 darf der Oberleutnant keine Kaserne mehr betreten, keine Uniform mehr tragen – und er erhält nach Angaben seines Anwalts nur noch die Hälfte seiner Bezüge. Jetzt muss er sich ein drittes Mal vor Gericht verantworten.
Am 30. Oktober hat der Außensenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Bamberg den Freispruch des Landgerichts Schweinfurt aufgehoben und den Fall an eine andere Strafkammer zurückverwiesen, wie die Welt über die Aufhebung des Freispruchs berichtet. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Auslöser war eine Impfverweigerung im Januar 2022: Der Mann nahm als Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg teil und verweigerte die Covid-19-Impfung. Ein Oberstabsarzt stellte keine gesundheitlichen Gründe fest, die Aufforderung wurde wiederholt. Auch in seiner Heimatkompanie blieb er bei der Weigerung. Angeklagt ist Gehorsamsverweigerung.
Zwei Freisprüche, zwei Begründungen
Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach ihn im September 2023 frei. Die Richter verwiesen auf die Unverhältnismäßigkeit der Impfanordnung angesichts sinkender Infektionszahlen und bekannter Nebenwirkungen.
Im Januar 2024 verwarf das Landgericht Schweinfurt die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft München und stützte den Freispruch auf die Gewissensfreiheit: Der Angeklagte habe sich ernsthaft und nachhaltig darauf berufen.
Weil die beiden Freisprüche auf unterschiedlichen Gründen beruhten, ging die Generalstaatsanwaltschaft in Revision – mit Erfolg. Der Senat rügt, die Kammer habe die Interessen des Militärs nicht genug berücksichtigt. Der Staat müsse besonders schutzbedürftige Gruppen wie Soldaten schützen; die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr habe verfassungsrechtlichen Rang.
Von der Impfverweigerung zum dritten Verfahren
- Januar 2022Impfverweigerung in Hammelburg
Der Oberleutnant verweigert als Lehrgangsteilnehmer die Covid-19-Impfung; ein Oberstabsarzt findet keine gesundheitlichen Gründe. Auch in seiner Heimatkompanie bleibt er bei der Weigerung.
- Juli 2022Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Impfpflicht
Die Richter billigen die Impfpflicht im dienstrechtlichen Verfahren – eine strafrechtliche Klärung ist damit nicht verbunden.
- September 2023Freispruch in Bad Kissingen
Das Amtsgericht hält die Impfanordnung für unverhältnismäßig und spricht den Soldaten frei.
- Januar 2024Freispruch in Schweinfurt
Das Landgericht verwirft die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft und stützt sich auf die Gewissensfreiheit.
- 29. Mai 2024Duldungspflicht aufgehoben
Das Verteidigungsministerium beendet die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr.
- 30. Oktober 2026Bamberg kippt den Freispruch
Der Außensenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hebt den Freispruch auf und verweist den Fall an eine andere Strafkammer.
Die Pflicht galt bis Mai 2024
Für Soldatinnen und Soldaten galt in der Pandemie eine sogenannte Duldungspflicht für die Corona-Impfung. Das Verteidigungsministerium hob sie erst am 29. Mai 2024 auf. Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht im dienstrechtlichen Verfahren bestätigt – eine strafrechtliche Klärung war damit nicht verbunden.
Boris Pistorius hielt im Mai 2023 eine Aufhebung „über kurz oder lang“ für möglich, den Zeitpunkt aber für nicht gekommen. Der Verteidigungsminister verteidigte damit genau jene Pflicht, wegen der der Oberleutnant vor Gericht stand. Ein Jahr später war sie weg.
„Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen.“
Wie es in Schweinfurt weitergeht
Der Streit berührt ein Grundrecht, auf das sich derzeit viele berufen: Die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung steigen 2026 auf 12.102. In Schweinfurt muss eine andere Strafkammer nun abwägen, was schwerer wiegt – das Gewissen des Oberleutnants oder das Interesse des Staates an einer einsatzfähigen Armee.
Bis zu einer neuen Entscheidung gilt der Mann weiter als nicht verurteilt; die Aufhebung des Freispruchs ist kein Schuldspruch. Offen ist, ob die Kammer seine Gewissensfreiheit nach der Bamberger Vorgabe anders gewichtet – und ob am Ende ein dritter Freispruch oder eine Verurteilung steht.
