Deutscher Richterbund fordert Ende des Weisungsrechts für Staatsanwälte
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Staatsanwaltschaft

Deutscher Richterbund fordert Ende des Weisungsrechts für Staatsanwälte

Der Deutsche Richterbund will das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber Staatsanwälten aus dem Bundesrecht streichen – das Bundesjustizministerium lehnt ab. Auslöser ist der AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt.

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Der Deutsche Richterbund (DRB) will das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften aus dem Bundesrecht streichen. Das Bundesjustizministerium (BMJV) lehnt genau das ab. Auslöser ist der AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Erstmals könnte dort eine vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei das Justizministerium besetzen.

Nach dem vorliegenden Wahlergebnis wurde die AfD bei der Landtagswahl am 6. September 2026 mit 43,8 Prozent stärkste Kraft und erhielt 39 der 83 Sitze im Magdeburger Landtag. Zur absoluten Mehrheit fehlen drei Sitze. CDU, SPD, Grüne und Linke lehnen eine Zusammenarbeit ab, nur das BSW führt Gespräche mit der AfD.

Im Zentrum steht das in §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankerte Weisungsrecht. Anders als Richter sind Staatsanwälte nicht unabhängig, sondern gehören zur Exekutive und sind weisungsgebunden. Ein Justizminister kann damit bis in einzelne Strafverfahren hineinwirken – etwa vorgeben, ob ermittelt oder eingestellt wird und was noch ermittelt werden soll. Willkürliche oder rechtswidrige Anordnungen sind davon nicht gedeckt.

Richterbund verlangt eine Änderung noch 2026

Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn verlangt, das Weisungsrecht aus dem Bundesrecht zu streichen. Der Richterbund warnt vor politischem Missbrauch der Justiz durch eine AfD-Landesregierung. Bislang eröffne das Gesetz den Justizministerien die Möglichkeit, bis in einzelne Strafverfahren hineinzuregieren. Die politische Tradition der Selbstbeschränkung bei Weisungen könne jederzeit aufgegeben werden und biete keinen wirksamen Schutz.

Es muss per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds

Nach Rebehns Worten ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Initiative ergreift und das Weisungsrecht aus dem Bundesrecht streicht. Bei gutem Willen könne der Bundestag die Änderung noch 2026 beschließen. Der Richterbund drängt auf eine Reform und verweist auf Nachbarländer, in denen das Weisungsrecht fast überall abgeschafft oder nie eingeführt wurde.

Rebehn warnt zudem vor einer Atmosphäre, in der Staatsanwälte befürchten, ihre Aufstiegschancen hingen von der politischen Erwünschtheit ihrer Entscheidungen ab. Der Richterbund hatte schon im Juni 2026 mit der Warnung vor AfD-Einfluss auf die Justiz auf eine Reform gedrängt.

Grüne warnen vor einem AfD-Justizminister

Im Bundestag mahnte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg das Anliegen in der ersten Lesung des Justizetats am 10. September 2026 an. Eigentlich war der Etat das Thema; Limburg nutzte seine Redezeit für die Warnung, die AfD könnte als Landesregierung in Sachsen-Anhalt das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwaltschaften missbrauchen.

Auf Landesebene gibt es ebenfalls Vorstöße: In Schleswig-Holstein wollen SPD und Grüne das Weisungsrecht mit Blick auf die AfD abschaffen, CDU und FDP nicht. In Mecklenburg-Vorpommern hatte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) das Weisungsrecht Ende 2025 per Erlass für ihr Land faktisch außer Kraft gesetzt.

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Das Ministerium blockt eine Gesetzesänderung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und ihr Haus lehnen eine Änderung ab. Das BMJV verwies auf seine Ablehnung einer Änderung des Weisungsrechts: Eine Neufassung der §§ 146 f. GVG sei nicht geplant. Nach geltender Rechtslage seien die Möglichkeiten, per Weisung Einfluss zu nehmen, rechtlich sehr eng begrenzt – durch die Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO).

Erkennbar rechtswidrige Weisungen könnten für die anweisende Person sogar strafbar sein (§§ 258a, 344, 345 StGB) und dürften nicht befolgt werden. Einen ministerialfreien Raum auf dem Gebiet der Strafverfolgung hält das Ministerium mit der verfassungsrechtlich gebotenen parlamentarischen Verantwortlichkeit für unvereinbar.

Nach dem Wahlsieg rief Hubig Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt auf, sich rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersetzen. Ein Beamter könne sich nicht darauf zurückziehen, dass er nur tue, was ihm gesagt wurde. Zugleich zeigte sie Verständnis für die Verunsicherung vieler Bürger.

Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung. Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD)

Ein deutscher Sonderweg mit langer Vorgeschichte

Die Debatte ist nicht neu. Spätestens seit dem EuGH-Urteil von 2019, wonach die deutsche Staatsanwaltschaft wegen ihrer Weisungsgebundenheit nicht unabhängig genug ist, um Europäische Haftbefehle auszustellen, steht das Weisungsrecht in der Kritik. Im Sommer 2026 sprachen sich sämtliche Generalstaatsanwälte Deutschlands für eine gesetzliche Einschränkung aus.

Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte 2024 einen Referentenentwurf vor, der Weisungen nur noch zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen, bei Beurteilungsspielraum oder Ermessensausübung zulassen und Dokumentations- und Begründungspflichten einführen sollte. Die Ampel-Koalition endete vorzeitig, die Reform kam nicht zustande.

Bemerkenswert ist die Haltung der AfD: Im November 2024 brachte ihre Fraktion einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13807) ein, der fachaufsichtliche Weisungen politischer Funktionsträger ausschließen soll. Kritiker werfen der Partei vor, sie wolle Staatsanwaltschaften bei eigener Regierungsmacht für politische Zwecke nutzen. Die EU-Kommission sah 2025 keinen dringenden Handlungsbedarf.

Vom EuGH-Urteil bis zum Richterbund-Vorstoß

  1. 2019
    EuGH stellt die Weisungsgebundenheit infrage

    Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen ihrer Weisungsgebundenheit nicht unabhängig genug für die Ausstellung Europäischer Haftbefehle sind.

  2. 2024
    Buschmann legt Referentenentwurf vor

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Weisungen strenger einhegen; die Ampel-Koalition endet vorzeitig, die Reform kommt nicht zustande.

  3. November 2024
    AfD-Fraktion beantragt Streichung

    Die AfD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13807) ein, der fachaufsichtliche Weisungen politischer Funktionsträger ausschließen soll.

  4. Juni 2026
    Generalstaatsanwälte fordern Einschränkung

    Sämtliche Generalstaatsanwälte Deutschlands sprechen sich für eine gesetzliche Einschränkung des Weisungsrechts aus.

  5. 6. September 2026
    AfD gewinnt Wahl in Sachsen-Anhalt

    Die AfD holt 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen; zur absoluten Mehrheit fehlen drei Sitze.

  6. 13. September 2026
    Richterbund fordert Streichung, BMJV blockt

    Der Deutsche Richterbund verlangt, das Weisungsrecht aus dem Bundesrecht zu streichen; das Bundesjustizministerium erklärt, eine Änderung der §§ 146 f. GVG sei nicht geplant.

Wie der Bund eingreifen könnte

Als Mittel des Bundes nannte Hubig die Bundestreue, eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sowie den Bundeszwang nach Art. 37 GG. Die Drohung mit dem Bundeszwang gegen die AfD hatte Kanzler Friedrich Merz nach dem Wahlsieg ausgesprochen. Der Bundeszwang erfordert die Zustimmung des Bundesrates und wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt.

Als Beispiel nannte Hubig eine Landesregierung, die ihre Behörden anweist, keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen. Ob der Bundestag die von Rebehn geforderte Streichung des Weisungsrechts noch 2026 beschließt, ist offen. Das BMJV hat bislang keine Gesetzesinitiative angekündigt.