Dobrindts Ministerium will Asylberatung um 80 Prozent kürzen
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Haushalt 2027

Dobrindts Ministerium will Asylberatung um 80 Prozent kürzen

Das Bundesinnenministerium will die unabhängige Asylverfahrensberatung auf vulnerable Gruppen beschränken und die Mittel um 80 Prozent kürzen. Der Deutsche Caritasverband warnt, von 210 Beratungsstandorten blieben nur 40 – Wohlfahrtsverbände und die Linke sprechen von einem Kahlschlag.

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Von 24,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro: Die unabhängige Asylverfahrensberatung soll 80 Prozent ihrer Bundesmittel verlieren. Wohlfahrtsverbände und die Linke warnen vor einem Kahlschlag, der faire und rechtsstaatliche Asylverfahren gefährdet.

Auslöser ist eine von der Linken erbetene Sachinformation des Bundesinnenministeriums, die am 30. September 2026 bekannt wird. Danach soll die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen“ und auf vulnerable Gruppen beschränkt werden.

Für den Deutschen Caritasverband hätte das Folgen: Von derzeit 210 Beratungsstandorten würden nur 40 erhalten bleiben, warnt der Verband – und erwartet, dass sich Asylverfahren dadurch erheblich verzögern.

Ein Fünftel der bisherigen Mittel

Das Bundeskabinett hatte den Haushaltsentwurf 2027 bereits am 6. Juli 2026 auf den Weg gebracht. Zwei Tage später bestätigte das Innenministerium auf epd-Anfrage die drastische Einschränkung der unabhängigen Asylberatung: Statt 24,5 Millionen Euro sind für 2027 nur noch 5 Millionen Euro vorgesehen.

Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung

Bundesmittel in Millionen Euro

Quelle: Bundesinnenministerium, Haushaltsentwurf 2027

Welche Personengruppen künftig als vulnerabel gelten sollen, lässt das Ministerium bislang offen. Damit ist auch nicht absehbar, wie vielen Asylsuchenden die unabhängige Beratung 2027 noch offensteht.

Kahlschlag für faire Verfahren

Der Paritätische Gesamtverband nennt die Pläne einen Kahlschlag. In einer Stellungnahme warnt der Verband, die Kürzung um 80 Prozent gefährdet alle Beratungsstellen. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock rechnet vor, was das bedeutet:

„Von 24,5 Millionen Euro gekürzt auf 5 Millionen Euro: So sieht der Haushaltsentwurf 2027 für die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) aus. Eine Kürzung um 80 Prozent! Das wäre ein Kahlschlag, der den Fortbestand einer unabhängigen Beratung als Bestandteil fairer und rechtsstaatlicher Asylverfahren gefährdet.“
Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands

Rock hält auch eine Beratung durch die entscheidende Behörde für keine Lösung: „Eine Behörde, die über Asylanträge entscheidet, kann nicht zugleich unabhängig beraten.“

Unterstützung kommt von der Linken. Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger verweist auf die im Juni 2026 in Kraft getretene GEAS-Reform: Asylsuchende seien angesichts der komplexen Reform mehr denn je auf eine individuelle und unabhängige Beratung angewiesen.

Wie es zu der Kürzung kam

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde 2023 unter der Ampel-Koalition im Asylgesetz festgeschrieben und seitdem vom Bund gefördert. Anfang 2026 gab es nach Angaben der Jungen Freiheit zunächst den Plan, die Mittel komplett zu streichen.

Die Kürzung fällt in eine Phase, in der die Asylpolitik insgesamt verschärft wird. In Sachsen will Innenminister Armin Schuster das Grundrecht auf Asyl streichen und Beugehaft erlauben.

Von der gesetzlichen Verankerung zur geplanten Kürzung

  1. 2023
    Im Asylgesetz verankert

    Unter der Ampel-Koalition wird die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung im Asylgesetz festgeschrieben und seitdem vom Bund gefördert.

  2. Anfang 2026
    Komplette Streichung geplant

    Nach Angaben der Jungen Freiheit gibt es zunächst den Plan, die Ausgaben für die Asylverfahrensberatung ganz zu streichen.

  3. Juni 2026
    GEAS-Reform tritt in Kraft

    Kernpunkt sind Schnellverfahren an der EU-Außengrenze; zugleich haben Asylsuchende Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft.

  4. 6. Juli 2026
    Kabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027

    Der Entwurf sieht vor, die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung auf 5 Millionen Euro zu senken.

  5. 8. Juli 2026
    Innenministerium bestätigt Kürzung

    Auf epd-Anfrage bestätigt das Ministerium, dass die Beratung 2027 nur noch rund ein Fünftel der bisherigen Mittel erhält.

  6. 30. September 2026
    Sachinformation wird bekannt

    Danach soll die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen“ und auf vulnerable Gruppen beschränkt werden.

Der Bundestag entscheidet noch über die Kürzung

Beschlossen ist die Kürzung damit nicht: Der Bundestag und sein Haushaltsausschuss müssen den Haushalt 2027 noch beraten und über die Mittel für die Asylverfahrensberatung entscheiden. Offen ist, ob es im Herbst 2026 bei der 80-Prozent-Kürzung bleibt.

Für die Träger bleibt bis dahin offen, mit wie vielen Standorten sie 2027 rechnen können. Ohne eine Korrektur im Haushaltsverfahren bliebe es bei 5 statt 24,5 Millionen Euro.

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