Marius Borg Høiby darf mit Fußfessel auf Jobsuche gehen
Obwohl Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft sitzt und auf sein Berufungsverfahren wartet, sucht er eine Stelle. Eine Freilassung unter Polizeiauflagen lehnte er ab – die Bedingungen seien unangemessen.
Marius Borg Høiby sucht einen Job – obwohl er in Untersuchungshaft sitzt. Der Sohn von Mette-Marit hat einer Verlängerung seiner U-Haft um vier weitere Wochen zugestimmt und bleibt mit elektronischer Fußfessel auf Gut Skaugum. Sein Verteidiger Alexander Greaker bestätigte am Donnerstag, dass sein Mandant die Zeit für die Stellensuche nutzen will.
Freikommen hätte er haben können. Nach Greakers Angaben gab es Gespräche mit der Polizei über die Bedingungen einer möglichen Freilassung. Høiby halte die Auflagen jedoch für unangemessen und ziehe es deshalb vor, in der bestehenden Regelung zu bleiben, wie Dagbladets Bericht über die vier zusätzlichen U-Haft-Wochen festhält.
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Arbeitssuche mit Fußfessel
Die Jobsuche ist kein Zufall: Hinter ihr steht der neue Verteidiger Greaker, der die polizeilichen Vorgaben als Spielraum begreift. Sein Mandant sei bereit für eine Beschäftigung, sagt er – die derzeitigen Auflagen ließen eine berufliche Tätigkeit ausdrücklich zu.
„Er ist motiviert, mit der Arbeit zu beginnen, und möchte diese Zeit nutzen, um ein konkretes Stellenangebot zu erhalten.“
Alexander Greaker, Verteidiger von Marius Borg Høiby
Verkündet hat die Jobsuche ein neuer Verteidiger. Kurz nach dem Staatsbegräbnis für König Harald V. wechselte Høiby sein Team: Statt Ellen Holager Andenæs und Petar Sekulic vertreten ihn nun Alexander Greaker und Daniel Storrvik. Kurz zuvor war er Teil des Trauerzugs für König Harald.
An den Bedingungen seiner Haft ändert der Personalwechsel nichts. Høiby nimmt freiwillig am polizeilichen Programm RISK teil, das Gewalt in engen Beziehungen vorbeugen soll, und unterzieht sich regelmäßig Drogentests.
Vier Jahre Haft – Berufung ab Februar 2027
Am 15. Juni 2026 verurteilte das Osloer Bezirksgericht Høiby zu vier Jahren Haft, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und wegen Misshandlung in einer engen Beziehung. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Die Berufung gegen das Urteil von Oslo war schon im Juni angekündigt; am 10. September 2026 ließ das Berufungsgericht Borgarting sie zu.
Damit wird der Fall in wesentlichen Punkten neu aufgerollt – für Høiby geht es erneut um Jahre Freiheitsstrafe oder einen Freispruch in zentralen Anklagepunkten.
Ab dem 9. Februar 2027 soll das Berufungsverfahren laufen, vorläufig sind 16 Verhandlungstage angesetzt. Bis dahin bleibt Høiby mit Fußfessel auf Gut Skaugum – und die Frage offen, ob er bis zum Prozessbeginn tatsächlich eine Stelle findet und ob die Polizei eine Arbeit außerhalb des Guts überhaupt genehmigen würde.
Von der Verurteilung zur Jobsuche
15. Juni 2026
Vier Jahre Haft in erster Instanz
Das Osloer Bezirksgericht verurteilt Høiby unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und wegen Misshandlung in einer engen Beziehung zu vier Jahren Haft.
13./14. Juli 2026
Fußfessel auf Gut Skaugum
Høiby darf die Untersuchungshaft auf dem königlichen Gut verbringen, zunächst befristet bis zum 5. Oktober 2026.
10. September 2026
Berufung zugelassen
Das Berufungsgericht lässt Høibys Berufung zu; das Verfahren wird in wesentlichen Punkten neu aufgerollt.
kurz nach dem Staatsbegräbnis für König Harald V.
Neue Verteidiger
Høiby trennt sich von Ellen Holager Andenæs und Petar Sekulic und engagiert Alexander Greaker und Daniel Storrvik.
1. Oktober 2026
Vier Wochen mehr – und ein Jobgesuch
Høiby stimmt der Verlängerung der U-Haft um vier Wochen zu, verzichtet auf einen Freilassungsantrag und sucht laut seinem Anwalt eine Stelle.
9. Februar 2027
Beginn des Berufungsverfahrens
Vor dem Berufungsgericht Borgarting sind vorläufig 16 Verhandlungstage angesetzt.