Familien mit mittleren Einkommen werden ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet. Im Gegenzug müssen Spitzenverdiener tiefer in die Tasche greifen: Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am späten Mittwochabend auf eine weitreichende Einkommensteuerreform verständigt, deren Herzstück eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr ist.
Was sich für Familien ändert
Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro soll nach voller Wirkung der Reform 2028 mehr als 600 Euro mehr im Geldbeutel haben. Konkret steigt der Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2028 von derzeit 12.348 auf rund 12.900 Euro. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden erhöht: Letzteres klettert von heute 259 auf dann 272 Euro pro Monat und Kind. Hinzu kommt ein um 200 Euro auf 1.430 Euro angehobener Arbeitnehmerpauschbetrag.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro – bisher lag die Schwelle bei 69.879 Euro. Der Tarif zwischen etwa 17.800 und 70.600 Euro wird dadurch etwas flacher. Das Finanzministerium rechnet vor: Ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern spart 632 Euro im Jahr, bei einem Erzieher-Elektrikerin-Paar mit je 3.200 Euro sind es 642 Euro.
Gegenfinanzierung: Höherer Steuersatz für Spitzenverdiener
Die Entlastungen werden vor allem durch eine Umgestaltung der Reichensteuer gegenfinanziert. Bisher galt ab rund 277.826 Euro ein einheitlicher Satz von 45 Prozent. Künftig wird gesplittet: Ab 250.000 Euro werden 45 Prozent fällig, ab 280.000 Euro dann 47 Prozent. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte diesen Schritt: „Wir machen unser Steuersystem gerechter. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen.“
Wir machen unser Steuersystem gerechter. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen.Lars Klingbeil (Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender)
Weitere Maßnahmen zur Gegenfinanzierung: Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent (maximal absetzbar: 900 statt 1.200 Euro). Zudem muss die Förderbank KfW 2027 und 2028 je 500 Millionen Euro an den Bund abführen.
Kritik und offene Fragen
DIW-Präsident Marcel Fratzscher nannte das Reformpaket „nicht den großen Wurf, sondern eher ein Symbolpaket.“ Es werde der Wirtschaft nicht den gewünschten Impuls geben. Auch der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Mini-Reform“. Zudem steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus. Weil Bund und Länder die Einkommensteuer teilen, fürchten viele Länder Mindereinnahmen. Die Koalition hat zugesagt, einen Ausgleich zu schaffen – doch die Details sind offen.
Das Reformpaket ist nicht der große Wurf, sondern eher ein Symbolpaket. Es wird der deutschen Wirtschaft nicht den gewünschten Impuls für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geben.Marcel Fratzscher (Präsident des DIW)
SPD-Chef Klingbeil betonte hingegen: „Es war für uns besonders wichtig, dass eine Einkommenssteuerreform beschlossen wird. Es sind vor allem Familien mit Kindern, die in den Fokus gerückt sind.“ Die Reform tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, die volle Entlastungswirkung entfaltet sie ab 2028.
Es war für uns besonders wichtig, dass eine Einkommenssteuerreform beschlossen wird. Es sind vor allem Familien mit Kindern, die in den Fokus gerückt sind.Lars Klingbeil (Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender)
Ob die Länderkammer dem Paket zustimmt, bleibt abzuwarten. Mehrere Länderchefs hatten bereits vor Steuerausfällen gewarnt. Der Bund will zwar einen Teil der Mindereinnahmen übernehmen, doch eine Einigung steht noch aus. Sollte der Bundesrat blockieren, droht der Reform ein Scheitern.





