Berlin setzt 50-Euro-Bargeldgrenze der Bezahlkarte aus
Neu ankommende Asylsuchende in Berlin dürfen wieder mehr Bargeld abheben: Die Sozialverwaltung hat die 50-Euro-Obergrenze der Bezahlkarte ausgesetzt. Auslöser ist eine Beanstandung des Flüchtlingsrats – Sozialsenatorin Kiziltepe folgt ihm nur in diesem einen Punkt.
Berlin setzt die 50-Euro-Bargeldobergrenze der „Berlin SocialCard“ aus – zweieinhalb Monate, nachdem die Karte für Asylsuchende verpflichtend wurde. Wer neu ankommt, durfte bisher in den ersten sechs Monaten höchstens 50 Euro im Monat abheben, zusätzlich 50 Euro je Kind. Diese Deckelung gilt ab sofort nicht mehr.
Die Entscheidung fiel nicht im Abgeordnetenhaus, sondern in einem Brief: Sozialstaatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) schrieb an den Berliner Flüchtlingsrat, die Obergrenze werde ausgesetzt. Die Sozialverwaltung setzte die Aussetzung anschließend per interner Anweisung um, wie der rbb24-Bericht zur ausgesetzten Bargeldobergrenze festhält.
Aussetzung statt Abschaffung
Formal wurde die Grenze nicht gestrichen, sondern ausgesetzt – bis auf Weiteres. Ab Februar 2027 will die Verwaltung die Bezahlkarte evaluieren; in diesem Rahmen soll auch die 50-Euro-Regel untersucht und bewertet werden. Bis dahin bleibt offen, ob die Obergrenze zurückkommt.
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) folgt dem Flüchtlingsrat nur in diesem einen Punkt. Die übrigen Kritikpunkte an der Karte weist sie zurück. Zur Obergrenze sagt die Senatorin:
„Beim Punkt der 50-Euro-Obergrenze kann ich der Argumentation des Flüchtlingsrates jedoch folgen.“
Cansel Kiziltepe, Berliner Sozialsenatorin (SPD)
Der Flüchtlingsrat pocht auf das Antidiskriminierungsgesetz
Der Auslöser liegt zwei Jahre zurück: Bereits im Oktober 2024 hatte der Berliner Flüchtlingsrat die geplante Karte auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) beanstandet; im September 2026 wiederholte er die Beanstandung, nun mit Erfolg. Die Berliner Ombudsstelle für das LADG hatte schon 2024 vor einer restriktiv ausgestalteten Karte gewarnt, die Geflüchtete gegenüber anderen Sozialleistungsbeziehenden benachteilige.
Viel Zeit war ohnehin nicht verstrichen: Am 13. August 2026 hatte Berlin die „Berlin SocialCard“ als letztes Bundesland eingeführt. Zweieinhalb Monate später war die Bargeldgrenze weg, wie aus dem Tagesspiegel-Bericht über die gekippte Bargeldgrenze hervorgeht.
Von der Beanstandung zur Aussetzung
Oktober 2024
Flüchtlingsrat beanstandet die geplante Karte
Der Berliner Flüchtlingsrat greift die geplante Bezahlkarte auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes an.
2024
Ombudsstelle warnt vor Benachteiligung
Die Berliner LADG-Ombudsstelle warnt, eine restriktive Karte benachteilige Geflüchtete gegenüber anderen Sozialleistungsbeziehenden.
13. August 2026
Berlin führt die SocialCard ein
Als letztes Bundesland startet Berlin die Bezahlkarte – mit 50 Euro Bargeld im Monat, plus 50 Euro je Kind, in den ersten sechs Monaten.
September 2026
Zweite Beanstandung
Der Flüchtlingsrat wiederholt seine Beanstandung auf Basis des Landesantidiskriminierungsgesetzes.
Oktober 2026
Sondierung: Basiskonto statt Karte
SPD, Grüne und Linke vereinbaren, die Bezahlkarte abzuschaffen und zu einem Basiskonto weiterzuentwickeln.
2. November 2026
Koalitionsverhandlungen beginnen
SPD, Grüne und Linke starten ihre Koalitionsgespräche in Berlin.
3. November 2026
Bargeldgrenze ausgesetzt
Sozialstaatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) teilt dem Flüchtlingsrat die Aussetzung mit, die Verwaltung verfügt sie per interner Anweisung.
Klagen laufen, Koalition plant Basiskonto
Unabhängig von der Verwaltungsanweisung laufen mehrere Klagen gegen die Bezahlkarte. Rechtskräftig entschieden ist keine von ihnen. Der Streit um die Karte ist damit nicht beendet, sondern nur um eine seiner strittigsten Regeln entlastet.
Parallel plant die künftige Koalition bereits das Ende der Karte: SPD, Grüne und Linke hatten sich in ihrer Sondierung darauf verständigt, sie abzuschaffen und zu einem Basiskonto weiterzuentwickeln – die Pläne für ein Basiskonto statt Bezahlkarte. Am 2. November begannen ihre Koalitionsverhandlungen.
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Was bis Februar 2027 auf dem Prüfstand steht
Für die Betroffenen ändert sich vorerst nur das Bargeld: Der monatliche Rahmen von 50 Euro, plus 50 Euro je Kind, fällt in den ersten sechs Monaten weg. Die Karte bleibt in Gebrauch; ausgesetzt ist vorerst nur die Abhebegrenze.
Die Evaluation beginnt im Februar 2027. In ihr soll die 50-Euro-Grenze untersucht und bewertet werden – erst danach steht fest, ob Berlin wieder eine Bargeldobergrenze zieht. Bis dahin gilt die Aussetzung, und die Klagen laufen weiter.