Marius Borg Høiby: Mette-Marits Sohn akzeptiert U-Haft – Berufung gegen Urteil
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Marius Borg Høiby: Mette-Marits Sohn akzeptiert U-Haft – Berufung gegen Urteil

Trotz Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung und Misshandlung: Marius Borg Høiby geht gegen das Urteil in Berufung, nicht aber gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft bis 13. Juli.

Verurteilter Kronprinzessinnen-Sohn bleibt in Haft

Marius Borg Høiby, der 29-jährige Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, akzeptiert die Fortdauer seiner Untersuchungshaft. Das bestätigte sein Verteidiger Petar Sekulic gegenüber der norwegischen Zeitung Aftenposten. Høiby werde gegen den Beschluss des Osloer Amtsgerichts, der eine Verlängerung der Haft bis zum 13. Juli 2026 vorsieht, keine Berufung einlegen.

Er wird gegen den letzten Haftbeschluss keine Berufung einlegen
Petar Sekulic, Verteidiger von Marius Borg Høiby

Gleichzeitig wehrt sich Høiby jedoch gegen das harte Urteil in der Hauptsache. Am 15. Juni 2026 hatte das Osloer Amtsgericht ihn in 34 von 40 Anklagepunkten für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht sah es unter anderem als erwiesen an, dass Høiby zwei Vergewaltigungen begangen, seine Ex-Freundin Nora Haukland in einer engen Beziehung misshandelt sowie mehrfach Gewalt gegen die sogenannte Frogner-Frau ausgeübt hat. In zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen.

Gegen dieses Urteil legte Høiby umgehend Rechtsmittel ein. Der Berufungsprozess wird voraussichtlich im kommenden Jahr vor dem Borgarting lagmannsrett stattfinden. Høiby bestreitet die schwerwiegendsten Vorwürfe, insbesondere die Vergewaltigungen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in zwei Fällen mit dem Finger in schlafende Frauen eingedrungen zu sein.

Der Verbleib in Untersuchungshaft ist eine direkte Folge des Urteils. Unmittelbar nach der Verkündung beantragte Høiby seine Freilassung, doch das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Jon Sverdrup Efjestad lehnte ab. Die Richter begründeten dies mit der Gefahr, dass Høiby gegen ein bestehendes Kontaktverbot zur geschädigten Frogner-Frau verstoßen könnte. Gleichzeitig deuteten sie an, dass später eine elektronische Überwachung per Fußfessel geprüft werden könne.

Høiby sitzt bereits seit dem 2. Februar 2026 in Untersuchungshaft, nachdem er ein weiteres Mal gegen das Kontaktverbot verstoßen und sich bedrohlich sowie verletzend verhalten haben soll. Mehrere Anträge auf Haftverschonung scheiterten, auch unter Berufung auf die schwere Erkrankung seiner Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, die an Lungenfibrose leidet und eine Lungentransplantation erhielt. Das Borgarting lagmannsrett entschied, die Belastung sei nicht anders als bei anderen Untersuchungshäftlingen mit schwer erkrankten Angehörigen.

Nächste Haftprüfung Mitte Juli

Mit der Akzeptanz des Haftbeschlusses bleibt Høiby nun mindestens bis zum 13. Juli in Haft. An diesem Tag muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie eine weitere Verlängerung beantragt. Widerspricht Høiby dann, kommt es zu einer erneuten richterlichen Entscheidung. Das Königshaus äußert sich zu den Vorgängen nicht.

Der Fall stellt das norwegische Königshaus vor eine historische Belastungsprobe. Noch nie stand ein so nahes Mitglied der Thronfolge wegen derart schwerer Delikte vor Gericht. Mit der Berufung gegen das Strafmaß bleibt der Ausgang offen – ebenso wie die Frage, ob Høiby bis zum Berufungsprozess tatsächlich auf freien Fuß kommt.

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