12.000 Unfälle im Jahr – immer mehr Städte drohen mit E-Scooter-Verbot
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12.000 Unfälle im Jahr – immer mehr Städte drohen mit E-Scooter-Verbot

Die Unfallzahlen mit E-Scootern steigen dramatisch: 12.000 Verletzte und eine Zunahme um 27 Prozent binnen eines Jahres. Der Deutsche Städtetag fordert einheitliche Regeln, mehrere Kommunen erwägen ein komplettes Verbot. Die Bundesregierung hat die Vorschriften verschärft – doch die neuen Regeln greifen erst 2027.

Unfallzahlen steigen rasant – Städtetag fordert Konsequenzen

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in Deutschland knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen – ein Anstieg um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allein in Nordrhein-Westfalen verunglückten 2025 rund 3.900 Personen mit den elektrischen Kleinstfahrzeugen, 50 Prozent mehr als noch 2024.

Angesichts dieser Entwicklung werden die Rufe nach strengeren Regeln – und teils sogar nach einem kompletten Verbot – immer lauter. Der Deutsche Städtetag drängt auf einheitliche Regelungen für die Flitzer. Mehrere Kommunen erwägen inzwischen, E-Scooter aus ihren Innenstädten zu verbannen.

Bundesregierung verschärft Vorschriften – aber mit Übergangsfrist

Die Bundesregierung hat reagiert und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung novelliert. Neu zugelassene E-Scooter müssen ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Auch die Sicherheitsanforderungen an Batterien werden erhöht und die fahrdynamischen Prüfungen ausgeweitet.

Gleichzeitig steigen die Bußgelder: Wer mit einem E-Scooter verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, zahlt künftig 25 Euro statt bisher 15. Das Fahren mit mehreren Personen auf einem Roller wird von 5 auf 25 Euro angehoben. Städte und Gemeinden erhalten zudem mehr Befugnisse, um das wilde Abstellen von Leih-Scootern zu regulieren.

Gefährdungshaftung soll Geschädigte besserstellen

Ein zentrales Problem für Unfallopfer war bislang die Haftungsfrage. Anders als bei Autos galt für E-Scooter keine Gefährdungshaftung des Halters. Geschädigte mussten dem Fahrer ein Verschulden nachweisen – was oft scheiterte, vor allem bei Mietfahrzeugen, deren Nutzer schwer zu ermitteln sind.

Das soll sich nun ändern: Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 einen Gesetzentwurf für eine verschärfte Halterhaftung beschlossen. Künftig gilt – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern. Damit kommen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch dann zum Tragen, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Die Notwendigkeit dieser Reform zeigt ein Blick auf die Zahlen: Während 2020 noch 1.150 Drittschäden von Versicherungen reguliert wurden, waren es 2024 bereits 5.000 Fälle. Die Zahl der versicherten E-Scooter in Deutschland stieg im gleichen Zeitraum von 180.000 auf über 990.000.

Ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, ist offen. Der Städtetag hält an der Forderung nach einheitlichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten fest – bis hin zu lokalen Verboten. Die neuen technischen Vorschriften gelten zudem erst für Neufahrzeuge ab 2027. Bis dahin bleiben Millionen bereits zugelassener E-Scooter ohne Blinker auf den Straßen.

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