Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom 6. September könnte ungültig sein. Mehrere Staatsrechtler halten eine erfolgreiche Wahlanfechtung für möglich, weil die AfD ihren Wahlkampf nach ihrer Einschätzung zu großen Teilen aus Mitteln ihrer Landtagsfraktion finanziert hat.
Auslöser ist ein Bericht über die Zweifel an der Wahlgültigkeit aus dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel: Die AfD-Landtagsfraktion richtet seit Jahren sogenannte Bürgerdialoge im ganzen Land aus – mindestens 18 davon allein zwischen Februar und Juni 2026.
Zumindest einen Teil dieser Termine bezahlte die Fraktion, etwa die Raummieten. Genau darin sehen die Juristen das Problem: Fraktionsmittel des Landtags sind für die parlamentarische Arbeit bestimmt, nicht für den Wahlkampf einer Partei.
Das Parteiengesetz verbietet Spenden von Fraktionen an Parteien – und Werbung für eine Partei gilt rechtlich als Spende. Paragraf 2 des Fraktionsgesetzes von Sachsen-Anhalt untersagt zusätzlich, Leistungen an Fraktionen für Zwecke der Parteien zu verwenden. Die Experten sprechen deshalb von verdeckter, unzulässiger Parteienfinanzierung.
Was die Staatsrechtler der AfD vorwerfen
Die Berliner Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger sagte dem Spiegel, der AfD-Wahlkampf in Sachsen-Anhalt sei „großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“ worden. Sie hält den Einsatz der Fraktionsgelder für offensichtlich rechtswidrig und für eine mögliche Grundlage einer erfolgreichen Wahlanfechtung.
„Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“
Fabian Michl von der Universität Freiburg nennt die Übernahme von Wahlkampfkosten durch eine Fraktion eine unzulässige Parteispende. Sie verletze die Chancengleichheit der Parteien und stelle einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden könne.
Auch Joachim Wieland, emeritierter Verfassungsrechtsprofessor, spricht von verdeckter Parteienfinanzierung, auf die eine Wahlanfechtung gestützt werden könne. Wieland war nach Angaben der Berichterstattung mit dem nordrhein-westfälischen FDP-Urteil befasst.
Möllers bremst mit einem Einwand
Widerspruch kommt von Christoph Möllers, Staatsrechtler in Berlin. Eine verdeckte Wahlkampffinanzierung durch das Abzweigen von Fraktionsmitteln könne durchaus einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb darstellen, räumt er ein.
Möllers gibt jedoch zu bedenken, es gebe kein handhabbares Kriterium für die Mandatsrelevanz; die Neuansetzung einer Wahl sei ein so massiver Eingriff, dass sie kaum angewendet würde.
Auf die Mandatsrelevanz kommt es an: Ein Wahlfehler führt nicht automatisch zur Wiederholung. Geklärt werden müsste, ob Umfang, Zeitpunkt und Mittel der beanstandeten Bürgerdialoge das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Der Präzedenzfall Nordrhein-Westfalen
Die Juristen stützen sich auf einen früheren Fall: Als die FDP-Bundestagsfraktion 2012 vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen die Kinokampagne „Freiheit bewegt“ startete, kam es zu einer Wahlprüfungsbeschwerde.
Der Düsseldorfer Verfassungsgerichtshof wies sie zurück, erkannte aber einen möglichen Rechtsverstoß. Die FDP-Kampagne sei gemessen an der sonstigen Wahlwerbung allerdings eher begrenzt gewesen.
Schönberger argumentiert, in Sachsen-Anhalt liege der Fall wegen der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders als die begrenzte Kinokampagne von 2012.
Siegmund verweist auf zehn Jahre Praxis
Auf Seite der AfD verweist Fraktionschef und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf die langjährige Praxis. Die Fraktion bezahle „selbstverständlich die Raummiete“, sagte er im April 2026 dem ARD-Magazin „Kontraste“.
Siegmund begründet das mit dem Anspruch der Abgeordneten: „weil wir ja auch als Landtagsabgeordnete den Anspruch haben, uns den Fragen der Bürger in jedem Punkt zu stellen“. Die Bürgerdialoge gibt es nach Darstellung der Fraktion seit rund zehn Jahren.
Der Weg zur Wahlwiederholung
Eine Wahl wird nicht automatisch ungültig. Der Landeswahlausschuss hat das endgültige Ergebnis am 22. September 2026 festgestellt. Die Landeswahlleiterin will es laut Berichten in Kürze im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt machen.
Mit dieser Bekanntmachung beginnt die Frist von einem Monat. Einspruch kann dann jede wahlberechtigte Person in Sachsen-Anhalt einlegen; bei amtlich eingelegten Einsprüchen gilt eine Frist von sechs Monaten.
Der Einspruch muss beim Landtag in Magdeburg eingehen und begründet werden. Über ihn entscheidet der Landtag nach Vorbereitung durch seinen Wahlprüfungsausschuss. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, regeln die offiziellen Angaben zum Wahlprüfungsverfahren.
Gibt der Landtag dem Einspruch nicht statt, ist die Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Sachsen-Anhalt möglich. Erst dieser könnte das Ergebnis für ungültig erklären und eine Wahlwiederholung anordnen.
Von den Bürgerdialogen zum Anfechtungsstreit
- Februar bis Juni 2026Mindestens 18 Bürgerdialoge
Die AfD-Landtagsfraktion richtet nach Angaben aus der Berichterstattung mindestens 18 Bürgergespräche im Land aus, teils aus Fraktionsmitteln finanziert.
- 30. April 2026Siegmund räumt Raummieten-Übernahme ein
Das ARD-Magazin „Kontraste“ berichtet über die Bürgerdialoge; Fraktionschef Ulrich Siegmund erklärt, die Fraktion bezahle die Raummieten, und weist die Vorwürfe zurück.
- 6. September 2026AfD wird stärkste Kraft
Bei der Landtagswahl kommt die AfD auf 43,8 Prozent und 39 der 83 Sitze, die CDU auf 17,2 Prozent.
- 22. September 2026Endgültiges Ergebnis festgestellt
Der Landeswahlausschuss stellt das amtliche Endergebnis fest. Die Bekanntmachung im Ministerialblatt steht laut Landeswahlleitung noch aus.
- 30. September 2026Spiegel-Bericht startet die Debatte
Das Nachrichtenmagazin zitiert Staatsrechtler, die eine Anfechtung der Landtagswahl für möglich halten.
- 1. Oktober 2026Print-Ausgabe und weitere Berichte
DER SPIEGEL 41/2026 erscheint; weitere Medien greifen den Vorgang auf.
- 6. Oktober 2026Konstituierende Sitzung des Landtags
Der neu gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt kommt erstmals zusammen.
39 gegen 39 Sitze
Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent gewonnen und ist stärkste Kraft; die CDU kam auf 17,2 Prozent. Im neuen Landtag hat die AfD 39 der 83 Sitze, auf CDU, SPD, Linke und Grüne entfallen zusammen ebenfalls 39 Mandate, das BSW hält fünf.
Sitzverteilung im Landtag von Sachsen-Anhalt
Absolute Mehrheit: 42 von 83 Sitzen
Für eine absolute Mehrheit wären 42 Stimmen nötig, die Regierungsbildung ist offen. Die AfD führt Gespräche mit dem BSW, das eine Koalition mit der AfD ausschließt. Der neue Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen; schon jetzt ist der Streit um die Ausschusssitze im Landtag entbrannt.
Ob überhaupt Einspruch eingelegt wird, wer ihn einlegt und wie der Wahlprüfungsausschuss entscheidet, ist vollständig offen. Festgestellt ist bislang weder ein Wahlfehler noch die Ungültigkeit der Wahl – eine Wiederholungswahl ist nicht beschlossen.
