Staatsanwaltschaft Gera beendet Verfahren gegen Höcke
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Justiz

Staatsanwaltschaft Gera beendet Verfahren gegen Höcke

Erst hob der Thüringer Landtag Höckes Immunität auf, jetzt stellt die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren ein – schon am 15. Dezember 2025, bekannt wurde das erst Anfang Oktober 2026. In Mühlhausen läuft die nächste Anklage gegen den AfD-Chef.

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Für seine Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2022 in Gera muss Björn Höcke nicht mehr vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD-Chef eingestellt – und zwar bereits am 15. Dezember 2025.

Öffentlich wurde die Entscheidung erst knapp zehn Monate später: Die exklusive t-online-Meldung zur Einstellung des Verfahrens machte den Fall Anfang Oktober 2026 publik, anschließend verbreitete sich die Nachricht über Agenturen bundesweit.

Auslöser war Höckes Auftritt am 3. Oktober 2022 in Gera. In der Rede fielen Begriffe wie „Regenbogenimperium“ und „raumfremde Macht“, Höcke bezeichnete Deutschland als „Brückenkopf“ und sagte, er würde den Osten wählen.

Bestätigt hat die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung inzwischen selbst – nach dem MDR-Bericht zur Einstellung des Verfahrens nannte die Behörde Gründe und Datum. Ein Urteil gibt es nicht: Der Vorwurf wird nicht weiterverfolgt, weder mit Freispruch noch mit Verurteilung.

Immunität nur gegen AfD-Stimmen aufgehoben

Der Weg dorthin war ein Verfahren für sich. Weil Höcke als Landtagsabgeordneter Immunität genoss, musste der Thüringer Landtag die Ermittlungen überhaupt erst zulassen. Am 10. Juli 2024 hob der Justizausschuss die Immunität auf – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera.

Die beiden AfD-Vertreter im Ausschuss stimmten dagegen. Bei einer Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates hätten Höcke bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe gedroht. Dazu kam es nicht, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte.

Von der Geraer Rede zur eingestellten Ermittlung

  1. 3. Oktober 2022
    Höcke hält die Rede in Gera

    Auf dem Markt spricht der AfD-Chef unter anderem von einem „Regenbogenimperium“ und nennt Deutschland einen „Brückenkopf“.

  2. 1. Februar 2024
    Landgericht Mühlhausen lässt Anklage zu

    Das Gericht eröffnet das separate Verfahren wegen Volksverhetzung – es geht um ein Telegram-Posting zum Messerangriff in Oggersheim.

  3. 14. Mai 2024
    Erste Verurteilung in Halle

    Wegen der SA-Parole „Alles für Deutschland“ verhängt das Landgericht Halle 100 Tagessätze, 13.000 Euro.

  4. 10. Juli 2024
    Immunität im Justizausschuss aufgehoben

    Der Ausschuss folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft Gera; die beiden AfD-Vertreter stimmen dagegen.

  5. 15. Juli 2024
    Zweite Verurteilung und Rechtskraft

    Das Landgericht Halle verhängt 130 Tagessätze zu je 130 Euro (16.900 Euro). Nach dem Scheitern der Revision werden beide Urteile rechtskräftig.

  6. 15. Dezember 2025
    Staatsanwaltschaft stellt Geraer Verfahren ein

    Die Behörde verfolgt den Vorwurf der Verunglimpfung des Staates nicht weiter.

  7. 1./2. Oktober 2026
    Die Einstellung wird bekannt

    Eine exklusive Meldung von t-online macht die Entscheidung publik, MDR und dpa verbreiten sie bundesweit.

Ein Verfahren endet, andere laufen weiter

Vom Tisch ist damit nur der Geraer Tatvorwurf. Am Landgericht Mühlhausen ist weiterhin eine Anklage wegen Volksverhetzung anhängig; sie betrifft ein Telegram-Posting Höckes zum Messerangriff in Oggersheim im Oktober 2022.

Das Landgericht Mühlhausen hatte diese Anklage am 1. Februar 2024 zugelassen. Einen Termin für die Verhandlung gibt es bislang nicht. Die Einstellung in Gera sagt nichts über den Mühlhausener Fall – es sind zwei voneinander unabhängige Verfahren.

Zur Vorgeschichte gehören zwei rechtskräftige Verurteilungen: Wegen der SA-Parole „Alles für Deutschland“ verhängte das Landgericht Halle am 14. Mai 2024 eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen, 13.000 Euro. Am 15. Juli 2024 folgten 130 Tagessätze zu je 130 Euro, also 16.900 Euro. Beide Urteile wurden nach dem Scheitern der Revision rechtskräftig.

Politisch bleibt Höcke unter Druck

Auch politisch bleibt Höcke angegriffen: Spahn will Höcke das Wahlrecht entziehen. Der CDU-Fraktionschef schlägt dafür ein Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen den Thüringer AfD-Chef vor.

Zu dem eingestellten Verfahren äußerte sich Höcke nicht. Schon 2024 hatte ein Sprecher erklärt, er werde sich „in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern“.

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Wann der Prozess in Mühlhausen beginnt

Offen ist, wann sich Höcke erneut vor Gericht verantworten muss. Die Anklage in Mühlhausen ist zugelassen, terminiert ist sie aber nicht – das Verfahren hängt am laufenden Fretterode-Prozess.

Der Geraer Fall ist damit abgeschlossen. Offen bleibt, ob und wann die Mühlhausener Anklage verhandelt wird – ein Termin dafür steht bislang nicht fest.