Merz droht AfD nach Wahlsieg mit Bundeszwang
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Landtagswahl

Merz droht AfD nach Wahlsieg mit Bundeszwang

Nach dem AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt droht Kanzler Merz mit der Durchsetzung des Grundgesetzes – notfalls per Bundeszwang. Die Union erlebt ihr schlechtestes Ergebnis, während die AfD nur eine Stimme von der absoluten Mehrheit entfernt ist.

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Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt endete mit einem historischen Sieg der AfD: 43,8 Prozent der Stimmen und 39 von 83 Sitzen – die absolute Mehrheit verfehlte die Partei nur um eine einzige Stimme. Bundeskanzler Friedrich Merz reagierte am Tag danach mit einer Drohung, die in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Vorbild ist.

Nach dem vorläufigen Ergebnis stürzte die CDU von 37,1 auf 17,2 Prozent ab und kommt auf 15 Mandate. SPD (9,3), Grüne (8,9) und Linke (8,6) erhalten jeweils acht Sitze. Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht mit 5,3 Prozent und fünf Sitzen erstmals in den Landtag ein. Die FDP scheitert mit 2,6 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.

Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026: Vorläufiges Ergebnis

Quelle: Vorläufiges amtliches Ergebnis

Die Wahlbeteiligung stieg von 60,3 Prozent im Jahr 2021 auf 77,8 Prozent. Die AfD wird in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – ein Umstand, der die Debatte über ihre Regierungsfähigkeit zusätzlich auflädt.

Merz kündigt Durchsetzung des Grundgesetzes an

In einer Pressekonferenz im Konrad-Adenauer-Haus sprach Merz von der „schwersten Wahlniederlage seit Jahrzehnten“ für die CDU und zeigte sich „zutiefst schockiert“. Persönliche Konsequenzen schloss er aus: „Aufgeben ist für mich keine Option.“

Dann die Warnung an die AfD: „Die von mir geführte Bundesregierung wird dafür sorgen, dass das Grundgesetz durchgesetzt wird.“ Er ergänzte: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen und die Minderheit ist nicht der Feind der Mehrheit.“ Die Ankündigung dokumentiert ZDF heute in seinem Bericht zur Pressekonferenz.

Als mögliches Konfliktfeld nannte Merz ausdrücklich die Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Die Drohung zielt auf den Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes – ein Instrument, das in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet wurde.

Bundeszwang: Juristen sind uneins

Rechtlich wäre der Bundeszwang nicht allein durch den Kanzler zu aktivieren: Erforderlich wäre die Zustimmung des Bundesrates, und die Entscheidung wäre gerichtlich überprüfbar. Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält die Sanktion grundsätzlich für denkbar, betont jedoch, das Land müsse dafür konkret gegen Bundesrecht oder die Verfassung verstoßen.

Der frühere Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz warnt davor, ein demokratisches Wahlergebnis „politisch oder administrativ auszuhebeln“. Sonst drohe der „Umschlag in ein autoritäres Staatssystem“. Scholz betont: „Das Volk entscheidet.“ Sanktionen seien nur bei konkreten Rechtsverstößen zulässig – nicht als Vorsorgemaßnahme.

In einem Kommentar zur Drohung von Merz moniert FOCUS-online-Chefkorrespondent Ulrich Reitz, Merz habe den Vorwurf, die AfD stelle demokratische Institutionen infrage, „nicht mit Fakten untermauert“. Reitz verweist auf den Verfassungsblog: Eine gerichtliche Niederlage beim unrechtmäßigen Einsatz des Bundeszwangs wäre „die größte denkbare politische Niederlage“.

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Siegmund erhebt Anspruch auf Ministerpräsidentenamt

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, dessen mögliche Machtübernahme schon vor der Wahl analysiert wurde, versichert, er werde sich rechtstreu verhalten und die AfD sei eine Rechtsstaatspartei. Zugleich will er eine „Neubewertung“ der Aufgaben des Landesverfassungsschutzes prüfen lassen. Gegenüber dem Kanzler sagt Siegmund: „Jeder Tag mit einem Bundeskanzler ohne Selbstreflexion ist einer zu viel.“

In der Migrationspolitik kündigt Siegmund Sammelunterkünfte und die konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäter an. Beobachter sehen diese Maßnahmen im Rahmen des geltenden Bundesrechts, da der Bund die gesetzlichen Vorgaben setzt und die Länder für den Vollzug zuständig sind.

Der bisherige CDU-Ministerpräsident Sven Schulze räumt ein: „Wir haben als CDU keinen Regierungsauftrag mehr, der Regierungsauftrag liegt jetzt bei der AfD.“ Seine eigene Zukunft lässt er offen.

Regierungsbildung wird Zitterpartie

Für die Regierungsbildung zeichnet sich ein schwieriges Szenario ab: Die Option einer Minderheitsregierung wird wahrscheinlicher. Ulrich Siegmund könnte am 6. Oktober im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Das BSW hat angekündigt, sich zu enthalten; Siegmund bräuchte dann nur noch eine Enthaltung aus der CDU oder eine geheime Ja-Stimme.

Ein Koalitionspartner für die AfD ist bislang nicht in Sicht. Die übrigen Parteien kommen zusammen auf 44 Mandate, müssten dafür aber gemeinsam agieren – ein entsprechender Wille besteht nicht.

Merz will Reformkurs fortsetzen – trotz Druck aus Ost-CDU

Merz kündigte an, den Reformkurs der Bundesregierung grundsätzlich fortzusetzen, zeigt sich aber in Einzelfragen kompromissbereit. Er will in den kommenden Tagen mit der SPD über Aspekte der Rentenreform und das Volumen der Steuerreform sprechen. Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten hatten sich zuvor gegen die Pläne zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren positioniert.

International wurde der AfD-Sieg aufmerksam verfolgt. Die US-Regierung gratulierte der Partei – Merz spielte ausdrücklich auf diesen Glückwunsch an. Die „Financial Times“ sprach von einem „Durchbruch für die Partei der äußersten Rechten“. Ob Merz seine Drohung wahr machen muss, hängt davon ab, ob Siegmund tatsächlich Verfassungsbruch begeht. Der Bundeszwang wäre ein Schritt, den Deutschland noch nie gegangen ist.