Der Bundesagentur für Arbeit fehlen 2026 nach eigenen Angaben knapp zehn Milliarden Euro. Stopfen soll das ein Vorschlag, der ausgerechnet die Gruppe mit den schlechtesten Jobchancen trifft: Arbeitslose ab 50 Jahren sollen kürzer Arbeitslosengeld bekommen.
Am 15. September 2026 veröffentlichte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur, seinen Kurzbericht 16/2026 mit dem Titel „Wer wie lange Arbeitslosengeld bekommt – und was es kostet“. Die Autoren Gesine Stephan, Simon Trenkle und IAB-Direktor Bernd Fitzenberger haben durchgerechnet, was kürzere Bezugszeiten bringen – und was sie an anderer Stelle kosten.
Das Ergebnis liefert beiden Lagern Munition: den Befürwortern einer Kürzung die Sparsumme, den Gegnern die Gegenrechnung. Denn die Milliarden, die bei der Bundesagentur frei würden, tauchen zum Teil an anderer Stelle wieder auf – in der Grundsicherung und bei der Rentenversicherung.
Was eine Kürzung auf zwölf Monate spart
Grundlage sind Menschen, die zwischen Oktober 2021 und September 2022 neu in den Arbeitslosengeldbezug wechselten. Das IAB summierte die exakten Tage und Zahlungen bis zum Ende der jeweiligen Anspruchsperiode auf – auf Basis der Integrierten Erwerbsbiografien, hochgerechnet mit Faktor 50. Für 2021 und 2022 ergeben sich so ALG-Ausgaben von 19,4 und 16,5 Milliarden Euro; mit den Haushaltswerten der Bundesagentur sind diese Zahlen nicht unmittelbar vergleichbar.
Hätten die maximalen Bezugsdauern in diesem Zeitraum bei 12, 15 oder 18 Monaten gelegen – bei sonst unveränderten Regeln und unveränderten Arbeitslosigkeitsdauern –, wären die ALG-Ausgaben mechanisch um 13, 8 beziehungsweise 4 Prozent geringer ausgefallen. Die Berechnungen im IAB-Kurzbericht 16/2026 beziffern die Einsparung auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr bei zwölf Monaten, 1,4 Milliarden bei 15 Monaten und 0,7 Milliarden bei 18 Monaten.
Einsparung beim Arbeitslosengeld je nach Höchstbezugsdauer
Rechnerische Einsparung pro Jahr, wenn alle Betroffenen früher aus dem Bezug fallen
Das Handelsblatt nennt in seiner Meldung abweichend 1,4 Milliarden Euro bereits für 18 Monate; die IAB-Pressemitteilung zum Einsparpotenzial und mehrere andere Medien beziffern für 18 Monate 0,7 Milliarden Euro.
Ältere bleiben mehr als dreimal so lange im Bezug
Heute sind die Bezugsdauern gestaffelt: Bis 49 Jahre gibt es zwölf Monate Arbeitslosengeld, von 50 bis 54 Jahren 15 Monate, von 55 bis 57 Jahren 18 Monate, ab 58 Jahren bis zu 24 Monate – wenn die Betroffenen in den fünf Jahren zuvor vier Jahre beschäftigt waren.
Wie unterschiedlich lange die Altersgruppen Leistungen beziehen, zeigt eine Kennzahl der Studie: Die Hälfte der Arbeitslosen im Alter von 16 bis 49 Jahren hatte nach vier Monaten keine Leistung mehr. In der Gruppe ab 58 Jahren dauerte es 13 Monate – mehr als dreimal so lange.
Zusätzliche Einsparungen könnten entstehen, weil kürzere Bezugsdauern den Anreiz stärken, schneller einen Job zu finden. Das IAB macht dabei eine Einschränkung: Das setze voraus, dass es überhaupt passende offene Stellen gibt. CHIP berichtet unter Berufung auf das IAB, dieser Effekt könnte die Einsparsummen theoretisch um weitere 50 Prozent erhöhen.
Ältere Arbeitslose haben es schwerer: Ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung seien deutlich geringer als die der Jüngeren, betont das IAB. Ein verwandtes Thema ist der Anreizgedanke – eine Auswertung aus einem Modellprojekt des Bundes findet bei jedem fünften Langzeitarbeitslosen fehlenden Arbeitswillen.
IAB-Forscher Simon Trenkle zieht daraus einen Schluss, der den Sparplänen widerspricht: „Es gibt gute Gründe dafür, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten längere maximale Bezugsdauern des Arbeitslosengeldes als in Boomphasen zu haben.“
Die Gegenrechnung des Instituts
Das IAB sieht Kürzungen der Bezugsdauer ausdrücklich kritisch. Den Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung stehen Mindereinnahmen der Rentenversicherung gegenüber, weil aus der Grundsicherung – anders als beim ALG I – keine Rentenbeiträge abgeführt werden. Zugleich steigen die Kosten der steuerfinanzierten Grundsicherung: Wer kürzer ALG I bekommt und keinen neuen Job findet, wechselt früher ins Bürgergeld.
Die Ausgaben wandern damit teils nur vom Beitrags- in den Steuerhaushalt. Drittens sinkt der private Konsum, weil betroffene Ältere finanziell schlechter abgesichert sind – in konjunkturell ohnehin schwierigen Zeiten. Gesine Stephan, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs Arbeitsförderung, fordert deshalb, auch „Gerechtigkeitserwägungen und wohlfahrtsökonomische Aspekte“ zu berücksichtigen.
IAB-Direktor Fitzenberger bremst die Sparhoffnungen der Befürworter:
„Eine Begrenzung der maximalen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes birgt ein gewisses Einsparpotenzial und könnte die Anreize stärken, schneller Beschäftigung zu finden. Aber das würde in der aktuellen wirtschaftlichen Situation bei weitem nicht ausreichen, um das finanzielle Defizit in der Arbeitslosenversicherung auszugleichen.“
Mit anderen Worten: Das Loch in der Kasse der Bundesagentur lässt sich mit einer Kürzung der Bezugsdauer nicht stopfen.
Wer kürzen will – und wer blockiert
Politisch stehen sich zwei Lager gegenüber. Laut dpa-AFX fordern die AfD und der wirtschaftsnahe Flügel der Union eine einheitliche Höchstgrenze von zwölf Monaten. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verlangt das seit Längerem.
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter hält die Kürzung für einen Weg zurück in Arbeit: „Kürzere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld können Menschen schneller zurück in Beschäftigung bringen und zugleich die Arbeitslosenversicherung entlasten.“
SPD, Grüne, Linke und die Gewerkschaften lehnen Einschnitte in dieser Größenordnung ab. Der Streit fügt sich in eine größere Debatte über Ältere am Arbeitsmarkt: Auch über die abschlagsfreie Rente mit 63 wird parallel verhandelt.
Ein Defizit, das bis 2030 auf 23 Milliarden wachsen könnte
Hinter der Debatte steht die angespannte Haushaltslage der Bundesagentur. Mit 3,061 Millionen Arbeitslosen erreichte die Arbeitslosenzahl im August 2026 den höchsten August-Stand seit 2010 – gegenüber dem Tiefstand im August 2019 ein Anstieg um rund 740.000 Personen oder knapp ein Drittel.
Für 2026 plant die BA mit Einnahmen von 49,23 Milliarden und Ausgaben von 52,60 Milliarden Euro; allein für Arbeitslosengeld sind 25,66 Milliarden Euro vorgesehen. Überbrückt wird das Defizit mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt – 8,4 Milliarden Euro für 2026, 5,2 Milliarden für 2027.
Ein Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Bundestages vom Juni 2026 rechnet bis 2030 mit jährlichen Defiziten; der Schuldenstand könnte dann rund 23 Milliarden Euro betragen. Über die genaue Höhe herrscht Uneinigkeit: Das IAB nennt knapp zehn Milliarden Euro, die dpa zehn Milliarden, Reuters über acht.
Chronologie der Debatte um die Bezugsdauer
- bis 2019Bezugsdauer einheitlich zwölf Monate
Die maximale Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld liegt einheitlich bei zwölf Monaten. Danach wird sie für Ältere in Stufen bis auf 24 Monate verlängert.
- 24. April 2026IAB-Direktor fordert Kürzung auf 18 Monate
Bernd Fitzenberger verlangt in einem Gastbeitrag im Handelsblatt, die Bezugszeiten für Ältere von 24 auf 18 Monate zu kürzen, die Altersteilzeit zurückzuführen und eine Entgeltsicherung einzuführen.
- 11. September 2026IW will die Altersstaffelung ganz abschaffen
Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft schlägt für alle Arbeitslosen höchstens zwölf Monate ALG I vor. Auf Zahlungen jenseits von zwölf Monaten entfielen 2023 und 2024 gut zwei Milliarden Euro pro Jahr.
- 11. September 2026Erste Lesung des Etats von Arbeitsministerin Bas
Im Bundestag berät der Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales). Bärbel Bas (SPD) spricht von einem Sozialstaat, der schneller, besser, klüger und einfacher werden müsse.
- 15. September 2026Das IAB legt seine Berechnung vor
Kurzbericht 16/2026 beziffert die Einsparungen bei zwölf, 15 und 18 Monaten Höchstbezugsdauer – und warnt vor den Folgekosten.
Die Entscheidung liegt im Bundestag
Eine beschlossene Gesetzesänderung zu Paragraf 147 SGB III, der die altersabhängige Anspruchsdauer regelt, gibt es bislang nicht. Erst ein Gesetzgebungsverfahren könnte die Staffelung ändern. Das Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) hat sich zu dem IAB-Vorschlag noch nicht festgelegt.
Offen ist damit, ob die 2,4 Milliarden Euro aus einer zwölfmonatigen Höchstgrenze jemals in der Kasse der Bundesagentur ankommen – und wer die Zeche zahlt, wenn Betroffene früher in die Grundsicherung rutschen. Ohne eine Entscheidung des Bundestags bleibt die Staffelung, wie sie ist.
