Bas stellt Attestpflicht ab Tag 1 infrage – Union spricht von Dauerkakophonie
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Gesundheitsreform

Bas stellt Attestpflicht ab Tag 1 infrage – Union spricht von Dauerkakophonie

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt die geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag infrage. Die Union reagiert empört – der Streit über die Gesundheitsreform eskaliert.

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt die geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag offen infrage. „Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist“, sagte die SPD-Vorsitzende im Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Reaktion der Union folgte prompt: CDU-Sozialflügel-Chef Dennis Radtke sprach von „Dauerkakophonie“.

Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht.
Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende

Bas kritisiert Ausnahmen und Kopplung an Gesamtpaket

Bas bemängelt vor allem die Vielzahl geplanter Ausnahmeregelungen. „Es soll etwa eine Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen geben, die andere Regelungen haben“, erklärte sie. Ihre zentrale Sorge: „Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird.“

Die Ministerin machte deutlich, dass die SPD der Attestpflicht nur widerwillig zugestimmt habe. „Wir wollten keine Karenztage und keine Kürzung der Lohnfortzahlung. Beides wollte die Union. Im Gegenzug haben wir zähneknirschend der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag zugestimmt, obwohl wir sie inhaltlich für falsch halten“, sagte sie.

Zugleich betonte Bas, die Attestpflicht sei mit einer Termingarantie bei Ärzten und der Schlaganfallvorsorge gekoppelt – ein „Gesamtpaket“. Solange Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) diese Punkte nicht vorlege, werde sie keinen Umsetzungsvorschlag machen.

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Union empört: „Dauerkakophonie“

Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, kritisierte Bas scharf. Sein Vorwurf: Bereits getroffene Verabredungen würden nach kurzer Zeit öffentlich infrage gestellt.

Dauerkakophonie bringt weder das Land noch die Koalition nach vorne.
Dennis Radtke, CDA-Vorsitzender

Auch Unions-Sozialpolitiker Marc Biadacz verwies auf die Klausuren in Neuhardenberg und Münster: „Das Gesamtpaket zur Rente steht – so sollte es nun auch verabschiedet werden. Vergleichbares gilt für die Krankschreibung ab dem ersten Tag.“

Die Opposition erneuerte ihre Ablehnung. Grünen-Co-Chef Felix Banaszak nannte die Regelung „Quatsch“ – sie stelle Beschäftigte unter Generalverdacht und belaste Ärzte. Linken-Co-Chef Luigi Pantisano sprach von „Misstrauen gegenüber den Beschäftigten“. Der DGB warnte vor einer Überlastung der Praxen in Infektionswellen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen.

Reformfahrplan aus Münster und IW-Studie

Erst am Freitag hatten die Fraktionsspitzen von Union und SPD bei einer Klausurtagung in Münster einen Reformfahrplan beschlossen, der die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag bis Jahresende vorsieht. Bereits im Juli hatte die Koalition Steuerentlastungen und eine schärfere Krankschreibung beschlossen. Bislang müssen Beschäftigte spätestens ab dem vierten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen; der Arbeitgeber kann aber schon heute ab dem ersten Tag eine AU verlangen.

Zeitgleich veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie, wonach Unternehmen 2025 so viel wie nie zuvor für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufwenden mussten: 85,6 Milliarden Euro (2024: 81,2 Milliarden). Das IW beurteilt die geplante Attestpflicht zurückhaltend – es sei kaum zu erwarten, dass Arbeitgeber flächendeckend davon Gebrauch machen würden.

Wirtschaftsforscher Jochen Pimpertz gab zu bedenken, dass sich rechtlich wenig ändere, da ein Attest ab dem ersten Tag schon heute verlangt werden könne. Ob die Koalition den Beschluss durchzieht oder nach den öffentlichen Zweifeln der Ministerin nachsteuert, bleibt offen.