Tödlicher Angriff beim Spielen
Ein vierjähriges Mädchen ist am späten Nachmittag des 8. Juli 2026 in der Ortschaft Drosa von einem Hund der Familie angefallen und getötet worden. Das Tier, ein American Staffordshire Terrier, biss das Kind, während es spielte. Mehrere anwesende Erwachsene versuchten sofort, das Tier von dem Mädchen zu trennen – vergeblich.
Die Vierjährige erlitt schwerste Verletzungen. Ein alarmierter Notarzt konnte noch am Tatort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Die Polizei schaltete ein Kriseninterventionsteam für die eingesetzten Kräfte ein, während die 32-jährige Mutter von Notfallseelsorgern betreut wurde.
Ermittlungen gegen Mutter und Bekannten
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Polizei leiteten noch am selben Abend Ermittlungen gegen die Mutter sowie einen 30-jährigen Bekannten der Familie ein. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Geklärt werden muss, ob und inwieweit die Aufsichtspflicht verletzt wurde und ob die Haltung des als Listenhund eingestuften Tieres den gesetzlichen Auflagen entsprach.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bestätigte, dass der American Staffordshire Terrier nach dem Vorfall in die Tierpension Staßfurt gebracht wurde. Die Mutter bleibt als Halterin verantwortlich und trägt die Kosten der Unterbringung. Über das weitere Schicksal des Hundes entscheidet das Ordnungsamt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.
Listenhund mit strengen Auflagen
In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier als sogenannter Listenhund. Für Halter solcher Rassen gelten besondere Pflichten: Unter anderem muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Haltung ein anerkannter Wesenstest absolviert werden. In der landesweiten Beißstatistik tauchen American Staffordshire Terrier und ähnliche kräftige Hunde regelmäßig neben Schäferhunden und deren Mischlingen auf, wie das Hundegesetz des Landes dokumentiert.
Landrat Andy Grabner (CDU) sprach der Familie sein Mitgefühl aus:
Ein Kind von nur vier Jahren sollte unbeschwert aufwachsen dürfen. Stattdessen hinterlässt diese unfassbare Tragödie eine Lücke, die niemals geschlossen werden kann.Andy Grabner
Ungewisse Zukunft für den Hund
Ob der Hund letztlich eingeschläfert oder unter strengen Auflagen weitergegeben wird, ist offen. Das Ordnungsamt des Osternienburger Landes wartet auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei. In ähnlichen Fällen war in der Vergangenheit sowohl die Sicherstellung als auch die Tötung des Tieres angeordnet worden.
Die Verantwortlichen stehen nun vor der Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben für Listenhunde ausreichend sind oder ob zusätzliche Schutzmechanismen nötig wären, um solche Vorfälle zu verhindern.





