Spahn will Björn Höcke das Wahlrecht entziehen
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PolitikVorstoß gegen Höcke

Spahn will Björn Höcke das Wahlrecht entziehen

CDU-Fraktionschef Jens Spahn schlägt ein Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke vor. Er will ihm aktives und passives Wahlrecht nehmen – statt eines ganzen Parteiverbots. Doch die Hürden sind hoch.

CDU-Fraktionschef will Höcke das Wahlrecht entziehen

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt. Sein Landesverband gilt als gesichert rechtsextremistisch. Nun bringt Jens Spahn (CDU) einen ungewöhnlichen Schritt ins Spiel: den vollständigen Entzug von Höckes Wahlrechten.

Im Focus-Podcast „Machtmenschen“ sagte der Unionsfraktionschef am 10. Juli 2026: „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“. Spahn will lieber diesen Weg beschreiten, „bevor man immer den ganz großen Wurf macht, ohne zu wissen wie er ausgeht.“

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, das passive Wahlrecht die Wählbarkeit als Kandidat. Ein solcher Entzug wäre nach Artikel 18 des Grundgesetzes möglich, wenn jemand Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Die Feststellung der Verwirkung trifft allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder einer Landesregierung.

In der Praxis sind Verfahren nach Art. 18 GG selten und bisher stets gescheitert. Der letzte prominente Fall war 1974 der Versuch der Bundesregierung, dem Herausgeber der „Nationalzeitung“ Gerhard Frey das passive Wahlrecht abzuerkennen – ohne Erfolg. Auch im aktuellen Fall werden die Hürden als überaus hoch eingeschätzt.

Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann
Jens Spahn (Unionsfraktionschef CDU)

Spahn bekommt aus der SPD Rückenwind. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Dirk Wiese nannte den Vorstoß „absolut richtig“. Auch Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte Mitte Juni für einen Entzug des passiven Wahlrechts bei Höcke plädiert. Aus der CSU wurde zuletzt Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren gegen Teile der AfD signalisiert, ein Gesamtverbot lehnt die CSU-Spitze um Markus Söder dagegen ab.

Deutlichen Widerspruch erntet Spahn dagegen vom Verfassungsrechtler und früheren Berliner Justizsenator Rupert Scholz. Der 89-Jährige hält die Forderung für „abwegig“. Das Wahlrecht sei ein demokratisches Urrecht, die Eingriffsschwellen lägen extrem hoch. Auch im verfassungsrechtlichen Schrifttum wird die Aussicht auf Erfolg eines solchen Antrags skeptisch beurteilt.

Eine Petition im Sächsischen Landtag verlangt bereits von der Landesregierung, einen Antrag nach Art. 18 GG gegen Höcke zu stellen. Ob das Bundesverfassungsgericht einem solchen Begehren je stattgeben würde, bleibt offen. Historisch hat noch nie ein Grundrechtsverwirkungsverfahren zum Entzug von Wahlrechten geführt.

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