Gerhard Schröder droht neues Parteiordnungsverfahren in der SPD
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Ausschlussverfahren

Gerhard Schröder droht neues Parteiordnungsverfahren in der SPD

Zwei Anträge von SPD-Gliederungen auf ein neues Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder liegen bei der Schiedskommission des Unterbezirks Region Hannover. Auslöser ist Schröders Moskau-Reise mit einem Treffen bei Putin – in der SPD gibt es aber auch Widerspruch.

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Gerhard Schröder droht ein neues Parteiordnungsverfahren in der SPD. Bei der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover sind zwei Anträge von Parteigliederungen eingegangen, wie die zwei Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren belegen. Die formalen Voraussetzungen werden noch geprüft.

Zuständig ist nicht der Bezirk, sondern die Schiedskommission des Unterbezirks Region Hannover. Dort liegt die Sache seit dem Antragseingang. Geschäftsführer Christoph Matterne bestätigt die Zahl der Anträge – und deckt die Urheber zu.

„Bei der zuständigen Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover sind bisher zwei Anträge eingegangen.“
Christoph Matterne, Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover

Zu den antragstellenden Gliederungen äußert sich der Bezirk nicht, auch inhaltlich bewertet er die Vorgänge nicht. Zunächst muss die Kommission klären, ob die Anträge formgerecht sind. Davon hängt ab, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird.

Ein Ausschlussversuch scheiterte 2023 in letzter Instanz

Es wäre der zweite Anlauf. Nach der russischen Vollinvasion in die Ukraine brachten 2022 insgesamt 17 SPD-Gliederungen ein Parteiausschlussverfahren gegen Schröder ins Rollen. Der Unterbezirk Region Hannover entschied im Sommer 2022 in erster Instanz, der Altkanzler habe nicht gegen die Parteiordnung verstoßen. Sieben Gliederungen legten Berufung ein – ohne Erfolg.

Von der ersten Runde zum neuen Antrag

  1. 2022
    17 Gliederungen beantragen den Ausschluss

    Nach der russischen Vollinvasion in die Ukraine bringen 17 SPD-Gliederungen ein Parteiausschlussverfahren gegen Gerhard Schröder ins Rollen.

  2. Sommer 2022
    Erste Instanz sieht keinen Verstoß

    Der SPD-Unterbezirk Region Hannover entscheidet, Schröder habe nicht gegen die Parteiordnung verstoßen. Sieben Gliederungen legen erfolglos Berufung ein.

  3. 2023
    Bundesschiedskommission lehnt ab

    Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover weist alle Anträge auf Sanktionen zurück, die Bundesschiedskommission lehnt die Berufungsanträge als unzulässig ab.

  4. Anfang Oktober 2026
    Schröder besucht Putin in Moskau

    Als neues Aufsichtsratsmitglied von Hyperglobus reist Schröder nach Moskau, besucht eine Filiale und trifft Putin an dessen 74. Geburtstag. Der Kreml veröffentlicht Fotos.

  5. 3. November 2026
    Zwei neue Anträge liegen vor

    Der SPD-Bezirk Hannover bestätigt zwei eingegangene Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren; die Prüfung der formalen Voraussetzungen läuft.

2023 wies die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover alle Anträge auf Sanktionen zurück. In letzter Instanz lehnte die SPD-Bundesschiedskommission die Berufungsanträge als unzulässig ab. Damit war der Weg versperrt – bis zum Herbst 2026.

Der neue Anlass liegt in Moskau

Anfang Oktober 2026 reiste Schröder in die russische Hauptstadt. Als neues Aufsichtsratsmitglied von Hyperglobus besuchte er eine Filiale und traf Putin an dessen 74. Geburtstag; der Kreml veröffentlichte Fotos des Treffens. Kurz zuvor war Schröder in den Aufsichtsrat des russischen Globus-Ablegers berufen worden.

In der SPD wuchs danach die Kritik am Altkanzler, zunächst ohne neuen Antrag auf ein Parteiverfahren. Auch außerhalb der SPD wird der Druck größer: Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner verlangte bereits im Oktober ein neues Parteiausschlussverfahren gegen Schröder.

Aus der SPD selbst kommt Widerspruch gegen den harten Kurs. Der Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi warnt davor, dem Altkanzler das Recht auf freie Meinungsäußerung abzusprechen.

„Auch für Schröder gilt die Meinungsfreiheit.“
Parsa Marvi, SPD-Bundestagsabgeordneter

Entscheidung fällt zuerst an den Formalien

Als Nächstes prüft die Schiedskommission des Unterbezirks die beiden Anträge auf ihre Formwirksamkeit. Diese Prüfung läuft noch. Erst wenn sie abgeschlossen ist, kann die Kommission in die Sache einsteigen und bewerten, ob Schröder gegen die Parteiordnung verstoßen hat.

Ein Parteiausschluss wäre die härteste Sanktion der Parteiordnung – und ein Signal weit über Hannover hinaus. Ob es so weit kommt, entscheidet sich zuerst an Formalien, nicht am Moskau-Besuch. Lässt die Kommission die Anträge zu, muss sie prüfen, ob Schröder diesmal gegen die Partei verstößt.

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