Brandenburgs Schulen verbieten AfD-Kugelschreiber als Propagandamittel
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Schulrecht

Brandenburgs Schulen verbieten AfD-Kugelschreiber als Propagandamittel

Zum Schulstart 2026 verbieten mehrere Brandenburger Schulen Kugelschreiber, T-Shirts und Buttons mit AfD-Logo. Das Bildungsministerium beruft sich auf das Verbot verfassungsfeindlicher Propaganda – die AfD spricht von Diskriminierung.

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Zum Schuljahresbeginn 2026 sind an mehreren Schulen in Brandenburg Gegenstände mit AfD-Logo verboten. Kugelschreiber, T-Shirts, Buttons und Aufkleber des Brandenburger AfD-Landesverbands gelten dort als Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen. Zuerst hatte die Welt über die Praxis berichtet.

Grundlage ist Paragraf 64a des Brandenburgischen Schulgesetzes. Er verbietet, in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen. Entscheidend ist die Vermutungsregel: Bei Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet, wie der rbb berichtet.

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Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft den AfD-Landesverband seit April 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Den Schulen wurde der aktuelle Verfassungsschutzbericht am 18. August 2026 zusammen mit einem Hinweis des Ministeriums zugeleitet. Das geht aus einem Bericht der Ostdeutschen Zeitung hervor.

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Was das Verbot konkret bedeutet

Mehrere Schulen haben das Verbot bereits umgesetzt, unter anderem in Königs Wusterhausen, Jüterbog, Kloster Lehnin, Ketzin und Wittenberge. In Kloster Lehnin sollen Schüler an der Heinrich-Julius-Bruns-Schule per Aushang informiert worden sein. Das berichtet die Junge Freiheit.

Das Ministerium betont, seine Information sei keine Weisung, wie mit politischen Botschaften von Schülern umzugehen ist. Grundsätzlich gelte Meinungsfreiheit; Lehrkräfte sollten aber Haltung zeigen gegenüber antidemokratischen, diskriminierenden und verfassungsfeindlichen Einstellungen, Äußerungen und Symbolen, zitiert der Apollo News das Ministerium.

Chronologie: Vom anonymen Brief zum Verbot

Die Vorgeschichte

  1. 2023
    Anonymer Brief aus Burg

    Eine Lehrerin und ein Lehrer berichten von Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie an einer Schule im Spreewald.

  2. Anfang 2024
    Paragraf 64a tritt in Kraft

    Das brandenburgische Schulgesetz verbietet verfassungsfeindliche Handlungen und Propagandamittel.

  3. April 2025
    AfD-Landesverband eingestuft

    Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.

  4. 18. August 2026
    Schulen informiert

    Das Bildungsministerium leitet Verfassungsschutzbericht und Hinweis an die Schulen weiter.

  5. 26. August 2026
    MAZ berichtet zuerst

    Die Märkische Allgemeine Zeitung macht die Verbote öffentlich.

  6. 27. August 2026
    WELT löst Debatte aus

    Der Artikel über AfD-Kugelschreiber-Verbote führt zu bundesweiter Aufmerksamkeit.

AfD klagt – Entscheidungen offen

Die AfD spricht von gezielter Diskriminierung. Dennis Hohloch, bildungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, nennt es einen Kampf gegen Andersdenkende.

Der Kampf gegen Andersdenkende läuft.
Dennis Hohloch, AfD-Bildungspolitiker, Landtagsfraktion BB

Auch Lars Hünich bezeichnet die Vorgehensweise als faktisches AfD-Verbot an Schulen und ruft Eltern auf, sich zu wehren: Entweder müsse ein solches Verbot für alle Parteien gelten – oder für keine.

Juristisch ist die Sache offen. Die AfD klagt bereits seit 2024 per Normenkontrollverfahren gegen Paragraf 64a beim Brandenburgischen Verfassungsgericht. Auch gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch wehrt sich der Landesverband vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Über beides ist bislang nicht entschieden. Parallel stufte ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte die AfD als verfassungswidrig ein. Bis zu den Urteilen bleibt das Verbot an den Schulen bestehen.