Unternehmer fordern höhere Erbschaftsteuer für Firmenerben vor Karlsruhe
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Steuerpolitik

Unternehmer fordern höhere Erbschaftsteuer für Firmenerben vor Karlsruhe

Mehr als 90 Unternehmer verlangen, dass Firmenerben wie alle anderen besteuert werden. Zwei Tage vor den Verhandlungen in Karlsruhe wächst auch in der Union der Widerstand gegen die milliardenschweren Ausnahmen.

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Mehr als 90 Unternehmer fordern, dass Firmenerben künftig genauso Erbschaftsteuer zahlen wie alle anderen Erben. Ihr offener Brief an Merz, Söder, Bas und Klingbeil wurde am 7. Oktober übergeben, nachdem das Handelsblatt über die Forderung von mehr als 90 Unternehmern vorab berichtet hatte.

Anlass ist die mündliche Verhandlung in Karlsruhe: Am 12. Oktober 2026 prüfen die Richter den Normenkontrollantrag Bayerns (Az. 1 BvF 1/23), einen Tag später die Verfassungsbeschwerde gegen die Verschonung von Betriebsvermögen (Az. 1 BvR 804/22). Die Ankündigung der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober hatte das Gericht bereits Ende Juli veröffentlicht.

Zu den Wortführern gehört Sebastian Klein, Mitgründer der App Blinkist. Er hat 90 Prozent seines Vermögens abgegeben und engagiert sich bei der Initiative taxmenow. Wie viele Unterzeichner der Brief trägt, wird unterschiedlich angegeben: Die stern-Berichterstattung nennt 150, Handelsblatt, t-online und ad-hoc-news nennen über 90 beziehungsweise 92.

„Wer ein Unternehmen erbt, soll darauf genauso Erbschaftssteuer zahlen wie alle anderen auch.“
Sebastian Klein, Mitgründer Blinkist

85 Prozent bleiben steuerfrei

Nach geltendem Recht bleiben 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens steuerfrei. Wer das Unternehmen sieben Jahre fortführt und die Lohnsumme hält, zahlt gar keine Erbschaftsteuer. Im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung wurden 2025 in 34 Fällen rund 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen.

Die Unterzeichner sehen darin eine Verzerrung des Wettbewerbs zulasten kleinerer und neu gegründeter Unternehmen – während Bundesfinanzminister Klingbeil Steuervorteile für Start-ups versprochen hat. Ihr Vorwurf: Wer eine Firma erbt, wird besser behandelt als jemand, der sie selbst aufbaut und auf jeden verdienten Euro Steuern zahlt.

„Etwas zu erben ist keine Leistung. Die Person, die erbt, hat nichts dafür getan. Wenn ich mir selbst eine Firma aufbauen will, die 20 Millionen Euro wert ist, muss ich über viele Jahre sehr viel arbeiten, Risiken eingehen, mich verschulden – und ich zahle auf jeden verdienten Euro Steuern. Jemand, der hingegen eine Firma geschenkt bekommt, soll nicht einmal auf einen Teil dieses Werts 20 Prozent Steuern zahlen? Das ist doch ein Witz.“
Sebastian Klein, Mitgründer Blinkist

Widerstand aus der Union

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält höhere Abgaben für falsch: „Wir haben eine Rezession, und da ist das Gift für den Mittelstand und Handwerker in Deutschland!“ Klein kontert, es ärgere ihn „maßlos“, dass die Union rumpoltere, eine stärkere Besteuerung von Erben sei leistungsfeindlich.

Gegenwind kommt auch aus der Unionsfraktion selbst: Die 62 Abgeordnete zählende Arbeitnehmergruppe um Stefan Nacke fordert in einem Papier mit dem Titel „Leistung muss mehr zählen als Herkunft“ ebenfalls eine höhere Besteuerung großer Erbschaften. Steuerpolitisch sind solche Vorstöße nicht isoliert: Die Grünen fordern eine Abgabe auf Großvermögen.

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Wie es dazu kam

Die Fronten sind seit Monaten verhärtet. Bereits im Januar 2026 hatte die SPD ein Reformkonzept zur Erbschaftsteuer vorgelegt, das Union und Wirtschaftsverbände kritisierten. Nach der Übergabe am 7. Oktober warben die Unterzeichner öffentlich für ihren Aufruf, am 11. Oktober veröffentlichte der stern das Interview mit Klein unter dem Titel „Viele Firmenerben sitzen auf Geldbergen“.

Von der SPD-Idee zur Verhandlung in Karlsruhe

  1. 12. Januar 2026
    SPD legt Reformkonzept vor

    Die SPD stellt ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vor; Union und Wirtschaftsverbände kritisieren die Pläne.

  2. 14. Januar 2026
    Klein kritisiert das System

    Sebastian Klein nennt das Erbschaftsteuersystem im ARD-Morgenmagazin „überhaupt nicht leistungsorientiert“.

  3. 30. Juli 2026
    Karlsruhe terminiert die Verhandlung

    Das Bundesverfassungsgericht kündigt die mündliche Verhandlung zur Verschonung von Betriebsvermögen für den 13. Oktober an (Az. 1 BvR 804/22).

  4. 6. Oktober 2026
    Handelsblatt berichtet vorab

    Mehr als 90 Unternehmer haben einen offenen Brief an Merz, Söder, Bas und Klingbeil unterzeichnet.

  5. 7. Oktober 2026
    Offener Brief übergeben

    Die Unterzeichner übergeben ihren Aufruf an die Bundesregierung.

  6. 9. Oktober 2026
    Unions-Arbeitnehmergruppe fordert mehr

    Das Papier „Leistung muss mehr zählen als Herkunft“ verlangt eine höhere Besteuerung großer Erbschaften.

  7. 11. Oktober 2026
    stern veröffentlicht Interview

    Der stern druckt das Gespräch mit Sebastian Klein unter dem Titel „Viele Firmenerben sitzen auf Geldbergen“.

Karlsruhe entscheidet wohl erst 2027

Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst in einigen Monaten erwartet, realistischerweise im Laufe des Jahres 2027. Bis dahin bleibt die Verschonung in Kraft. Offen ist, ob die Richter die Ausnahmen ganz kippen, nur einschränken oder bestätigen – und ob die Politik bis dahin selbst nachbessert.