Nach Frankfurter Krawallen sitzt ein 18-jähriger Syrer in U-Haft
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Nach Frankfurter Krawallen sitzt ein 18-jähriger Syrer in U-Haft

54 Verdächtige sind nach den Ausschreitungen auf der Zeil namentlich bekannt, ein 18-jähriger Syrer sitzt nach dem Waffendiebstahl in Untersuchungshaft. Hessens Justizminister Heinz kündigt Konsequenzen an – doch Jugendliche unter 14 bleiben straffrei.

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54 Verdächtige sind nach den Ausschreitungen auf der Frankfurter Zeil namentlich bekannt – einer von ihnen sitzt seit Montag in Untersuchungshaft. Ein 18-jähriger Syrer soll in der Nacht zum 1. November ein Waffengeschäft geplündert und daraus eine Waffe entwendet haben.

Das Amtsgericht Frankfurt erließ Haftbefehl, nachdem der Mann dem Haftrichter vorgeführt worden war. Staatsanwaltschaft und Justizministerium bestätigten am 2. November den Haftbefehl gegen den 18-jährigen Syrer. Der Vorwurf ist nicht rechtskräftig geklärt – es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Festgenommenen waren nach früheren Angaben zwischen 13 und 29 Jahre alt und überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit. Unter den Namen der 54 Verdächtigen sind laut Oberstaatsanwalt Dominik Mies auch Jugendliche unter 14 Jahren. Sie bleiben nach dem Jugendgerichtsgesetz straffrei.

Justizminister kündigt Konsequenzen an

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte am 2. November, dass die Behörden die Taten erst aufarbeiten müssen – und dass binnen Stunden viele Tatverdächtige identifiziert waren.

„Unsere Strafverfolgungsbehörden stehen noch am Anfang der Ermittlungen. Innerhalb weniger Stunden ist es aber gelungen, eine große Anzahl an Straftätern zu identifizieren. Diese werden mit Konsequenzen rechnen müssen.“
Christian Heinz, Hessischer Justizminister (CDU)

Der Minister versteht die Strafverfolgung ausdrücklich auch als Warnung an künftige Versammlungen: „Damit setzen wir auch ein deutliches Zeichen für alle künftigen Zusammenrottungen dieser Art“, sagte Heinz. Welche Sanktion am Ende steht, entscheidet die Beweislage.

Oberstaatsanwalt Dominik Mies benannte die Schwachstelle: „Die besonderen Herausforderungen der Ermittlungen liegen in der Feststellung von konkreten Straftaten und insbesondere der Identifizierung bislang unbekannter Täter“, sagte er. Die Verfahren sind bei der Abteilung für Staatsschutzdelikte und politisch motivierte Kriminalität gebündelt und werden mit der Sonderkommission im Polizeipräsidium geführt.

Streit über Verbote und härtere Strafen

In der Politik ist daraus ein Streit über Konsequenzen geworden. Innenminister Roman Poseck (CDU) sprach in den ARD-„Tagesthemen“ von „enthemmter Gewalt“ und brachte ein Verbot weiterer Demonstrationen am 20. November ins Gespräch. Die Grünen beantragten eine Sondersitzung des Innenausschusses, FDP und Grüne fordern Aufklärung.

Hessen prüft zugleich härtere Strafen und weitere rechtliche Maßnahmen gegen Demonstrationen. Mies kündigte an: „Wir werden alles dafür tun, die Verantwortlichen für die brutalen Krawalle zur Rechenschaft zu ziehen und Straftäter einer deutlich spürbaren Sanktion zuzuführen.“ Heikel bleibt, dass die Jüngsten unter den Verdächtigen strafrechtlich nicht belangt werden können.

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Was in der Nacht zerstört wurde

In der Nacht zum 1. November wurden auf der Zeil 17 Geschäfte beschädigt und fünf Läden geplündert, darunter das Waffengeschäft. Polizei und SEK waren im Einsatz, mehr als 100 Beamte wurden verletzt, die Polizei sprach später von bis zu 1500 gewaltbereiten Störern. Wie andere Städte mit Plünderern umgehen, zeigt Marseille mit 68 Verdächtigen nach Plünderungen vor Gericht.

Offen ist, ob Hessen ein Verbot für den 20. November durchsetzt und ob Jugendliche unter 14 Jahren mit anderen Mitteln belangt werden. Bislang liegt ein Haftbefehl vor; wann der Innenausschuss zu einer Sondersitzung zusammenkommt, ist noch nicht entschieden.