Liana K. vor Zug gestoßen: Täter muss nicht ins Gefängnis
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Liana K. vor Zug gestoßen: Täter muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Göttingen sieht es als erwiesen an: Ein 31-Jähriger stieß Liana K. vor einen Güterzug. Weil er wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig gilt, kommt er nicht in Haft, sondern dauerhaft in die Psychiatrie.

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Erstellt: 30.04.2026, 12:39Aktualisiert: 30.04.2026, 12:39

30.04.2026, 12:39

Trauerort an einem Bahnsteig mit Blumen und Kerzen nach dem Tod einer Jugendlichen
Schuldunfähig

Liana K. vor Zug gestoßen: Täter muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Göttingen sieht es als erwiesen an: Ein 31-Jähriger stieß Liana K. vor einen Güterzug. Weil er wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig gilt, kommt er nicht in Haft, sondern dauerhaft in die Psychiatrie.

Trauerort an einem Bahnsteig mit Blumen und Kerzen nach dem Tod einer Jugendlichen
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