Knapp 6,7 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer hat Bayerns Fiskus seit 2021 nicht eingezogen. Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Regeln, die diese Erlasse möglich machen.
Am 12. Oktober geht es ab 14:00 Uhr um den Normenkontrollantrag Bayerns zu Bewertung, Freibeträgen und Steuersätzen (Az. 1 BvF 1/23). Am 13. Oktober folgt ab 10:00 Uhr die Verfassungsbeschwerde eines Privaterben zur Verschonung von Betriebsvermögen (Az. 1 BvR 804/22); die Terminierung der Verhandlung am 13. Oktober hatte das Gericht Ende Juli mitgeteilt.
Im Zentrum steht Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes. Die 2016 eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung lässt die Steuer auf Betriebsvermögen ganz oder teilweise entfallen, wenn der Erbe nachweist, dass er sie nicht aus verfügbarem Privatvermögen zahlen kann. Sie greift bei Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro.
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern
Festgesetzt 2025, erlassene Schenkungsteuer 2025 und Gesamterlass seit 2021
6,7 Milliarden Euro Erlass in Bayern
Grundlage der Zahlen ist die Auswertung der SPD-Anfrage zu Steuererlassen. Sie umfasst den Zeitraum von 2021 bis Mitte 2026 und betrifft ausschließlich sehr große Betriebsvermögen.
Allein 2025 wurden in Bayern 2,37 Milliarden Euro Schenkungsteuer erlassen, fast dreimal so viel wie 2024; Erbschaftsteuer wurde nicht erlassen. Der Median der Erlassbeträge lag bei 34,6 Millionen Euro, festgesetzt wurden 8,81 Milliarden Euro. Im April 2025 flossen dem Freistaat rund 3,5 Milliarden Euro aus dem Erbe des Knorr-Bremse-Unternehmers Heinz Hermann Thiele zu.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn wirft den Erben vor, sich gezielt arm zu rechnen:
„Superreiche übertragen ihr Vermögen rechtzeitig und rechnen sich gezielt arm, um sich die Steuer erlassen zu lassen. Normale Menschen sind die Dummen und zahlen brav ihre Steuer.“
Wie die Verschonung entstand
Die Verschonungsbedarfsprüfung ist die Antwort auf ein Urteil aus Karlsruhe. 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/12) und setzte dem Gesetzgeber eine Frist.
2016 einigten sich CDU, CSU und SPD auf die Reform, die Paragraf 28a einführte. Zentrale Rollen spielten der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und Markus Söder. Die Verschonung großer Betriebsvermögen war damit politisch gewollt.
Für die Finanzämter ist die Verschonung nach Darstellung der bayerischen Staatsregierung keine Ermessensfrage. Finanzstaatssekretär Martin Schöffel (CSU) sagt: „Die Finanzämter haben insoweit kein Ermessen.“
Von der Reform 2016 bis zur Verhandlung in Karlsruhe
- 7. November 2006Karlsruhe rügt die Bewertung
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die gleichheitswidrige Bewertung unter anderem von Betriebs- und Grundvermögen (Az. 1 BvL 10/02). Es folgt die Erbschaftsteuerreform 2009.
- 17. Dezember 2014Verschonungsregeln verfassungswidrig
Das Gericht erklärt die damaligen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/12) und setzt dem Gesetzgeber eine Frist.
- 2016Reform führt Paragraf 28a ein
CDU, CSU und SPD beschließen die Verschonungsbedarfsprüfung. Zentrale Rolle spielen Horst Seehofer und Markus Söder.
- 2025Erlassrekord in Bayern
2,37 Milliarden Euro Schenkungsteuer werden erlassen, fast dreimal so viel wie 2024. Festgesetzt werden 8,81 Milliarden Euro.
- 30. Juli 2026Termine für die Verhandlungen
Das Bundesverfassungsgericht terminiert die mündlichen Verhandlungen in beiden Erbschaftsteuer-Verfahren (Pressemitteilungen Nr. 48/2026 und 49/2026).
- 12. und 13. Oktober 2026Zwei Verhandlungen in Karlsruhe
Der Erste Senat verhandelt erst über den Normenkontrollantrag Bayerns (1 BvF 1/23), dann über die Verfassungsbeschwerde zur Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22).
Der Privaterbe aus der Verfassungsbeschwerde
Anders liegt der Fall des Beschwerdeführers, über den der Erste Senat am 13. Oktober verhandelt. Er erbte von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen: ein Wertpapierdepot und Grundvermögen.
Für Nichten und Neffen sieht das Gesetz nur einen Freibetrag von 20.000 Euro vor. Am anderen Ende der Skala stehen Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, für die die Verschonungsbedarfsprüfung gilt.
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sieht darin ein grundsätzliches Problem: „Die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht wirksam reduziert, sondern teilweise sogar verstärkt.“
Urteil erst 2027
Die Urteile werden erst 2027 erwartet, doch der Druck auf die Politik wächst von mehreren Seiten. Am 5. Oktober forderten mehr als 90 Unternehmer in einem offenen Brief an Friedrich Merz, Markus Söder, Bärbel Bas und Lars Klingbeil eine höhere Erbschaftsteuer und die Abschaffung der Privilegien.
Einen Tag später legte die Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion um Stefan Nacke ein Papier vor, das eine höhere Besteuerung großer Erbschaften verlangt. Nacke sagt: „Leistung muss sich mehr lohnen als Erben.“
Die SPD hatte bereits im Januar 2026 ein Reformkonzept vorgelegt: ein lebenslanger Freibetrag statt der Zehnjahresregel und fünf Millionen Euro Freibetrag für Unternehmensvermögen.
In der Steuerpolitik hat die Koalition zuletzt an anderer Stelle umverteilt — mit einer Entlastung für Familien und höherer Reichensteuer.
Ein Urteil fällt frühestens 2027. Bis dahin gilt Paragraf 28a unverändert. Ob Karlsruhe die Verschonung kippt, dem Gesetzgeber eine neue Frist setzt oder die Regeln bestehen lässt, entscheidet auch darüber, wie viel Steuer auf die größten Vermögen künftig anfällt.
