Die AfD will die ständigen Fachausschüsse des Landtags von Sachsen-Anhalt von 13 auf zwölf Mitglieder verkleinern. Nach dem Rangmaßzahlverfahren entfielen dann sechs der zwölf Sitze auf sie – genau die Hälfte. SPD und Grüne halten das für verfassungswidrig und drohen mit dem Gang vor das Landesverfassungsgericht in Dessau.
Am Freitag, 25. September 2026, tagte in Magdeburg der Vor-Ältestenrat – das Gremium der Parlamentarischen Geschäftsführer aller sechs Fraktionen, das den Parlamentsbetrieb vor der Konstituierung vorbereitet. Eine Einigung über die Ausschussgröße gab es nicht. Am 30. September folgt die nächste Runde, dann soll der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags zur Zahl der Ausschussmitglieder gehört werden. Der SPD-Geschäftsführer Falko Grube hat sein Vorgehen schon festgelegt:
„Wenn AfD und BSW das zusammen durchzögen, dann gehen wir vor das Landesverfassungsgericht.“
Sechs gegen sechs – ein Patt mit Folgen
Zwölf Ausschussmitglieder, sechs davon AfD: Dann stünden sich sechs AfD-Stimmen und sechs Stimmen der übrigen Fraktionen gegenüber. Die AfD hätte keine eigene Mehrheit, könnte Beschlüsse und Beschlussempfehlungen aber blockieren oder verzögern. Die Landtagsverwaltung empfiehlt deshalb elf Mitglieder; dann käme die AfD auf fünf Sitze, die anderen Fraktionen zusammen auf sechs. Die Sitzverteilung bei beiden Ausschussgrößen unterscheidet sich um genau eine Stimme.
Die AfD ist bei der Landtagswahl am 6. September 2026 klar stärkste Kraft geworden: Sie gewann Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent; die CDU kam auf 17,2 Prozent. Im 83 Sitze starken Landtag stellt die AfD 39 Abgeordnete – so viele wie CDU (15), Linke (8), Grüne (8) und SPD (8) zusammen. Das BSW hat fünf Sitze; für eine absolute Mehrheit sind 42 Stimmen nötig. AfD und BSW kommen zusammen auf 44 Mandate und könnten damit auch die neue Geschäftsordnung beschließen, die die Ausschussgröße festschreibt.
Ausschusssitze: zwölf Mitglieder gegen elf Mitglieder
Verteilung nach dem Rangmaßzahlverfahren (Sainte-Laguë/Schepers)
Juristen sehen das Spiegelbild verzerrt
Ausschüsse sollen die Kräfteverhältnisse des Plenums möglichst originalgetreu abbilden – das Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Der Verfassungsrechtler Robert Böttner von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hält zwölf Ausschussmitglieder in seiner Analyse der verfassungsrechtlichen Grenzen der Ausschussgröße für verfassungswidrig. Die AfD hätte mit 50 Prozent der Sitze bei nur knapp 47 Prozent der Mandate eine destruktive Blockademöglichkeit und damit Einfluss, den sie im Plenum nicht habe.
Böttner stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Spiegelbildlichkeit und auf die Oppositionsklausel in Art. 48 Abs. 2 der Landesverfassung. Die AfD beruft sich dagegen auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 2009: Damals durfte die CSU mit 49,2 Prozent im Plenum die Hälfte der Ausschusssitze besetzen – vier der neun Richter gaben ein Sondervotum ab. Der Politikwissenschaftler Nicolas Spohn von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sieht darin eine mögliche Agendasetzungsmacht der AfD.
Wie sich der Streit seit der Wahl zuspitzt
- 6. September 2026Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Die AfD wird mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit 43,8 Prozent klar stärkste Kraft, die CDU kommt auf 17,2 Prozent. Für eine absolute Mehrheit im 83 Sitze starken Landtag sind 42 Stimmen nötig.
- 16. September 2026Erster Vor-Ältestenrat
Die AfD erhebt Ansprüche auf die Mitte des Plenarsaals, zwölf statt 13 Ausschussmitglieder und andere Räume für SPD und Grüne.
- 22. September 2026Verfassungsrechtliche Analyse
Robert Böttner hält eine Ausschussgröße von zwölf Mitgliedern im Verfassungsblog für verfassungswidrig.
- 25. September 2026Zweiter Vor-Ältestenrat
Keine Einigung über die Ausschussgröße. SPD und Grüne erwägen eine Klage, umstritten sind auch Räume und Sitzordnung.
- 30. September 2026Nächste Sitzung des Vor-Ältestenrats
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags soll zur Zahl der Ausschussmitglieder angehört werden.
- 6. Oktober 2026Konstituierende Sitzung
Nach der Wahl des Landtagspräsidenten könnte die Geschäftsordnung beschlossen und damit die Ausschussgröße festgelegt werden.
Räume, Sitzordnung und ein Präsidentenamt
Umstritten ist mehr als die Ausschussgröße. Nach Angaben von Teilnehmern erwägt die AfD, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtag in andere Gebäude auszulagern. Grünen-Geschäftsführer Olaf Meister sagt: „Wir haben uns geweigert, dem zu folgen. Es gibt keinen Sachgrund dafür, dass hier Fraktionen ausziehen müssen.“ Sein SPD-Kollege Grube erklärt, man strebe weiter an, im Haupthaus zu bleiben, „aber da gibt es halt noch keine Einigung“. Die Linke nutzt wegen eines Umbaus bereits andere Räumlichkeiten.
Offen ist auch die Sitzordnung: Die 39 AfD-Abgeordneten wollen künftig nicht mehr ganz rechts, sondern in der Mitte des Plenarsaals sitzen, dem Rednerpult gegenüber; die anderen Fraktionen würden an die Ränder rücken. Rausch bestätigte zudem, dass er für das Amt des Landtagspräsidenten zur Verfügung stehe, „sofern mich meine Fraktion am Dienstag bestimmen sollte“. Das BSW soll dafür einen Vizeposten erhalten. CDU-Fraktionschef Sven Schulze weist die AfD-Forderungen zurück: Sie entsprächen nicht dem Wahlergebnis.
Am 6. Oktober fällt die Entscheidung
Endgültig festgelegt wird die Ausschussgröße mit der Geschäftsordnung, die der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 6. Oktober 2026 beschließen könnte – nach der Wahl des Landtagspräsidenten. Art. 45 Abs. 1 der Landesverfassung verlangt, dass dies spätestens am 30. Tag nach der Wahl geschieht. Bis dahin muss der Plenarsaal für die neue Sitzordnung umgebaut werden. Ob das BSW die Zwölfer-Variante mitträgt, blieb zunächst offen; Rausch sagte: „Grundsätzlich verschließen wir uns keiner der beiden Varianten.“
Setzen AfD und BSW zwölf Ausschussmitglieder durch, wollen Grüne und SPD vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Eine solche Klage würde den Streit über die Geschäftsordnung verlängern und könnte den Landtag nach der Konstituierung erneut blockieren. In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe und Anträge fachlich beraten, Sachverständige angehört und die Entscheidungen des Plenums vorbereitet – etwa zum Windkraftausbau. Die nächste Runde im Vor-Ältestenrat ist für den 30. September angesetzt; endgültig fällt die Entscheidung am 6. Oktober.
