Banaszaks dramatischer Appell in Neukieritzsch
Mit eindringlichen Worten hat Grünen-Bundesvorsitzender Felix Banaszak beim sächsischen Landesparteitag in Neukieritzsch ein sofortiges Verbotsverfahren gegen die AfD gefordert. Das Bundesverfassungsgericht müsse prüfen, ob die Partei „auf dem Boden unserer Verfassung steht oder diese Verfassungsgrundsätze mit Füßen, mit Gewalt und mit Gewalt in der Sprache außer Kraft zu setzen versucht“, sagte Banaszak am 6. Juli 2026 vor den Delegierten.
Der Grünen-Chef warnte vor schleichender Erosion: Die AfD habe sich „von Monat zu Monat, von Äußerung zu Äußerung immer weiter radikalisiert“. Zugleich gewöhne sich die Gesellschaft zunehmend an rechtsextreme Positionen. Es sei richtig, ein Verbotsverfahren einzuleiten, „bevor es zu spät ist“.
„Demokratien sterben nicht von einem auf den anderen Tag.“
Zugleich mahnte Banaszak zur Differenzierung: Es sei „ein Fehler, denen, die zweifeln, zu unterstellen, dass sie eine heimliche Nähe zur AfD oder ihren Positionen hätten“. Es gehe nicht um die Unterdrückung politischen Streits, sondern um den Schutz der Verfassungsordnung.
Günther stellt sich gegen Merz – CDU tief gespalten
Rückendeckung erhielt Banaszak von Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ bekräftigte dieser seine Forderung nach einem Verbotsantrag auf Bundesebene: „Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss.“ Ein solches Verfahren sei „vertrauensbildend für den Großteil der Bevölkerung“, statt einfach zuzugucken, wie eine Partei sich radikalisiere.
„Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss.“
Damit widerspricht Günther offen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Der hatte sich mehrfach skeptisch zu einem von der Politik angestoßenen Verbotsverfahren geäußert. Gegenüber der „Zeit“ sagte Merz: „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“ Ein Verbot könne nur gelingen, wenn ein „aggressiv kämpferisches“ Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachgewiesen sei – und dies müsse die Exekutive leisten, nicht die Legislative.
Ohne die Union gibt es für ein Verbotsverfahren keine Mehrheit. Während Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Linie von Merz stützt, wächst der Druck aus den Reihen der CDU-Ministerpräsidenten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD bereits im April 2026 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft – die Partei wehrt sich juristisch dagegen.
Neue Gutachten und Anhörungen befeuern die Debatte
Erst Ende Juni hatte ein 1500-seitiges Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte der AfD Verfassungswidrigkeit attestiert. Die acht beteiligten Experten halten einen Verbotsantrag für „wahrscheinlich erfolgreich“. Parallel bereitet der Thüringer Landtag für den 30. September eine öffentliche Anhörung vor – die erste ihrer Art in einem deutschen Parlament.
Eine Petition mit über 1,36 Millionen Unterschriften fordert bereits eine Verbotsprüfung. Ob der Bundestag ein Verfahren einleitet, bleibt angesichts der innerparteilichen Zerreißprobe in der Union ungewiss. Die nächsten Wochen dürften zeigen, ob sich die Befürworter um Banaszak und Günther durchsetzen können.





