Erstmals sind in Sachsen-Anhalt AfD-Mitglieder und AfD-Anhänger entwaffnet worden. Wie BILD über die ersten Entwaffnungen in Sachsen-Anhalt berichtet, haben 17 Betroffene Waffenbesitzkarte und Jagdschein abgeben müssen.
In 122 weiteren Fällen prüfen die zuständigen Waffenbehörden einen Entzug, 15 Betroffene haben nach Angaben von news.de und heute.at Widerspruch eingelegt. Damit entscheidet zum ersten Mal in der Bundesrepublik praktisch die bloße Mitgliedschaft in der AfD darüber, ob jemand eine Waffe besitzen darf.
Ausgelöst hat das ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in Magdeburg vom 7. August 2026. Der 3. Senat lehnte die Berufungsanträge dreier AfD-Mitglieder und -Unterstützer ab und machte damit Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg rechtskräftig.
Die Urteile sind rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte die Klagen zweier AfD-Mitglieder und eines ehemaligen Mitglieds im März 2025 abgewiesen. Mit dem Beschluss des 3. Senats (Az. 3 L 44/25, 3 L 45/25, 3 L 51/25) steht rechtskräftig fest, dass die Kläger „nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen“.
Grundlage ist § 5 Absatz 2 Nummer 3 des Waffengesetzes: In der Regel unzuverlässig ist, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Ein zusätzliches Waffendelikt oder eine Gewaltandrohung verlangt die Norm nicht. Nach der Begründung des OVG-Beschlusses gilt sie für einfache Parteimitglieder ebenso wie für aktive Unterstützer.
„Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren.“
Die Kläger beriefen sich auf das Parteienprivileg aus Artikel 21 des Grundgesetzes: Waffenrechtliche Nachteile dürften erst eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht die Partei verbietet. Zu einem Verbotsverfahren, das ein 1500-seitiges Gutachten für möglich hält ist es bislang nicht gekommen.
Der 3. Senat folgte dem nicht: Weder Behörden noch Verwaltungsgerichte sprächen im waffenrechtlichen Verfahren ein Parteiverbot aus, heißt es in dem Beschluss. Das Waffenrecht stelle für alle Bürger gleiche Anforderungen an die Zuverlässigkeit.
Anders als in einer Entscheidung von 2023 bewertete die Vorinstanz den AfD-Landesverband diesmal eigenständig: Sie wertete Reden, Publikationen und Social-Media-Beiträge aus und leitete daraus eine verfassungsfeindliche Gesamtausrichtung ab. Maßgeblich sei das Gesamtbild, das „durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre sowie Untergliederungen geprägt“ werde.
Der Weg zum ersten Entzug
Die Entwicklung begann lange vor dem Beschluss. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband seit November 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein; die Partei hat im Land rund 3.500 Mitglieder. 2024 wies das Innenministerium die Waffenbehörden an, die Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern zu prüfen.
Anfang 2025 hatten 122 AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt eine waffenrechtliche Erlaubnis: 21 Jagdscheine, 51 sportliche Erlaubnisse und 50 Kleine Waffenscheine. Nach früheren Angaben besaßen 74 von ihnen eine Waffenbesitzkarte mit rund 330 Schusswaffen.
Vom Verfassungsschutz-Verdikt zum Waffenentzug
- November 2023Einstufung als rechtsextremistisch
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt führt den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“.
- 2024Anweisung an die Waffenbehörden
Das Innenministerium lässt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern prüfen.
- März 2025Klagen vor dem Verwaltungsgericht scheitern
Das Verwaltungsgericht Magdeburg weist die Klagen zweier AfD-Mitglieder und eines ehemaligen Mitglieds ab.
- Mitte Juli 2026Marcel Pries gibt seine Waffen ab
Der Kreistagsabgeordnete verkauft eine Kurzwaffe und sechs Langwaffen und gibt seine Waffenbesitzkarte zurück.
- 7. August 2026OVG bestätigt den Entzug
Der 3. Senat lehnt die Berufungsanträge ab, die Urteile sind rechtskräftig.
- 6. September 2026AfD wird stärkste Kraft
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kommt die AfD auf rund 43,8 Prozent.
- 12. September 202617 Entwaffnungen bekannt
17 Betroffene haben Waffenbesitzkarte und Jagdschein verloren, 122 weitere Fälle werden geprüft.
Der Fall Marcel Pries
Prominentester Betroffener ist Marcel Pries, Dachdeckermeister aus Salzatal und AfD-Kreistagsabgeordneter im Saalekreis. Der 48-Jährige musste Mitte Juli – noch vor dem OVG-Beschluss – eine Kurzwaffe und sechs Langwaffen verkaufen und seine Waffenbesitzkarte abgeben.
Die Behörde führte seine Mandate im Gemeinderat Salzatal und im Kreistag Saalekreis an und seine Kandidatur auf der AfD-Landesliste zur Landtagswahl 2026. Sie hielt ihm außerdem eine fehlende „hinreichend glaubhafte und eindeutige Distanzierung“ von verfassungsfeindlichen Positionen der AfD vor sowie seine Kreistags-Aussage „Zeit, sich unser Land zurückzuholen“, die sie als extremistisch wertete.
Pries bestreitet die Einschätzung der Behörde. Der Jäger und frühere Afghanistan-Soldat sieht sich als Demokrat:
„Ich bin seit 15 Jahren Jäger. Ich war Soldat in Afghanistan. Ich habe einen Eid auf die Grundwerte dieses Landes geleistet. Ich bin Demokrat, kein Rassist und kein Extremist.“
Die Entscheidung nennt Pries „Blödsinn“. Die Betroffenen prüfen nach Angaben der AfD-Fraktion eine Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen der Waffenbehörden.
Zieschang verteidigt das Vorgehen
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) stellt sich hinter die Gerichte: „Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger.“ Die Waffenbehörden seien in der Pflicht gewesen, die Zuverlässigkeit der Mitglieder des „gesichert rechtsextremistischen AfD-Landesverbandes“ zu prüfen. Ihr Ministerium will sie „bestärken, den begonnenen Weg weiterzugehen“.
Der Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel begrüßt die Entscheidung und fordert, alle bewaffneten AfD-Mitglieder unverzüglich zu entwaffnen. Das Oberverwaltungsgericht habe bestätigt, „dass allein die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung der verfassungsfeindlichen AfD einer solchen Zuverlässigkeit entgegensteht“.
Die AfD-Landtagsfraktion hält das Verfahren für Willkür. Ihr jagdpolitischer Sprecher Florian Schröder sagt: „Die untere Waffenbehörde wollte jetzt Mitgliederlisten von den Schützenvereinen, um die Durchsetzung des Waffengesetzes zu prüfen. Das ist Willkür.“ Er spricht von „politischer Schikane gegen rechtstreue Sportschützen“.
Uneinheitliche Rechtslage in den Ländern
Bundesweit ist die Rechtslage uneinheitlich. Das Verwaltungsgericht Gera entschied im Februar 2026 für Thüringen, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft für einen Waffenentzug nicht ausreicht; rechtskräftig ist dieses Urteil nicht. In Sachsen-Anhalt prüfen die Behörden nach dem OVG-Beschluss weiter.
Rund 13.000 Menschen in Sachsen-Anhalt besitzen einen Jagdschein, rund 20.000 sind in Schützenvereinen organisiert. Theoretisch müssten alle auf eine AfD-Mitgliedschaft überprüft werden. Wer seine Waffenbesitzkarte verliert, verliert nach dem Bundesjagdgesetz in der Regel auch den Jagdschein; ein Jagdpachtvertrag kann dadurch automatisch erlöschen.
Waffenrechtliche Erlaubnisse von AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt
Stand Anfang 2025: 122 Erlaubnisse, aufgeschlüsselt nach Art
Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde die AfD mit rund 43,8 Prozent zur stärksten Kraft zur stärksten Kraft; die ersten Entwaffnungen fallen in die Wochen danach. Offen ist, ob die Betroffenen mit ihrer Verfassungsbeschwerde durchkommen und wie die Gerichte in Thüringen und anderen Ländern entscheiden. In Sachsen-Anhalt sind 122 Fälle noch nicht abgeschlossen.
