Kinderarzt gesteht vor Landgericht Potsdam 130 Missbrauchsfälle
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Strafverfahren

Kinderarzt gesteht vor Landgericht Potsdam 130 Missbrauchsfälle

Ein Kinderarzt aus dem Havelland lässt am Landgericht Potsdam die Anklage über sich ergehen und bekennt sich zu fast allen Taten. Für seine ausführliche Einlassung am Mittwoch beantragt die Verteidigung den Ausschluss der Öffentlichkeit.

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130 Taten, mehr als 70 betroffene Kinder, ein Angeklagter, der nicht schweigt: Am Landgericht Potsdam hat am Montag der Prozess gegen einen 46 Jahre alten Kinderarzt aus dem Havelland begonnen. Staatsanwältin Jenny Barthel verlas die Anklage mehr als zwei Stunden lang und nannte zu jedem der 130 Fälle Datum und Uhrzeit.

Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern bis zu Vergewaltigung. Nach der Verlesung räumte der Mediziner ein: „Ich habe große Schuld auf mich geladen.“ Der Bericht über den Prozessauftakt in Potsdam hält fest, dass er sein Geständnis zu fast allen Vorwürfen aufrechterhalten will, um den Opfern Zeugenaussagen zu ersparen.

Taten in Klinikzimmern, Kitas und einer Wohnung

Die Taten sollen sich überwiegend in Patientenzimmern und Untersuchungsräumen der Klinikstandorte Rathenow und Nauen ereignet haben, außerdem in einer ärztlichen Bereitschaftswohnung in Nauen und in einer Berliner Privatwohnung.

Bei mindestens vier Untersuchungen in drei Kindertagesstätten, die der Arzt im Auftrag des Gesundheitsamts durchführte, soll es ebenfalls zu Übergriffen gekommen sein. Laut Anklage fertigte er Fotos und Videos an. Der Tatzeitraum reicht von Dezember 2013 bis November 2025.

Eine Mutter erstattet Anzeige – vier Wochen später ist er in Haft

Ausgelöst wurde das Verfahren durch die Anzeige einer Mutter am 2. November 2025. Sie hatte sich mit ihrer neunjährigen Tochter wegen einer Kopfverletzung in der Klinik in Rathenow vorgestellt; der Arzt soll das Kind bei der Untersuchung zum Ausziehen aufgefordert haben. Am 24. November 2025 wurde der Mediziner festgenommen, einen Tag später erging Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr.

Von der Anzeige bis zum Prozessauftakt

  1. 2. November 2025
    Anzeige einer Mutter in Rathenow

    Nach einer Untersuchung ihrer neunjährigen Tochter erstattet die Frau Anzeige – der Auslöser des Verfahrens.

  2. 24. November 2025
    Festnahme und Durchsuchungen

    Ermittler nehmen den Arzt fest, durchsuchen Klinikräume und seine Berliner Wohnung, stellen Datenträger und Smartphone sicher.

  3. 25. November 2025
    Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr

    Ein Ermittlungsrichter ordnet Untersuchungshaft an, in der der Mediziner seitdem sitzt.

  4. 29. Dezember 2025
    Havelland Kliniken kündigen dem Arzt

    Die Kündigung wird rechtswirksam; das Unternehmen räumt später Verstöße gegen sein Kinderschutzkonzept ein.

  5. Mai 2026
    Anklage mit 130 Fällen

    Die Staatsanwaltschaft Potsdam erhebt Anklage; mehr als 70 Betroffene, Tatzeitraum Dezember 2013 bis November 2025.

  6. August 2026
    Landgericht lässt die Anklage zu

    Das Landgericht Potsdam eröffnet das Hauptverfahren (Az. 22 KLs 6/26 jug.).

  7. 2. November 2026
    Prozessauftakt mit Geständnis

    Der Angeklagte räumt Schuld ein und will sein Geständnis zu fast allen Vorwürfen aufrechterhalten.

Klinik räumt Verstoß gegen eigenes Schutzkonzept ein

Die Havelland Kliniken GmbH kündigte dem Mediziner zum 29. Dezember 2025 und räumte ein, dass gegen das eigene Kinderschutzkonzept und das Vier-Augen-Prinzip verstoßen wurde. Wenige Tage vor dem Prozessauftakt bekräftigte das Unternehmen in der Mitteilung der Havelland Kliniken zum Kinderschutz sein Mitgefühl mit den Betroffenen.

Bei sensiblen Untersuchungen gilt inzwischen grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Zusätzlich benannte das Unternehmen eine Sonderbeauftragte, einen externen Kinderschutzexperten und eine unabhängige Kinderschutzbeauftragte, Andrea Thiele. Ulrike Hoffmann von der Unabhängigen Kommission sieht in der hohen Opferzahl ein Zeichen dafür, dass es sehr lange gedauert hat, bis der Täter aufflog:

„Die hohe Opferzahl macht deutlich, dass es anscheinend sehr lange gedauert hat, bis der Täter „aufgeflogen“ ist, und das ist sehr bedenklich.“
Ulrike Hoffmann, Sozialwissenschaftlerin der Unabhängigen Kommission

Am Mittwoch entscheidet sich, ob die Öffentlichkeit bleibt

Für Mittwoch, 4. November 2026, hat die Verteidigung die ausführliche Einlassung des Angeklagten angekündigt – und dafür den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Die Staatsanwaltschaft widersprach nicht.

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Insgesamt sind 18 Verhandlungstage angesetzt. Geständnisse zum Auftakt sind in großen Strafverfahren kein Einzelfall – im Prozess um Foltervorwürfe in Salzgitter räumten drei der vier Angeklagten zu Beginn Taten ein.

Ob das Landgericht dem Antrag folgt, entscheidet sich am Mittwoch. Ein Urteil wird Mitte Dezember 2026 erwartet.