43,8 Prozent für die AfD, 17,2 Prozent für die CDU in Sachsen-Anhalt – und drei Tage später streitet die Union über ein Parteiverbot. Ausgelöst hat den Streit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
Die AfD hat bei der Landtagswahl am 6. September ihren Wahlsieg mit 43,8 Prozent geholt: Sie verdoppelte ihr Ergebnis von 2021 und ist stärkste Kraft im Magdeburger Landtag, verfehlt aber die absolute Mehrheit. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab – fast eine Halbierung. Im Landtag sitzen zudem SPD, Grüne, Linke und erstmals das BSW.
Beobachter sprechen von einer Zäsur und einer Identitätskrise der etablierten Parteien. 51 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt fühlen sich gegenüber anderen in Deutschland benachteiligt, unter AfD-Anhängern sind es 66 Prozent. 80 Prozent der Wahlberechtigten sagen, die CDU habe vor der Bundestagswahl viel versprochen und wenig gehalten.
Landtagswahl Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
Stimmenanteile in Prozent
Wüst warnt vor Schnellschüssen
Wüst fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des AfD-Umgangs. Darin sollen Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern den 'verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und etwaigen Rechtsfolgen' klären. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen.
„Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen.“
Auffällig ist das Timing. Bereits am 1. September, fünf Tage vor der Wahl, hatte Wüsts Stellvertreterin Mona Neubaur (Grüne) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Voraussetzungen eines Parteiverbots gefordert. Beobachter werten Wüsts Vorstoß nach der Wahl auch als Signal an Kanzler Merz, an den liberalen CDU-Flügel sowie an SPD und Grüne.
Merz bremst die eigene Partei
Bundeskanzler Merz bleibt bei seiner Skepsis gegenüber einem Verbotsverfahren. Bei einer Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident António Costa in Berlin sagte er: 'Ich bin und bleibe skeptisch, ob ein solches Verbotsverfahren erfolgreich sein kann.' Aus seiner Sicht ist das 'eine sehr hohe Hürde'. Stattdessen warb er für ein 'überzeugendes politisches Angebot' an die Wähler der Mitte.
Aus der Schwesterpartei kommt offener Widerspruch. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte der Augsburger Allgemeinen, Ziel müsse sein, die AfD wegzuregieren und nicht wegzuverbieten – ein Verfahren als Antwort auf AfD-Wahlerfolge sei „der falsche Weg“.
CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nennt ein Verbot „verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar“ und warnt vor einem neuen „Märtyrerstatus“ der AfD. Der demokratische Weg heiße, sich auf die nächsten Wahlen anders vorzubereiten als in Sachsen-Anhalt und klarere Argumente zu finden.
Auch in der CDU ist die Haltung gespalten. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein sagt, die AfD müsse man politisch klein machen. Rheinland-Pfalz' Regierungschef Gordon Schnieder warnt, ein Verbot wäre „sehr langwierig“ und gäbe den Extremisten die Chance, sich „permanent in ihrer Opferrolle zu suhlen“; eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe könne aber hilfreich sein.
Rückenwind von SPD und Grünen
Zustimmung erhält Wüst von SPD und Grünen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wäre „der nächste logische Schritt, um alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammenzuführen und das Vorliegen der Voraussetzung für ein Verfahren qualifiziert verfassungsrechtlich zu prüfen“.
Bundesratspräsident und Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) begrüßte den Vorstoß ebenfalls. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, verlangt „einen klaren Zeitplan, eine gemeinsame Prüfung von Bund und Ländern und konkrete nächste Schritte“. Die Verfassungswidrigkeitsprüfung sei „ein zentrales Instrument unserer wehrhaften Demokratie“.
Grünen-Chef Felix Banaszak sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, er begrüße „sehr, dass es jetzt auch in der Union eine erkennbare Bewegung hin zu einem Prüfverfahren gibt“.
Die hohen Hürden des Grundgesetzes
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai 2025 „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Die AfD klagt gegen die Hochstufung; der Verfassungsschutz hat eine Stillhaltezusage abgegeben und setzt die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung aus – aktuell gilt die Partei wieder als Verdachtsfall. Die Innenminister wollen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abwarten.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz von Juni 2025 hat ein anderes Ziel: Sie prüft Sicherheitsüberprüfungen, Folgen für den öffentlichen Dienst und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern – nicht die Voraussetzungen eines Verbots.
Die Debatte ist nicht neu. Bereits Ende August hatten Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir Verbotsverfahren für vier AfD-Landesverbände gefordert; ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur AfD hatte die Partei als verfassungswidrig eingestuft.
Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel hält den Zeitpunkt für problematisch: „Nach einer verlorenen Wahl ist das erst mal kein guter Moment.“ Bei einem Verbot müssten rund 10.000 Mandatsträger der AfD auf kommunaler, Länder-, Bundes- und Europaebene ihre Mandate von einem Tag auf den anderen zurückgeben; scheitert das Verfahren, erhielte die Partei ein „Prüfsiegel“ als demokratiekompatibel.
Chronologie der Debatte seit der Landtagswahl
- 6. September 2026AfD gewinnt Sachsen-Anhalt
Die AfD erreicht 43,8 Prozent, die CDU stürzt auf 17,2 Prozent ab.
- 7. September 2026Erste Reaktionen
CDU-Spitzenpolitiker schließen eine Personaldebatte um Merz aus, die SPD kritisiert den Reformkurs.
- 8. September 2026Wüst fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Die CSU reagiert skeptisch, die Grünen stimmen zu.
- 9. September 2026Merz bekräftigt seine Skepsis
In der Generaldebatte des Bundestags liefern sich Merz und Weidel ein hartes Rededuell.
- 10. September 2026Streit über die Brandmauer
Bundesratspräsident Bovenschulte unterstützt Wüsts Vorstoß.
- 11. September 2026Kritik am Zeitpunkt
Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder kritisiert die Debatte im ARD-Morgenmagazin.
Weidel spottet, Merz kontert im Bundestag
AfD-Chefin Alice Weidel zeigt sich unbeeindruckt vom Vorstoß des CDU-Ministerpräsidenten. Für sie ist die Prüfung offenbar ein Ablenkungsmanöver.
„Das scheint irgendwie einherzugehen mit den desaströsen Wahlergebnissen – da muss man dann schnell mal die stärkste Kraft verbieten wollen. Also, ich wünsche ganz viel Vergnügen dabei.“
Gegenüber dem Portal The Pioneer nannte Weidel den Vorstoß „den verzweifelten Versuch, vom Versagen der Union abzulenken“; CDU und Merz hätten „nicht mehr die Kraft zu einem Politikwechsel“. In der Generaldebatte des Bundestags am 9. September warf sie der Regierung als Oppositionsführerin dann „Totalversagen“ vor: „Schwarz-Rot ist vorbei“, sagte sie und forderte einen Politikwechsel.
Merz konterte: „Sie sind eine destruktive Kraft“ und „Nirgendwo in Deutschland werden Sie mit dieser Politik die Mehrheit bekommen.“ Er warf der AfD eine „Verachtung unserer demokratischen Institutionen“ vor und sagte mit Blick auf den Begriff „Remigration“, die AfD wolle „ethnische Säuberung“ nach Herkunft und Hautfarbe betreiben.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner rügte die Zwischenrufe der AfD („Wir sind hier nicht auf dem Fußballplatz“) und drohte mit Rauswurf. Merz räumte Versäumnisse bei der Vermittlung der Reformen ein: Das sei „vielleicht die Antwort, die wir bisher am meisten schuldig geblieben sind“.
Ob Wüsts Bund-Länder-Arbeitsgruppe kommt, ist offen; bislang hat sich die Union nicht auf eine gemeinsame Linie verständigt. Die Innenminister wollen zuerst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD abwarten. Erst danach dürfte sich klären, ob aus der Prüfung ein Verbotsantrag wird.
