Neue Regelung: Identitätsklärung für alle Ausreisepflichtigen
Die Abschiebepraxis nach Afghanistan wird massiv ausgeweitet. Ab sofort droht nicht nur verurteilten Straftätern die Rückführung in das von den Taliban beherrschte Land, sondern allen männlichen, volljährigen und alleinstehenden Afghanen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das geht aus einer Mitteilung der Bundespolizei vom 8. Juli hervor, die dem Hessischen Flüchtlingsrat vorliegt.
Bisher galt seit der Wiederaufnahme der Abschiebeflüge im August 2024 eine faktische Beschränkung auf Straftäter und Gefährder. Erst am 16. Juni wurden 32 Schwerstkriminelle in einer Nachtaktion nach Kabul ausgeflogen. Das Bundesinnenministerium stellte nun klar, dass weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag eine solche Beschränkung vorschreibe – die Praxis habe lediglich "zunächst" auf Straftäter fokussiert.
Hessen prescht mit Erlass vor
Das hessische Innenministerium unter Roman Poseck (CDU) zog unmittelbar nach. In einem Erlass vom 10. Juli wies es die Regierungspräsidien an, bis zum 20. Juli und danach monatlich Listen mit allen ausreisepflichtigen Afghanen zwischen 18 und 40 Jahren zu übermitteln. In Hessen sind nach Angaben des Ministeriums derzeit 2.003 Afghanen ausreisepflichtig, darunter 1.655 Männer. Der Hessische Flüchtlingsrat geht von 1.426 Betroffenen aus.
„Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen. Das ist ein Gebot der Konsequenz unseres Rechtsstaats.“
Poseck begrüßte die Entscheidung des Bundes und kündigte an, Hessen werde "auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen". Ähnlich äußerten sich Bayern und Sachsen. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) will den Kreis auf alle Straftäter sowie auf Ausreisepflichtige ausdehnen, "die bisher keine Integrationsleistung gezeigt hätten". Brandenburgs Sozialminister René Wilke (SPD) erklärte, auch Personen würden nun abgeschoben, "die sich keine Bleibeperspektive erarbeitet hätten". Dagegen äußerte Nordrhein-Westfalens grün geführtes Fluchtministerium "erhebliche Bedenken hinsichtlich der Kooperation mit dem Taliban-Regime".
Menschenrechtler sprechen von Tabubruch
Amnesty International und Pro Asyl kritisierten die Aufhebung der Beschränkungen scharf. "Wer Menschen nach Afghanistan abschiebt, schickt sie sehenden Auges in die Hände derjenigen zurück, von denen eine konkrete Bedrohung für sie ausgeht", erklärte Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi. Dies bedeute "Verhaftung, Folter oder Lebensgefahr".
„Abschiebungen nach Afghanistan werden schrittweise normalisiert. Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.“
Mehrere nicht vorbestrafte Afghanen bereits in Abschiebehaft
„Die Bundesregierung muss aufhören, außenpolitische Grundsätze für Abschiebedeals zu opfern.“
Laut einer Umfrage der taz sitzen mindestens fünf Afghanen ohne Vorstrafen in Abschiebehaft – vier in Bayern und einer in Hessen. Ein sechster Mann in Niedersachsen war zeitweise inhaftiert, wurde aber nach sechs Wochen freigelassen, weil ein Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge fehlerhaft zugestellt worden war. Die Betroffenen waren nie straffällig geworden, erfüllen aber die neuen Kriterien: männlich, volljährig, alleinstehend, vollziehbar ausreisepflichtig.
Der Fall eines 19-jährigen Afghanen in Niedersachsen zeigt die neue Härte: Er war mit 16 als unbegleiteter Minderjähriger eingereist, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Aus Angst floh er in die Schweiz, wurde zurücküberstellt und am Flughafen Hannover von der Bundespolizei aufgegriffen. Die Bundespolizei beantragte Abschiebehaft wegen "Fluchtgefahr" – obwohl er keine Straftat begangen hatte. Erst eine Anwältin deckte einen Zustellungsfehler auf.
Trier-Anschlag und Taliban-Deal heizen Debatte an
Die Verschärfung fällt in eine aufgeheizte politische Atmosphäre. In der Woche vor der Bekanntgabe des Erlasses wurde ein Student in Trier von einem Afghanen erstochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte daraufhin, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan zu forcieren. "Wer unseren Schutz missbraucht und hier schwere Straftaten begeht, muss seine Perspektive in seinem Heimatland suchen", so Dobrindt.
„Wer unseren Schutz missbraucht und hier schwere Straftaten begeht, muss seine Perspektive in seinem Heimatland suchen. Unsere Gesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen.“
Möglich wurde die Ausweitung erst durch eine schrittweise Annäherung an das Taliban-Regime. Im Juni 2026 vereinbarten Vertreter des BMI mit den Taliban in Istanbul bis zu drei Charterflüge pro Monat – im Gegenzug sollen sechs weitere Taliban-Diplomaten nach Deutschland entsandt werden. Die Kosten des letzten Charterflugs beliefen sich auf über 350.000 Euro, 92 Bundespolizisten waren im Einsatz.
Etwa 9.400 Afghaninnen und Afghanen sind in Deutschland ausreisepflichtig geduldet, weitere 19.700 haben keinen Aufenthaltstitel und keine Duldung. Deutschland bleibt das Hauptziel afghanischer Asylsuchender – im ersten Halbjahr 2026 kamen 37 Prozent aller afghanischen Asylanträge in der EU hier an. Ob die neue Härte abschreckend wirkt oder lediglich den Druck auf die Community erhöht, wird sich zeigen.





