Thüringer Landtag stimmt über AfD-Antrag zur Auflösung ab
Die AfD will den Thüringer Landtag auflösen und Neuwahlen erzwingen. Am Mittwochmittag stimmt das Parlament in Erfurt ab – für die Auflösung wären 59 der 88 Stimmen nötig, die AfD hat 32. Scheitert der Antrag, will Björn Höcke ein Volksbegehren starten.
Der Thüringer Landtag entscheidet an diesem Mittwoch ab 12.00 Uhr über seine Selbstauflösung. Für den Antrag der AfD-Fraktion bräuchte es 59 der 88 Stimmen für die Auflösung – die AfD hat 32.
Die Sondersitzung in Erfurt ist der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung, die die AfD seit Wochen vorantreibt. Ihre Fraktion um Björn Höcke hat den Antrag bereits am 10. September eingereicht, gestützt auf Artikel 50 der Thüringer Verfassung. Mit 32 der 88 Sitze ist sie die stärkste Fraktion.
Das Drittel der Sitze, das eine solche Abstimmung erzwingt, hat die AfD damit zusammen. Für die Auflösung selbst fehlt ihr die Zweidrittelmehrheit: Es fehlen 27 Stimmen, die nur von CDU, SPD, Thüringen Gerecht oder der Linken kommen könnten – und keine dieser Fraktionen will vorzeitige Neuwahlen.
Sitze im Thüringer Landtag und die Hürde für die Selbstauflösung
Für eine Auflösung sind zwei Drittel der 88 Stimmen nötig.
Vier Fraktionen verweigern die Neuwahl
Ohne die Zustimmung mindestens einer der anderen Fraktionen bleibt der Antrag chancenlos. Ein Scheitern gilt deshalb als wahrscheinlich – die AfD würde im Landtag keine Mehrheit für ihr zentrales Ziel finden.
Für die vier ablehnenden Fraktionen spricht der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Bühl. Er wirft der AfD vor, den Landtag aus parteitaktischem Kalkül auflösen zu wollen.
„Wer den Landtag trotzdem auflösen will, handelt nicht aus Verantwortung für das Land, sondern aus parteitaktischem Eigeninteresse.“
Andreas Bühl, CDU-Fraktionsvorsitzender Thüringen
Der Vorwurf zielt auf den Kern der Sitzung: Die AfD kann die Auflösung im Parlament nicht durchsetzen. Über Höcke sagt Bühl: „Höcke geht es nicht um Thüringen. Höcke geht es um Höcke.“ Die AfD wolle Neuwahlen, habe für Thüringen aber „gar keinen Plan, keine Inhalte“.
Plan B: Volksbegehren mit hohen Hürden
Scheitert der Antrag, will Höcke ein Volksbegehren für Neuwahlen starten. Angekündigt hat er das schon am 16. September bei einer Pressekonferenz in Erfurt.
Die Hürden dafür sind hoch. Schon für die Zulassung braucht ein Volksbegehren in Thüringen 5.000 Unterschriften binnen sechs Wochen. Danach müssten acht Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Monaten unterschreiben – oder zehn Prozent in vier Monaten. Der Landtag hat die Regeln in einem FAQ zu Auflösung und Volksbegehren zusammengefasst.
Selbst wenn alle Hürden genommen werden, kann ein Volksbegehren den Landtag nicht unmittelbar auflösen. Und einen Präzedenzfall gibt es nicht: Der Thüringer Landtag hat sich in seiner Geschichte noch nie selbst aufgelöst.
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Von der Niederlage zum Auflösungsantrag
Der Weg zur Sondersitzung begann mit einer Niederlage: Am 28. August scheiterte Höckes zweites Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt, er bekam nur 33 Stimmen. Der zweite Misstrauensantrag gegen Voigt war damit ebenso erfolglos wie der erste.
Anfang September traten dann 13 der 15 BSW-Fraktionsmitglieder aus ihrer Partei aus, die BSW-Fraktion im Landtag löste sich auf. Am 2. Oktober einigten sich die Koalition aus CDU, Thüringen Gerecht und SPD und die Linke auf ein neues Verfahren zur Mehrheitsfindung.
Der Weg zur Sondersitzung
28. August 2026
Misstrauensvotum gegen Voigt scheitert
Höckes zweiter Versuch, Ministerpräsident Mario Voigt zu stürzen, bekommt nur 33 Stimmen.
Anfang September 2026
BSW-Fraktion löst sich auf
13 der 15 Fraktionsmitglieder treten aus der Partei aus.
10. September 2026
AfD reicht Auflösungsantrag ein
Die Fraktion beruft sich auf Artikel 50 der Thüringer Verfassung.
16. September 2026
Höcke kündigt Volksbegehren an
Bei einer Pressekonferenz in Erfurt nennt er den Plan B für den Fall, dass der Antrag scheitert.
2. Oktober 2026
Einigung auf neues Mehrheitsverfahren
CDU, Thüringen Gerecht, SPD und die Linke verständigen sich auf ein neues Verfahren zur Mehrheitsfindung.
Entscheidung am Mittag
Wenn die Abstimmung um 12.00 Uhr beginnt, geht es für die AfD um mehr als Verfahrensfragen. 27 Abgeordnete aus anderen Fraktionen müssten umschwenken, damit ihr Antrag die nötigen 59 Stimmen bekommt.
Scheitert der Antrag, beginnt für Höcke der nächste Schritt: Sein Volksbegehren müsste zunächst 5.000 Unterschriften binnen sechs Wochen zusammenbekommen, danach acht Prozent der Wahlberechtigten in zwei Monaten oder zehn Prozent in vier Monaten. Ob es dazu kommt, entscheidet die Abstimmung am Mittwochmittag in Erfurt.