3-Euro-Gebühr pro Paket: EU kappt Zollvorteil für Temu, Shein & Co.
KI-Bild
WirtschaftEU-Zollreform

3-Euro-Gebühr pro Paket: EU kappt Zollvorteil für Temu, Shein & Co.

Ab 1. Juli 2026 verlangt die EU für Sendungen unter 150 Euro aus Drittstaaten pauschal 3 Euro Zoll – ein Schlag gegen die Preisschlacht der chinesischen Billigplattformen. Ab November 2026 steigt die Belastung weiter.

Billigimporte aus China werden für EU-Verbraucher spürbar teurer. Die Europäische Union schafft zum 1. Juli 2026 die Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro ab und erhebt künftig eine Pauschalgebühr von 3 Euro pro Paket – ein direkter Angriff auf Geschäftsmodelle von Temu, Shein, AliExpress und TikTok-Shops. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, reagiert die EU damit auf eine massive Zunahme von Kleinsendungen, die oft die Zollbefreiung zum Nachteil europäischer Händler ausnutzen.

Nach Schätzungen der Zollbehörden sind bis zu 65 Prozent dieser Sendungen bewusst unterbewertet, um unter die Freigrenze zu rutschen. EU-Händler, die regulär Zoll zahlen, waren dem Preisdumping bislang weitgehend schutzlos ausgeliefert.

So funktioniert der neue Pauschalzoll

Die Abgabe von 3 Euro wird pro Sendung und pro sechsstelligem HS-Code (Harmonisiertes System) fällig. Enthält ein Paket also Waren aus verschiedenen Zollkategorien, kann die Pauschale mehrfach anfallen. Die bisherige vereinfachte Zollanmeldung H7 entfällt; an ihre Stelle tritt ein vorübergehendes, vereinfachtes Anmeldesystem.

Ab November 2026 wird die Belastung erhöht: Dann kommt eine E-Commerce-Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 2 Euro hinzu, so dass insgesamt 5 Euro pro Sendung und Code zu entrichten sind. Die Staffelung ist als Übergangslösung gedacht und soll spätestens 2028 durch den EU Customs Data Hub abgelöst werden, eine zentrale Datenplattform für vollautomatisierte Zollprozesse. Die Entscheidung folgt auf eine politische Einigung im Europäischen Rat im November 2025 und die formelle legislative Zustimmung im Februar 2026, über die Euronews berichtete.

Das Ziel: Fairer Wettbewerb und weniger Betrug

EU-Kommission und Mitgliedstaaten begründen die Maßnahme mit massiven Wettbewerbsverzerrungen. Während europäische Importeure Zölle entrichten müssen, gelangten Billigsendungen aus Fernost oft unverzollt in den Markt. Die Pauschalgebühr soll Anreize zur Wertminderung beseitigen und für gleiche Bedingungen sorgen. Ein Nebeneffekt: Der Verbraucherschutz wird gestärkt, weil mit der höheren Kontrolldichte auch unsichere Produkte seltener durchrutschen.

Konsequenzen für Käufer und Retouren

Zollschuldner ist in der Regel der Anmelder – zumeist der IOSS-registrierte Händler oder Versanddienstleister. Nur in wenigen Restfällen, wenn weder die Import-One-Stop-Shop-Regelung noch Sonderregelungen greifen, kommt der Empfänger direkt mit dem Zoll in Kontakt. Die Einfuhrumsatzsteuer, deren Freigrenze bereits 2021 fiel, bleibt unverändert fällig.

Wer Ware zurückschickt, sollte wissen: Die 3-Euro-Zollpauschale wird bei Retouren nicht automatisch erstattet. Auch kommt es für die Anwendung der neuen Regeln nicht auf das Bestelldatum an, sondern auf den Zeitpunkt der Einfuhr. Sendungen, die nach dem Stichtag eintreffen, werden nach den neuen Regeln abgefertigt – selbst wenn die Bestellung Monate zurückliegt.

Umfrage
Lädt

Die neuen Abgaben zwingen Temu und Shein zu einer neuen Preispolitik – und markieren das Ende einer Ära zollfreier Mini-Importe. Die Übergangsfrist läuft bis 2028; dann soll der EU Customs Data Hub den Zoll weiter digitalisieren und automatisieren.

Mehr aus

Wirtschaft