noyb mahnt SCHUFA ab – Sammelklage wegen Schattendatenbank droht
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Datenschutz

noyb mahnt SCHUFA ab – Sammelklage wegen Schattendatenbank droht

Die Datenschutzorganisation noyb mahnt die SCHUFA ab und eröffnet eine Interessentenliste für eine Sammelklage. Im Zentrum: eine „Schattendatenbank“, in der Millionen als gelöscht geltende Datensätze weiter gespeichert werden.

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Für Millionen Verbraucher in Deutschland geht es um Daten, die längst hätten gelöscht sein müssen. Die Datenschutzorganisation noyb hat die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA am 26. August formell abgemahnt und eine Unterlassungsklage angekündigt. Gleichzeitig eröffnete noyb eine Online-Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage auf Schadenersatz.

Auslöser ist die sogenannte „Schattendatenbank“: Nach Recherchen von NDR und der Süddeutschen Zeitung speichert die SCHUFA Millionen alte Verbraucherdaten weiter – etwa zu Krediten, Kreditkarten, Pfändungen oder Privatinsolvenzen – und nutzt sie für Score-Validierungen bei Firmenkunden. Betroffene erfahren davon nichts.

Laut noyb sind mehr als 69 Millionen Menschen betroffen – nahezu alle Erwachsenen in Deutschland. Jährlich hätten rund 1,6 Millionen Menschen unvollständige Antworten auf ihre Auskunftsersuchen erhalten, weil die historischen Daten niemandem herausgegeben wurden.

Kern des Streits ist, was „Löschen“ bei der SCHUFA bedeutet. Nach eigenen Angaben will die Auskunftei Kreditanfragen nach zwölf Monaten und erledigte Kredite nach etwa drei Jahren aus dem Blick der Verbraucher entfernen. Die Berliner Zeitung berichtet jedoch, dass die Daten intern bis zu zehn Jahre gespeichert bleiben.

Recht auf vollständige Auskunft

Zweiter zentraler Streitpunkt ist das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Nach Angaben von noyb räumt die SCHUFA ein, dass Betroffene bei einer Selbstauskunft keine Kopie ihrer weiter gespeicherten historischen Daten erhalten. Die Begründung: Verbraucher interessierten sich ohnehin nur für die Daten, die aktuell in ihren Score einfließen.

noyb hält das für rechtswidrig und verweist auf den Europäischen Gerichtshof. Danach muss eine Datenkopie eine vollständige, originalgetreue Reproduktion aller verarbeiteten Daten sein. Die Organisation wirft der SCHUFA vor, die Daten nur „auszublenden“ und aus dem Blickfeld der Verbraucher verschwinden zu lassen.

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SCHUFA wehrt sich – Aufsicht bleibt untätig

Die SCHUFA hält ihr Vorgehen für rechtmäßig. Gegenüber NDR und SZ erklärte das Unternehmen, die Speicherung stütze sich auf „mehrere, sich gegenseitig ergänzende datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände“, wie Teltarif berichtet. Das historische Datenarchiv sei notwendig, um rechtlichen Pflichten nachzukommen; Banken seien gesetzlich verpflichtet, die Aussagekraft von Scores zu gewährleisten.

Die hessische Datenschutzaufsicht in Wiesbaden weiß laut noyb offenbar bereits seit Frühjahr 2025 von der Schattendatenbank, schützt die Auskunftei jedoch weiterhin. Kritiker bezeichnen die Behörde als „notorisch inaktiv“. Die NGO AlgorithmWatch hat eine Petition gestartet und fordert die endgültige Löschung.

Die SCHUFA hat nicht nur das Recht gebrochen, sie hat Betroffene angelogen und geschädigt. Wir wollen diese Schäden auf gemeinnütziger Basis einklagen.
Max Schrems, Vorsitzender von noyb

Sammelklage und Schadenersatz

Kommt die SCHUFA der Abmahnung nicht nach, will noyb eine Unterlassungsklage einreichen. In einem weiteren Schritt bereitet die Organisation eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Betroffene, die in der Schattendatenbank gespeichert sind und in den vergangenen Jahren eine Auskunft beantragt haben, könnten nach Einschätzung von noyb einen immateriellen Schaden erlitten haben.

Chronologie des Datenstreits

  1. Frühjahr 2025
    Aufsicht informiert

    Die hessische Datenschutzbehörde weiß laut noyb von der Schattendatenbank, wird aber nicht tätig.

  2. Mitte Juli 2026
    Recherchen öffentlich

    NDR und Süddeutsche Zeitung decken auf, dass die SCHUFA Millionen als gelöscht geltende Daten weiter speichert.

  3. 26. August 2026
    noyb mahnt ab

    Die Datenschutzorganisation mahnt die SCHUFA ab, kündigt eine Unterlassungsklage an und eröffnet eine Interessentenliste für eine Sammelklage.

Eingereicht ist eine Sammelklage bislang nicht. Interessenten können sich lediglich eintragen und über das weitere Verfahren informieren lassen. Ob die SCHUFA einlenkt oder der Streit bis vor den Bundesgerichtshof geht, ist offen – noyb bringt für jeden Betroffenen einen Schadenersatz von rund 500 Euro ins Gespräch.