AfD kann Corona-Ausschuss mit 39 von 83 Sitzen allein einsetzen
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Pandemie-Aufarbeitung

AfD kann Corona-Ausschuss mit 39 von 83 Sitzen allein einsetzen

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium wirft der AfD vor, den geplanten Corona-Untersuchungsausschuss mit „martialischer Sprache“ schon vor dem Start als Tribunal anzulegen. Nach MZ-Informationen soll das Gremium Anfang 2027 kommen.

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Mit 39 von 83 Sitzen kann die AfD in Sachsen-Anhalt einen Corona-Untersuchungsausschuss allein durchsetzen. Schon vor der Einsetzung wirft ihr das Gesundheitsministerium des Landes vor, ein Tribunal statt einer Aufklärung zu planen.

Wer vor der Einrichtung des Gremiums von „Unrecht“ und „Schuldigen“ spreche, zeige „eher von einem Tribunal mit vorverurteilender Schlagseite als von einer ergebnisoffenen Reflexion“, erklärte das Haus von Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD), wie der MZ-Bericht über die Kritik am Corona-Ausschuss schildert.

Blockieren will das Ministerium das Gremium dennoch nicht: „Selbstverständlich haben wir dennoch einen etwaigen parlamentarischen Mehrheitswillen zu respektieren“, hieß es aus dem Haus.

AfD nennt Corona-Maßnahmen Unrecht

Die AfD hat den Plan im Wahlkampf festgeschrieben. In ihrem 100-Tage-Programm schrieb sie, die „Altparteien“ hätten „mit irrationaler Angstpolitik und moralischem Druck eine beispiellose Einschränkung von Grundrechten durchgesetzt“. Die Maßnahmen seien „Unrecht“ gewesen.

Der Ausschuss soll nach dem Willen der Partei „die Schuldigen benennen und sie zur Rechenschaft ziehen“. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte die zehn Vorhaben am 11. Juli 2026 vorgestellt.

Die Befugnisse eines Untersuchungsausschusses reichen weit: Er kann Beamte und Regierungsmitglieder – bis hin zum Ministerpräsidenten – unter Eid vernehmen und Behördenakten anfordern.

Der Kommentar der Mitteldeutschen Zeitung hält der Formel von den Schuldigen das geltende Verfahren entgegen. Redakteur Jan Schumann schreibt:

„Über Schuld und Unschuld entscheiden in der Bundesrepublik ausschließlich Gerichte.“
Jan Schumann, MZ-Redakteur

Kommission legte 75 Empfehlungen vor

Aufgearbeitet ist die Pandemie in Sachsen-Anhalt bereits. Im November 2023 beschloss das Kabinett eine Regierungskommission „Pandemievorsorge“, im April 2024 begann die 16-köpfige Expertenrunde unter Vorsitz des Jura-Professors Winfried Kluth.

Von der Regierungskommission zum Untersuchungsausschuss

  1. 21. November 2023
    Kabinett beschließt Pandemiekommission

    Sachsen-Anhalt richtet die Regierungskommission „Pandemievorsorge“ ein.

  2. April 2024
    Experten beginnen die Bewertung

    16 Mitglieder unter Vorsitz von Winfried Kluth prüfen die Corona-Maßnahmen des Landes 2020 bis 2023.

  3. 20. Mai 2025
    Abschlussbericht mit 75 Empfehlungen

    Die Kommission legt 150 Seiten vor, Haseloff und Grimm-Benne nehmen Stellung.

  4. 6. September 2026
    AfD wird stärkste Kraft

    43,8 Prozent, 39 von 83 Sitzen – genug für einen Untersuchungsausschuss.

  5. 1. November 2026
    Ministerium kritisiert Tribunal-Rhetorik

    Das Gesundheitsministerium wirft der AfD vorverurteilende Sprache vor.

  6. Anfang 2027
    Ausschuss soll eingesetzt werden

    Nach MZ-Informationen ist die Einsetzung des Gremiums für Anfang 2027 geplant.

Ihr Bericht umfasst 150 Seiten und 75 Handlungsempfehlungen; Haseloff und Grimm-Benne nahmen ihn im Mai 2025 öffentlich entgegen. Der Abschlussbericht der Pandemiekommission Sachsen-Anhalt ist auf der Seite der Staatskanzlei dokumentiert.

Für Schumann ist die AfD-Rhetorik deshalb auch in der Sache irreführend. „Es ist zudem unlauter, so zu tun, als habe es bisher keine Aufarbeitung der Pandemie gegeben“, schreibt er.

Ausschuss soll Anfang 2027 starten

AfD und BSW wollen den Ausschuss gemeinsam einsetzen. In den Sondierungsgesprächen im September 2026 hatten sie das Projekt vereinbart; seit der Konstituierung des Landtags Anfang Oktober kann die AfD den Antrag allein stellen.

Nach MZ-Informationen soll das Gremium Anfang 2027 eingesetzt werden. Auf das BSW ist die AfD dafür nicht angewiesen.

Auch die Arbeitsstruktur des Landtags steht zur Disposition: Die AfD will die Fachausschüsse von 13 auf zwölf Mitglieder verkleinern und sechs Sitze beanspruchen, die SPD droht mit einer Klage – der Streit um sechs von zwölf Ausschusssitzen läuft parallel zum Corona-Gremium.

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Ergebnisoffen oder vorverurteilt

Der Streit läuft auf eine Frage zu: Kann ein Gremium ergebnisoffen prüfen, dessen Antragsteller die Schuldfrage schon beantwortet haben? Das Ministerium verlangt genau das – und will den Mehrheitswillen trotzdem respektieren.

Schumann setzt dafür einen Maßstab, der über den konkreten Antrag hinausgeht:

„Ein Untersuchungsausschuss hat nur Sinn, wenn er ergebnisoffen arbeitet.“
Jan Schumann, MZ-Redakteur

Nach derzeitigem Planungsstand steht der Antrag Anfang 2027. Dann zeigt sich, ob der Ausschuss Akten und Zeugen sammelt – oder ein Urteil bestätigt, das vorher feststand.