OLG Prag weist alle Beschwerden ab – Liebich wird ausgeliefert
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PanoramaAuslieferung Liebich

OLG Prag weist alle Beschwerden ab – Liebich wird ausgeliefert

Nach langem Rechtsstreit hat das Prager Oberlandesgericht die Beschwerden der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich endgültig abgewiesen. Die tschechischen Behörden haben nun zehn Tage Zeit, Liebich nach Deutschland zu überstellen – wo sie zunächst in ein Frauengefängnis kommt.

Die 55-Jährige muss ihre Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten antreten: Am 7. Juli 2026 bestätigte das OLG Prag die Auslieferungsentscheidung des Landgerichts Pilsen und wies sowohl die Beschwerde als auch einen erneuten Befangenheitsantrag Liebichs gegen die Vorsitzende Richterin zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig, ein weiterer Instanzenzug in gilt als ausgeschöpft.

Zehn-Tage-Frist und Übergabe

Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle kündigte an, die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt melden. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht wird.

Haft im Frauen- oder Männervollzug?

Nach der Auslieferung wird Liebich zunächst ins Frauengefängnis Chemnitz gebracht, weil die Ladung auf Grundlage des weiblichen Geschlechtseintrags ausgestellt wurde. Das sächsische Strafvollzugsgesetz sieht jedoch vor, dass die Gefängnisleitung nach einem Antrittsgespräch über die endgültige Unterbringung entscheidet. Maßgeblich ist die Einschätzung, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für dort inhaftierte Frauen darstellt.

Der Fall Liebich: Verurteilung, Flucht, Festnahme

Marla Svenja Liebich wurde im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Berufung und Revision scheiterten. Ende 2024, kurz nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), ließ Liebich den Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern und den Vornamen von Sven in Marla Svenja umschreiben. Kritiker werteten dies als gezielte Provokation und möglichen Missbrauch des Gesetzes, da Liebich sich in der Vergangenheit wiederholt queerfeindlich geäußert hatte.

Zum Haftantritt im Frauengefängnis Chemnitz Ende August 2025 erschien Liebich nicht und tauchte unter. Nach monatelanger europaweiter Fahndung wurde sie am 9. April 2026 im tschechischen Krasna bei Asch festgenommen und saß seither in Auslieferungshaft im überbelegten Gefängnis Pilsen.

Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch.
Martin Plum (Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag)

Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz

Der Fall löste eine bundesweite Debatte über das SBGG aus. Mehrere Bundesländer kündigten eine Initiative zur Verschärfung an, um einen Prüfmechanismus bei Verdacht auf zweckwidrige Nutzung einzuführen. Der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Fechner hielt dagegen: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann.“

Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann.
Johannes Fechner (Parlamentarischer Geschäftsführer SPD-Fraktion)

Parallelverfahren: Rückgängigmachung der Geschlechtsänderung

Vor dem Amtsgericht Halle läuft zudem ein Verfahren zur Rückgängigmachung der SBGG-Änderung. Der Saalekreis hatte im Dezember 2025 einen Berichtigungsantrag gestellt – bundesweit der erste Fall dieser Art. Eine Entscheidung steht noch aus.

Theoretisch bliebe Liebich noch die Möglichkeit, das tschechische Verfassungsgericht in Brünn anzurufen, was jedoch als unwahrscheinlich gilt. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc.

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