Sozialbeiträge steigen bis 2035 auf 48,8 Prozent des Bruttolohns
Das IGES-Institut rechnet für die INSM vor: Der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung steigt bis 2035 auf 48,8 Prozent, im ungünstigsten Fall auf 51,6 Prozent. Die INSM fordert ein höheres Rentenalter – entscheiden muss die Koalition.
Wer 5500 Euro brutto im Monat verdient, soll 2035 rund 1980 Euro mehr Sozialabgaben im Jahr zahlen als heute – im ungünstigen Fall fast 2900 Euro. Diese Rechnung steht in einer Projektion des IGES-Instituts für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die am 2. November in Berlin vorgestellt wurde.
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag liegt 2026 bei 42,8 Prozent des Bruttolohns: 18,6 Prozent für die Rente, 17,7 für die Krankenversicherung, 3,9 für die Pflege, 2,6 für die Arbeitslosigkeit – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammengerechnet. Die Projektion der Beitragsbelastung bis 2035 erwartet im mittleren Basisszenario 45,4 Prozent im Jahr 2028 und 48,8 Prozent 2035.
Das sind 6,0 Prozentpunkte mehr als heute, ein Plus von 14 Prozent. Für Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM, ist das ein Alarmsignal an die Adresse der Koalition, die seit Mitte Oktober einen neuen Arbeits- und Sozialminister hat: Alexander Schweitzer (SPD).
„Die neue Prognose für die Sozialbeiträge ist ein Alarmsignal. Wenn sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 2035 zusammen auf nahezu die Hälfte des beitragspflichtigen Bruttolohns summieren, wird Arbeit in Deutschland noch teurer, und netto bleibt noch weniger übrig.“
Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Im ungünstigen Szenario drohen 51,6 Prozent
Die Studie rechnet nicht nur einen Pfad. Bei ungünstiger Entwicklung – Lohnwachstum von nur 2 Prozent und 3,4 Millionen Beschäftigte weniger bis 2039 – klettert der Gesamtbeitrag 2035 auf 51,6 Prozent. Läuft es günstig, sind es 46,6 Prozent.
Gesamtbeitragssatz in Prozent des Bruttolohns
Mittleres Basisszenario der IGES-Projektion
Quelle: IGES-Institut für die INSM, Rechtsstand 28. Oktober 2026
Was das konkret kostet, rechnen Medien mit den IGES-Zahlen durch: Bei hälftiger Verteilung zahlt ein Gutverdiener mit 5500 Euro brutto im mittleren Szenario 1980 Euro im Jahr mehr, im ungünstigen rund 2904 Euro. Wer 2200 Euro verdient, kommt auf 792 beziehungsweise 1162 Euro – wie die Frankfurter Rundschau die Mehrkosten durchrechnet.
Geplante Reformen bremsen den Anstieg kaum
Auch die geplanten Reformen ändern wenig. Mit BStabG, PNOG und den Empfehlungen der Alterssicherungskommission läge der Gesamtbeitrag 2035 bei 47,5 Prozent, mit einer Kapitalrente bei 49,3 Prozent. Der Bundestag beschloss am 15. Oktober Änderungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die die Einsparungen 2027 nach IGES-Berechnung um knapp 500 Millionen Euro schmälern könnten.
Alsleben verlangt deshalb Strukturreformen statt Beitragserhöhungen und verweist auf die Kopplung der Rente an die Lebenserwartung, die die Regierung gegen Gewerkschaftswiderstand vorantreibt.
„Wir brauchen jetzt echte Strukturreformen: ein Renteneintrittsalter, das mit der Lebenserwartung steigt, mehr Kapitaldeckung, finanziert durch Einsparungen im Umlagesystem statt durch immer höhere Beiträge, und mehr Eigenverantwortung in Gesundheit und Pflege. Die 40 Prozent müssen wieder das Ziel sein.“
Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Der Druck richtet sich an die Koalition, nicht an die Arbeitgeber allein. „Die Koalition muss jetzt schnell handeln und nicht nur den dramatischen Beitragsanstieg stoppen, sondern für sinkende Sozialabgaben sorgen“, sagt Alsleben. Ob Schweitzers Ministerium diesem Kurs folgt, ist offen – die Projektion beschreibt den Rechtsstand vom 28. Oktober, also die Lage vor jeder Entscheidung.
Zum Jahreswechsel steigen die Grenzen ohnehin
Unabhängig von der Reformdebatte hebt der Staat die Grenzen zum 1. Januar 2027 an: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt von 69.750 auf 76.500 Euro im Jahr, in der Rentenversicherung von 101.400 auf 106.200 Euro. Wer mehr verdient, zahlt auf den zusätzlichen Lohnanteil Beiträge – die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2027 bereits vor jeder Rentenreform.
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Ob die Koalition Alslebens Kurs folgt oder an den geplanten Reformen festhält, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2027 gilt unabhängig davon.