OLG Innsbruck hebt Einstellung auf: Jimi Blue Ochsenknecht muss erneut vor Gericht
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OLG Innsbruck hebt Einstellung auf: Jimi Blue Ochsenknecht muss erneut vor Gericht

Nachdem das Verfahren wegen einer offenen Hotelrechnung per Geldbuße eingestellt wurde, intervenierte die Staatsanwaltschaft. Das Oberlandesgericht entschied: Der Betrugsprozess wird neu aufgerollt.

OLG Innsbruck erzwingt Neuverhandlung

Der Rechtsstreit um die unbezahlte Hotelrechnung von Jimi Blue Ochsenknecht geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die diversionelle Einstellung des Betrugsverfahrens aufgehoben und die Fortführung des Strafprozesses angeordnet. Der Schauspieler muss sich damit erneut vor Gericht verantworten.

Rückblick: Vom Haftbefehl zur Diversion

Im Dezember 2021 hatte Ochsenknecht im Tiroler Hotel „Sonne“ seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung belief sich auf 13.827,35 Euro und blieb jahrelang offen – trotz zivilrechtlichen Zahlungstitels. Erst nachdem der Hotelier Wilhelm Steindl Ende 2024 Strafanzeige erstattete und ein Europäischer Haftbefehl erwirkt wurde, kam Bewegung in die Sache. Im Juni 2025 wurde Ochsenknecht am Flughafen Hamburg festgenommen, saß 23 Tage in Haft und wurde nach Österreich ausgeliefert. Seine damalige Ex-Freundin Yeliz Koç beglich schließlich die Schuldensumme. (Focus)

Am 22. August 2025 bot die Richterin am Landesgericht Innsbruck eine diversionelle Erledigung an: Ochsenknecht sollte binnen sechs Monaten insgesamt 18.000 Euro zahlen, um einer förmlichen Verurteilung und einem Strafregistereintrag zu entgehen. Er akzeptierte und zahlte die Geldbuße fristgerecht bis März 2026. Gegenüber dem Hotelier und der Öffentlichkeit entschuldigte er sich, ein umfassendes Geständnis legte er jedoch nicht ab.

Staatsanwaltschaft setzt sich durch

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hielt das für nicht ausreichend. Oberstaatsanwalt Hansjörg Mayr betonte: „Wir sind der Meinung, dass die Diversionsvoraussetzungen nicht vorliegen. Der Angeklagte war zum Vorwurf des Betruges nicht geständig. Auch das Nachtatverhalten entspricht nicht den Voraussetzungen.“ (n-tv)

Das OLG Innsbruck gab der Beschwerde statt. In der Begründung heißt es, dass Ochsenknechts Aussagen und selbst die nachträgliche Schadensgutmachung nicht ausreichten, „um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten“. Der Tatbestand des schweren Betrugs sei erfüllt und daher eine öffentliche Hauptverhandlung geboten. (LTO)

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Ein neuer Verhandlungstermin steht derzeit noch nicht fest. Ochsenknechts Anwalt hatte nach der Einstellung im August betont, sein Mandant habe Verantwortung übernommen. Das OLG sieht das offenbar anders. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, droht Ochsenknecht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die bereits geleistete Zahlung an den Hotelier bleibt von dem Strafverfahren unberührt. Für Ochsenknecht, der erst kürzlich in einem anderen Fall in München zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, könnte eine weitere Verurteilung die öffentliche Wahrnehmung und seine Karriere nachhaltig beeinflussen.

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