Rechnungshof: Rentenreform könnte 2040 fast 46 Prozent der Steuereinnahmen binden
Der Bundesrechnungshof rechnet dem Haushaltsausschuss vor: 2040 müsste der Bund 36,7 Prozent seiner Steuereinnahmen an die Rentenkasse überweisen, mit dem geplanten Reformpaket im Extremfall fast 46 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium widerspricht – und die Koalition will bis Jahresende liefern.
Der Bundesrechnungshof warnt den Bundestag: 2040 müsste der Bund rund 36,7 Prozent seiner Steuereinnahmen an die Rentenkasse überweisen, derzeit sind es rund 29 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium hält die Rechnung für den falschen Maßstab. Der Streit um die Finanzierung der gesetzlichen Rente ist offen ausgebrochen.
Auslöser ist ein Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO, den die oberste Rechnungsprüfungsbehörde auf den 1. Oktober 2026 datiert hat und der dem Haushaltsausschuss vorliegt. Zuerst berichtete die Bild-Zeitung, inzwischen liegt er unter anderem dpa, FAZ und ZEIT vor; der Bericht des Rechnungshofs zur Rentenfinanzierung umfasst 35 Seiten.
Extremfall fast 46 Prozent der Steuereinnahmen
Schon ohne neue Beschlüsse steigt die Last: 2040 wären 36,7 Prozent der Steuereinnahmen fällig. Setzt die Koalition dagegen das geplante Rentenreformpaket um, könnte der Finanzbedarf im Extremfall auf fast 46 Prozent der Steuereinnahmen klettern. Das Paket orientiert sich an den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
Im Bundeshaushaltsplan 2026 sind 127,4 Milliarden Euro für die Rentenversicherung veranschlagt, im Entwurf für 2027 bisher 132,0 Milliarden Euro. Fast ein Viertel der Bundesausgaben fließt damit in die gesetzliche Rente. Der Kern des Berichts ist, wie Rentenzahlungen beanspruchen einen wachsenden Anteil der Steuereinnahmen.
Bis 2040 summiert sich die zusätzliche Belastung nach den Berichten vom 2. Oktober auf 210 Milliarden Euro. Der Rechnungshof warnt die Politik davor, die Rentenreform ohne Blick auf diese Kostenfolgen zu verwässern.
Anteil der Steuereinnahmen des Bundes für die Rentenversicherung
Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht vom 1. Oktober 2026
Rechnungshof gegen Arbeitsministerium
Der Rechnungshof bleibt bei seiner Empfehlung, die Belastung des Bundes zu begrenzen. Würden Belastungen zurückgenommen, müsse darauf geachtet werden, dass der Bundeshaushalt nicht noch weiter einseitig in Anspruch genommen wird, heißt es in dem Bericht. In dieselbe Richtung zielen die Warnungen von 46 Ökonomen vor einer Aufweichung.
„Der Belastungsindikator deutet damit auf eine zu hohe Belastung des Bundes durch die Zahlungen an die Rentenversicherung hin. Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Empfehlung, die Belastung des Bundes in den Blick zu nehmen und sie zu begrenzen.“
Bundesrechnungshof, oberste Rechnungsprüfungsbehörde des Bundes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales widerspricht. In seiner Stellungnahme vom 22. September nennt es die Steuereinnahmenquote als Maßstab problematisch. Die Finanzierung durch den Bund verhindere Beitragssteigerungen und trage zu einer angemessenen Lastenverteilung bei.
Niveaugarantie birgt großes Kostenrisiko
Ein großes Kostenrisiko sieht der Rechnungshof in der geplanten Rentenniveaugarantie. Sie soll längerfristig über eine neue Kapitalrente finanziert werden. Verzögert sich deren Einführung oder fällt die Rendite niedrig aus, müsste der Bundeshaushalt einspringen.
Von der Rentenkommission zum Rechnungshof-Bericht
5. Dezember 2025
Rentenpaket 2025 beschlossen
Der Bundestag stimmt mit 318 Ja- zu 225 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen zu: Mütterrente III, Rentenniveau 48 Prozent bis 2031, Wegfall des Hinzuverdienstverbots.
23. Juni 2026
Kommission übergibt 33 Empfehlungen
Die Alterssicherungskommission überreicht ihren Abschlussbericht im Bundeskanzleramt an Friedrich Merz und Bärbel Bas.
1. Juli 2026
Koalition will alles umsetzen
Der Koalitionsausschuss vereinbart, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Merz nennt als Ziel den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026.
22. September 2026
Arbeitsministerium widerspricht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt zum Berichtsentwurf Stellung und bestreitet die Bewertung der Steuereinnahmenquote.
1. Oktober 2026
Rechnungshof datiert Bericht
Der Bundesrechnungshof legt den Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO dem Haushaltsausschuss des Bundestages vor.
Zeitdruck bis Jahresende
Am 8. Oktober steht im Bundestag die erste Lesung der Einkommensteuerreform an. Die Unionsfraktion will ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Renten- und Arbeitsmarktgesetzentwürfe vorlegt.
Bis Ende 2026 will Bundeskanzler Friedrich Merz das Gesetzgebungsverfahren abschließen. Offen ist, ob das Gesetzgebungsverfahren wie geplant bis Ende 2026 abgeschlossen werden kann. Der Bericht liegt jetzt dem Haushaltsausschuss vor – ob der Rechnungshof mit seiner Warnung durchdringt, entscheidet sich dort und beim Rentenpaket bis Jahresende.