VerfassungsschutzOVG Lüneburg erlaubt Beobachtung der AfD Niedersachsen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist die Beschwerde der AfD Niedersachsen gegen die Hochstufung zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, die Behörde darf Observationen und V-Leute einsetzen – die Partei setzt nun auf das Hauptsacheverfahren.