Lehrer Max Heckel klagt gegen Abmahnung wegen AfD-Kritik
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Schulpolitik

Lehrer Max Heckel klagt gegen Abmahnung wegen AfD-Kritik

Weil er Schülern erklärte, warum er die AfD nicht wählt, hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Max Heckel abgemahnt. Am 26. November 2026 soll das Arbeitsgericht Magdeburg über die Abmahnung entscheiden; zugleich fordert die AfD Meldeportale für Lehrer.

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Weil er Schülern erklärte, warum er die AfD nicht wählt, hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt den Stendaler Lehrer Max Heckel abgemahnt. Am 26. November 2026 soll das Arbeitsgericht Magdeburg entscheiden, ob die Abmahnung Bestand hat.

Dahinter steht ein grundsätzlicher Streit: Die AfD in Sachsen-Anhalt fordert ein „strenges Neutralitätsgebot“ für Lehrkräfte. Verstöße sollen Schüler oder Eltern über Online-Meldeportale der Partei melden können, wie die Reportage über den Druck auf Lehrkräfte beschreibt. Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit.

Im Landtag scheiterte die AfD mit ihrem Antrag

Einmal ist die Partei mit dem Vorstoß bereits gescheitert. Im Oktober 2025 brachte die AfD-Fraktion im Landtag einen Antrag ein, der Lehrkräften politische Meinungsäußerungen im Unterricht grundsätzlich verbieten sollte. Das Parlament lehnte ihn parteiübergreifend klar ab.

Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hans-Thomas Tillschneider, begründet die Linie seiner Partei mit einem Rundumschlag gegen die Lehrerschaft.

„Es sind zumeist linke Pädagogen, Typen, die meinen, im Besitz absoluter Wahrheit zu sein. Gefährliche Typen, die abweichende Meinungen nicht tolerieren und mehr oder weniger subtil danach streben, ihre Schüler auf Linie zu bringen.“
Hans-Thomas Tillschneider, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt

Riedels Erlass erlaubt ausdrücklich Aufklärung

Bildungsminister Jan Riedel (CDU) verlangt in einem Erlass parteipolitische Neutralität – schreibt darin aber zugleich einen besonderen Aufklärungsauftrag bei Parteien fest, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft. „Ich möchte den Lehrkräften den Rücken stärken. Sie müssen sich entschieden gegen Verfassungsfeindlichkeit stellen“, sagt Riedel.

Der Politikdidaktiker Andreas Petrik von der Universität Halle sieht in dem AfD-Verständnis von Neutralität dagegen eine Einschränkung. Er beruft sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz von 2024: Der hatte den Demonstrationsaufruf von Malu Dreyer als nicht neutral, aber zum Schutz der Demokratie gerechtfertigt eingestuft.

„Das, was die AfD hier unter Neutralität versteht, ist in Wirklichkeit ein Maulkorb.“
Andreas Petrik, Professor für Didaktik der Sozialkunde an der Uni Halle

Eine Vorgeschichte, die bis 1976 zurückreicht

Die Regeln für politische Bildung in Deutschland stehen seit einem halben Jahrhundert fest: Der Beutelsbacher Konsens von 1976 verlangt, Schüler nicht zu überwältigen, Kontroversen offenzulegen und am Urteil der Schüler anzusetzen. Der Streit in Sachsen-Anhalt ist der Versuch, diese Regeln neu zu schreiben.

Vom Beutelsbacher Konsens zur Klage in Magdeburg

  1. 1976
    Beutelsbacher Konsens

    Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung werden zum Standard politischer Bildung.

  2. 2024
    Urteil aus Rheinland-Pfalz

    Der Verfassungsgerichtshof stuft Malu Dreyers Demonstrationsaufruf als nicht neutral, aber zum Schutz der Demokratie gerechtfertigt ein.

  3. März 2025
    Abmahnung für Max Heckel

    Der Stendaler Lehrer erklärt Schülern, warum er die AfD nicht wählt. Wenige Wochen später erhält er die Abmahnung des Landesschulamts.

  4. Oktober 2025
    AfD-Antrag scheitert im Landtag

    Die AfD-Fraktion will politische Meinungsäußerungen im Unterricht verbieten lassen. Das Parlament lehnt parteiübergreifend ab.

  5. 18. September 2026
    Überlebensfibel der GEW

    Die Bildungsgewerkschaft veröffentlicht mit dem Verein „Verwaltung für Demokratie“ einen Rechtsleitfaden für Lehrkräfte.

  6. 26. November 2026
    Gerichtstermin in Magdeburg

    Das Arbeitsgericht verhandelt Heckels Klage gegen die Abmahnung.

Eine Fibel gegen die Verunsicherung

Die GEW Sachsen-Anhalt hat am 18. September 2026 gemeinsam mit dem Verein „Verwaltung für Demokratie“ eine Überlebensfibel als Rechtsleitfaden für Lehrkräfte veröffentlicht. Bereits am 1. September hatte das Bündnis „Schule zeigt Haltung“ der Kultusministerkonferenz eine Petition mit über 250.000 Unterschriften übergeben.

Wie groß die Verunsicherung ist, zeigt eine Umfrage: Laut Deutschem Schulbarometer 2026 fühlen sich 27 Prozent der Lehrkräfte im Osten durch ein Neutralitätsgebot in ihrem Handeln verunsichert. Die Debatte kennt keine Ländergrenze – in Brandenburg haben mehrere Schulen zum Schulstart 2026 AfD-Kugelschreiber und Logo-T-Shirts verboten.

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Ein Präzedenzfall bis zum 26. November

Heckel will den Prozess nicht als Einzelfall verstanden wissen: Er werde „jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass wir endlich mit diesem Neutralitätsnarrativ aufräumen“, sagt der Lehrer der Comenius-Sekundarschule Stendal. Am 26. November 2026 soll das Arbeitsgericht Magdeburg entscheiden. Danach steht fest, ob eine Abmahnung wegen politischer Äußerungen im Unterricht in Sachsen-Anhalt Bestand hat – und ob das Neutralitätsgebot des Landes vor Gericht hält.