Berliner Gesundheitsamt ordnet Impfpflicht für gesamte Schule an
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PanoramaMasern-Ausbruch

Berliner Gesundheitsamt ordnet Impfpflicht für gesamte Schule an

Nach einem Masernausbruch an einer Berliner Grundschule müssen alle Schüler und Lehrkräfte ab sofort einen Impfnachweis vorlegen. Wer ihn nicht erbringt, wird vom Unterricht ausgeschlossen – das Gesundheitsamt droht mit Zwangsgeld.

Für ungeimpfte Kinder und Lehrkräfte einer Berliner Grundschule ist der Unterricht ab sofort gesperrt. Nachdem mehrere Masernfälle in der Einrichtung bestätigt wurden, hat das zuständige Gesundheitsamt eine sofortige Nachweispflicht für alle Personen angeordnet, die sich regelmäßig in der Schule aufhalten.

Hintergrund ist ein Ausbruch der hochansteckenden Viruserkrankung, bei der bereits mehrere Schüler erkrankt sind. Die genaue Zahl der Infizierten wurde zunächst nicht bekannt gegeben. Die Behörde reagierte umgehend und forderte alle Eltern sowie das gesamte Schulpersonal auf, bis zu einer gesetzten Frist einen gültigen Impfausweis oder ein ärztliches Attest über eine bestehende Immunität vorzulegen.

Das Vorgehen stützt sich auf das Masernschutzgesetz, das seit März 2020 in Deutschland gilt. Danach müssen alle Personen, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas betreut werden oder arbeiten, einen Masernschutz nachweisen. Bei einem Ausbruch können Gesundheitsämter zudem ungeimpfte Personen vom Schulbetrieb ausschließen – und zwar so lange, bis die Gefahr einer weiteren Ansteckung vorüber ist. (Berliner Senatsverwaltung)

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits 2023 in mehreren Eilverfahren bestätigt, dass Gesundheitsämter für den Schulbesuch einen Impfnachweis fordern und bei Verweigerung ein Zwangsgeld androhen dürfen. Die Richter stellten klar, dass der Schutz vor Masern als besonders schwerwiegende Infektionskrankheit Vorrang vor dem Elternrecht auf freie Impfentscheidung haben kann. (VG Berlin, Beschl. v. 11. und 15.9.2023)

Hochansteckend und gefährlich

Masern gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen und kann noch bis zu zwei Stunden nach Verlassen des Raumes in der Luft überleben. Ungeimpfte Personen haben ein extrem hohes Risiko, sich anzustecken – die Erkrankung verläuft oft schwer und kann zu Lungenentzündung, Mittelohrentzündung oder in seltenen Fällen zu einer tödlichen Gehirnentzündung führen.

Trotz der seit fünf Jahren bestehenden Impfpflicht gibt es in Deutschland weiterhin Impflücken. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnet immer wieder Ausbrüche, insbesondere in Einrichtungen mit vielen ungeimpften Personen. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete zuletzt, dass der Masernschutz bei Kindern trotz Impfpflicht noch unzureichend sei und viele Eltern die empfohlenen Impftermine versäumten. (Ärzteblatt)

Schulausschluss für Ungeimpfte

An der betroffenen Berliner Schule wurden bereits alle Impfbücher durch das Gesundheitsamt kontrolliert. Schüler und Lehrkräfte, die keinen ausreichenden Schutz nachweisen können, müssen dem Unterricht fernbleiben. Für sie gilt eine Quarantäne, die frühestens drei Wochen nach einer möglichen Impfung aufgehoben werden kann – so lange dauert es, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist.

Die Schulleitung rief die Eltern eindringlich dazu auf, den Impfstatus ihrer Kinder zu überprüfen und gegebenenfalls schnellstmöglich zu handeln. Das Gesundheitsamt kündigte an, bei fehlendem Nachweis konsequent Zwangsgelder zu verhängen. Wie hoch diese ausfallen, ist noch offen. In vergleichbaren Fällen wurden Beträge im mittleren dreistelligen Bereich angedroht.

Der aktuelle Ausbruch zeigt, wie schnell sich Masern in einer ungeschützten Gruppe ausbreiten können. Für die betroffene Schule bedeutet die Anordnung eine massive Einschränkung des Schulbetriebs. Offen bleibt, ob alle Eltern und Beschäftigten die Nachweise fristgerecht beibringen – und wie lange die Maßnahmen in Kraft bleiben.

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