Wer regelmäßig Cola trinkt, soll deutlich mehr zahlen: Ein Liter Coca-Cola Classic würde durch die geplante Zuckersteuer rechnerisch rund 45 Cent teurer, eine 1,5-Liter-Flasche um etwa 68 Cent. Das gilt, wenn der Handel die Abgabe vollständig weitergibt und darauf noch 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden.
Den Anlass liefert ein rund 58 bis 60 Seiten langer Referentenentwurf für ein Zuckergetränkesteuergesetz. Er wurde am 30. September 2026 bekannt und stammt aus dem Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD). Seitdem läuft die Ressortabstimmung.
Das Ministerium rechnet mit Einnahmen aus der Getränkesteuer ab Sommer 2027: 945 Millionen Euro im Rumpfjahr 2027, ab 2028 jährlich 1,155 bis 1,215 Milliarden Euro. Geplanter Start: 1. Juli 2027, ein halbes Jahr früher als zuvor vorgesehen.
Von der Empfehlung zum Gesetzentwurf
- April 2026Finanzkommission empfiehlt Getränkeabgabe
Die Finanzkommission Gesundheit schlägt eine gestaffelte Abgabe nach britischem Vorbild vor: 32 Cent ab acht Gramm Zucker, 26 Cent zwischen fünf und unter acht Gramm. Erwartete Einnahmen: 450 Millionen Euro jährlich ab 2028.
- 8. Juli 2026Koalition veranschlagt 650 Millionen Euro
Im Änderungsantrag von Union und SPD zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stehen 650 Millionen Euro für 2027 und 450 Millionen Euro ab 2028. Geplanter Start damals: 2028.
- 25. August 2026BMF-Papier erfasst auch Zero-Getränke
Ein Arbeitspapier aus dem Bundesfinanzministerium nennt „Getränke mit Zucker und/oder Süßungsmittel“ als Steuergegenstand – darunter Zero- und Light-Getränke, Hafer- und Pflanzendrinks, alkoholfreie Biermischgetränke sowie Sirupe.
- 26. August 2026Klingbeil dementiert die Zero-Steuer
Der Finanzminister erklärt, eine Steuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben. Das Papier sei „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“.
- 25. September 2026Bundesrat und CSU-Ministerium bremsen
Mehrere Länder lehnen die Zuckersteuer in der Bundesratssitzung ab. Agrarminister Alois Rainer (CSU) hatte im Kabinett einen Leitungsvorbehalt eingelegt.
- 30. September 2026Referentenentwurf wird bekannt
Das BMF legt einen rund 58 bis 60 Seiten langen Entwurf vor: Steuer ab fünf Gramm Zucker, drei Stufen, Start am 1. Juli 2027.
- 1. Juli 2027Geplanter Erhebungsbeginn
Sofern Bundestag und Bundesrat den Entwurf in dieser Form beschließen, startet die Erhebung im Rumpfjahr 2027.
Drei Stufen ab fünf Gramm Zucker
Die Abgabe greift gestaffelt ab fünf Gramm Gesamtzucker pro 100 Milliliter. In der ersten Stufe werden 26 Cent pro Liter fällig, zwischen sieben und unter zehn Gramm sind es 32 Cent, ab zehn Gramm 38 Cent.
Steuer je Liter nach Zuckergehalt
Geplante Stufen der Zuckergetränkesteuer
Zero-Getränke und alkoholfreies Bier bleiben steuerfrei, Wein und Schaumwein ebenfalls. Mit dieser Entscheidung zu Coke Zero und alkoholfreiem Bier setzte sich Klingbeil gegen sein eigenes Haus durch.
Ein Arbeitspapier vom 25. August 2026 hatte noch Zero- und Light-Getränke, Hafer- und Pflanzendrinks, alkoholfreie Biermischgetränke sowie Sirupe als Steuergegenstand vorgesehen, damals unter der Formulierung „Getränke mit Zucker und/oder Süßungsmittel“. Im Entwurf ist damit auch Klingbeils Nein zur Besteuerung von Zero-Getränken angekommen.
Widerstand von Ländern und Wirtschaft
Der Widerstand ist breit. In der Bundesratssitzung am 25. September 2026 lehnten mehrere Länder die Zuckersteuer ab. Agrarminister Alois Rainer (CSU) hatte zuvor im Kabinett einen Leitungsvorbehalt eingelegt.
Aus der Getränkewirtschaft kommt scharfe Kritik. Detlef Groß, Chef der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, erwartet, dass die Hersteller die Belastung weiterreichen: „Wie die Zuckersteuer werden sich auch diese Kosten zwangsläufig in höheren Getränkekosten niederschlagen.“
Christoph Minhoff, Chef des Lebensmittelverbands, wirft der Regierung vor, mit der Abgabe Haushaltslöcher auf dem Rücken der Verbraucher zu stopfen.
Zoll warnt vor dem Zeitplan
Kassieren soll die Steuer der Zoll. Dessen Gewerkschaftschef Thomas Liebel hält den Zeitplan für kaum machbar.
„Thomas Liebel: „Bis dahin haben wir noch gar keine IT aufgesetzt. Dafür brauchen wir ein komplettes Jahr.““
Zwischen dem Bekanntwerden des Entwurfs und dem geplanten Erhebungsbeginn am 1. Juli 2027 liegen nur neun Monate. Bleibt es dabei, blieben den Zollämtern genau diese Zeit, um Anmeldung, Kontrolle und Abführung einer neuen Verbrauchsteuer aufzusetzen.
Lob von Krankenkassen und Prävention
Beim AOK-Bundesverband liest man den Entwurf dagegen als Durchbruch für die Prävention.
„AOK-Bundesverband: „Wenn die Zuckersteuer so kommt wie vom BMF vorgeschlagen, wäre das ein Meilenstein für die Präventionspolitik. Es wäre die erste verbindliche Maßnahme auf der Bundesebene für gesunde Ernährungsumgebungen.““
Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft, nennt genau das den Zweck der Abgabe: „Genau das sollte das Ziel einer solchen Steuer sein: Reformulierung und gesündere Lebensumgebungen.“ Gemeint sind geänderte Rezepturen der Hersteller.
Klingbeils Kehrtwende
Für Klingbeil ist der Entwurf eine Wende. Am 26. August 2026 hatte er erklärt, eine Steuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben; das damalige Papier aus seinem Haus sei „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“. Auf die Frage nach einer Abgabe auf Zero-Getränke sagte er:
„Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen.“
Der nun bekannte Entwurf hält diese Linie: Zero-Getränke bleiben außen vor, besteuert wird nur, was mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält. Damit steht das Gesetz vor seiner schwierigsten Etappe – im Kabinett ist es nicht beschlossen, und im Bundesrat haben mehrere Länder bereits Nein gesagt.
Wie es weitergeht
Klingbeils Kalkulation steht und fällt mit dem Starttermin: 945 Millionen Euro für das Rumpfjahr 2027, ab 2028 jährlich bis zu 1,215 Milliarden Euro. Fällt der 1. Juli 2027 oder wird der Satz gesenkt, fehlt diese Summe im Bundeshaushalt.
Ob der Entwurf so durchkommt, ist offen. Hält die Koalition am 1. Juli 2027 fest, bleiben bis zur Verabschiedung nur Monate – und dem Zoll fehlt nach eigener Darstellung ein komplettes Jahr Vorlauf.
