Prozess um Foltervorwürfe in Salzgitter beginnt mit Geständnissen
Bild: KI-generiert
Schwere Körperverletzung

Prozess um Foltervorwürfe in Salzgitter beginnt mit Geständnissen

Drei der vier Angeklagten aus Salzgitter räumen zum Prozessauftakt in Braunschweig Taten ein, nur Oliver K. schweigt. Die Anklage nennt 33 Fälle schwerer Körperverletzung und rund 50 Tatvorwürfe – für zwei Angeklagte kommt Sicherungsverwahrung in Betracht.

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Vier Angehörige einer Familie aus Salzgitter müssen sich seit dem 27. Oktober 2026 vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, eine junge Frau über Jahre gequält zu haben – mit Baseballschläger, Bunsenbrenner, Rohrzangen, Hammer und Nägeln.

Die Anklage listet 33 Fälle teils schwerer Körperverletzung aus dem Zeitraum September 2021 bis März 2026 auf. Bei der Verlesung im großen Schwurgerichtssaal zählte der Staatsanwalt rund 50 Tatvorwürfe auf – dem Bericht des NDR zum Prozessauftakt zufolge. Die Betroffene, eine 32-Jährige, arbeitete seit September 2021 als Putzhilfe in den Haushalten der beiden angeklagten Frauen.

Drei räumen ein, einer schweigt

Die 63 Jahre alte Dagmar K. räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein, ihre 29-jährige Tochter Janina S. gestand einige Taten. Der 54 Jahre alte Lebensgefährte Klaus-Dieter B. kündigte ein umfassendes Geständnis an, wie die dpa-Meldung zum Folterprozess berichtet. Nur der 50-Jährige Oliver K. schweigt bislang.

Wer vor Gericht redet und wer schweigt, prägt den Verlauf. Wie unterschiedlich Angeklagte aussagen, zeigte zuletzt Gina H. mit ihren Widersprüchen im Mordprozess Fabian. In Braunschweig legte Janina S. ein Teilgeständnis ab und sagte:

„Ich kann mir mein Verhalten und die Taten nicht erklären. Ich schäme mich zutiefst.“
Janina S., Angeklagte im Salzgitter-Prozess

Was die Anklage vorwirft

Die Vorwürfe reichen über einen einzelnen Übergriff hinaus. Nach Bekanntwerden der Fälle im März 2026 erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig Haftbefehle gegen drei Beschuldigte, drei der vier Angeklagten kamen in Untersuchungshaft. Nachbarn in einem Salzgitteraner Stadtteil zeigten sich geschockt, niemand wollte etwas geahnt haben.

Am 29. September 2026 teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit, dass das Landgericht die Anklage zugelassen hat; Prozessbeginn sollte der 27. Oktober sein. Misshandlungsprozesse beschäftigen die Gerichte derzeit mehrfach – in Arnsberg läuft seit dem 13. Oktober der Prozess um das Soester Horrorhaus.

Von der Putzhilfe zum Prozess

  1. September 2021
    Beginn des Tatzeitraums

    Die heute 32-Jährige arbeitet als Putzhilfe in den Haushalten der beiden angeklagten Frauen.

  2. März 2026
    Haftbefehle gegen drei Beschuldigte

    Das Amtsgericht erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig Haftbefehle, drei der vier Angeklagten kommen in Untersuchungshaft.

  3. 24. März 2026
    Nachbarn reagieren geschockt

    In einem Salzgitteraner Stadtteil will niemand etwas geahnt haben.

  4. 29. September 2026
    Anklage zugelassen

    Das Landgericht Braunschweig lässt die Anklage zu, Prozessbeginn soll der 27. Oktober 2026 sein.

  5. 27. Oktober 2026
    Prozessauftakt in Braunschweig

    Der Staatsanwalt verliest die Anklage mit 33 Fällen und rund 50 Tatvorwürfen. Drei Angeklagte machen Angaben, Oliver K. schweigt.

  6. März 2027
    Mögliches Urteil

    Nach insgesamt 19 Verhandlungstagen könnte die Beweisaufnahme enden und ein Urteil fallen.

19 Termine bis März 2027

Für zwei der Angeklagten kommt Sicherungsverwahrung in Betracht – Haft, die über die verbüßte Strafe hinausgeht. Oliver K. ist bereits wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Zum Auftakt äußerte er sich nicht.

Bis Anfang März 2027 sind insgesamt 19 Verhandlungstage angesetzt, dann könnte ein Urteil fallen. Offen ist, ob Janina S. und Klaus-Dieter B. ihre angekündigten Geständnisse über die 19 Termine hinweg aufrechterhalten – und ob Oliver K. sein Schweigen bricht. Verurteilt ist bislang niemand.

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