Herrmann stuft Schongau-Attacke als rechte Gewalttat ein
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Innenausschuss

Herrmann stuft Schongau-Attacke als rechte Gewalttat ein

Bayerns Innenminister Herrmann nennt den Messerangriff von Schongau erstmals eine rechte Gewalttat und verweist auf ein Manifest mit Frauenhass und Antisemitismus. Der 16-jährige Beschuldigte war den Behörden seit März 2025 bekannt – als Risikoperson galt er nie.

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Der 16-Jährige, der am Schongauer Welfen-Gymnasium zwei Schülerinnen niedergestochen hat, war den Behörden anderthalb Jahre bekannt – als Risikoperson eingestuft wurde er nie. Im Innenausschuss des Landtags räumte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch ein, es habe bis zur Tat keine echten, durchsetzungsfähigen Haftgründe gegeben.

Dort stufte Herrmann den Angriff als politisch rechte Gewalttat ein. Der Beschuldigte, ein früherer Schüler des Welfen-Gymnasiums, hatte am 8. Juli 2026 zwei 13-jährige Schülerinnen mit Messerstichen schwer verletzt. Eine mitgeführte Pistole versagte nach einem ersten Schuss.

Für die Einstufung ist ein mutmaßlich vom Beschuldigten verfasstes Manifest entscheidend. Die Begründung der Einstufung als rechte Gewalttat legte Herrmann im Ausschuss ausführlich dar. Gut drei Monate nach der Tat gibt es damit eine offizielle Einordnung der Ermittler.

„Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand hat der Beschuldigte ein sogenanntes Manifest verfasst. Es ist unter anderem durch Frauenhass, durch Queerfeindlichkeit, durch Rassismus und Antisemitismus geprägt.“
Joachim Herrmann, Bayerischer Innenminister (CSU)

Polizei und Bundeskriminalamt ordnen antisemitische Motivlagen überwiegend dem rechten Spektrum zu: Das Bundeskriminalamt hat im ersten Quartal 2026 151 antisemitische Taten als rechts eingestuft – bei 199 registrierten antisemitischen Delikten insgesamt.

Seit März 2025 in den Akten der Ermittler

Der Beschuldigte war kein Unbekannter. Bereits im März 2025 leitete die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein: Er soll in sozialen Medien Amokläufe verherrlicht und Mitschüler bedroht haben. Im September 2025 durchsuchten Ermittler seine Unterkunft und stellten eine Sturmhaube, eine Schutzweste und mehrere Messer sicher.

Der Jugendliche wurde zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen und wechselte später die Schule. Im Dezember 2025 kam ein weiterer Verdacht hinzu: Er soll einem Mitschüler Straftaten angedroht haben, geprüft wurde eine mögliche Störung des öffentlichen Friedens. Im Februar 2026 wurde ein Verfahren wegen der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte gegen ihn geahndet.

Von den ersten Ermittlungen bis zur Einstufung als rechte Gewalttat

  1. März 2025
    Erstes Ermittlungsverfahren

    Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt, weil der Jugendliche in sozialen Medien Amokläufe verherrlicht und Mitschüler bedroht haben soll.

  2. September 2025
    Hausdurchsuchung

    Ermittler stellen eine Sturmhaube, eine Schutzweste und mehrere Messer sicher; der Jugendliche wird zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen und wechselt später die Schule.

  3. Dezember 2025
    Neuer Verdacht

    Verdacht der Androhung von Straftaten gegenüber einem Mitschüler, Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens.

  4. Februar 2026
    Jugendpornografische Inhalte

    Ein Verfahren wegen der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte gegen den Jugendlichen wird geahndet.

  5. 8. Juli 2026
    Messerangriff am Welfen-Gymnasium

    Der 16-jährige Ex-Schüler verletzt zwei 13-jährige Schülerinnen mit Messerstichen schwer; eine Pistole versagt nach einem ersten Schuss.

  6. 14. Oktober 2026
    Einstufung als rechte Gewalttat

    Innenminister Herrmann nennt im Innenausschuss die Einstufung durch die Polizei und beschreibt das mutmaßliche Manifest.

Ein Tag nach dem Angriff teilte die bayerische Polizei mit, der Jugendliche sei den Behörden bereits bekannt gewesen. Die ZET übernahm die Ermittlungen; seit der Tat prüfen die Ermittler ein mutmaßliches Täter-Dokument, das 19-Seiten-Manifest des mutmaßlichen Schongau-Attentäters.

Kritik an fehlender Betreuung

Im Innenausschuss blieb die zentrale Frage: Warum wurde der 16-Jährige nicht engmaschiger betreut, obwohl die Behörden seine Vorgeschichte kannten? Die SPD-Innenpolitikerin Christiane Feichtmeier brachte den Widerspruch auf den Punkt.

„Auch wenn es keine Haftgründe gab, warum wurde er nicht engmaschiger betreut?“
Christiane Feichtmeier, SPD-Innenpolitikerin im Landtag

Feichtmeier forderte zugleich niedrigschwellige Hilfen für Familien: Es brauche „Angebote, wo die Eltern sich hinwenden können, ohne Angst davor zu haben, dass sofort etwas mit ihrem Kind passiert“. Herrmann räumte Handlungsbedarf ein: „Wir müssen zum Schutz der Allgemeinheit diese Einzelfälle ernster nehmen und wirklich eng dranbleiben.“

Der Minister verteidigte die Arbeit der Behörden. Die Darstellung der Vorgeschichte im Innenausschuss lässt offen, welche Maßnahme früher möglich gewesen wäre. „Ich mache niemandem einen Vorwurf, aber wir müssen aus Schongau lernen“, sagte Herrmann.

Der Ausschussvorsitzende Florian Siekmann (Grüne) setzt auf Prävention statt Überwachung: „Der effizienteste Weg ist, dass wir den Weg vom jungen Menschen zum Täter unterbrechen, indem wir sie gar nicht mit solchem extremistischen Material in Kontakt kommen lassen.“

Konsequenzen lässt Herrmann offen

Herrmann nannte Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Leider zeigt dieser Fall auf traurige Art und Weise: Wir haben natürlich Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Polizei allein kann das allerdings dann nicht lösen.“ Konkrete Maßnahmen nannte er dazu nicht.

Weitere Konsequenzen stellte der Minister nur in Aussicht: „Hier müssen wir, wenn dann alles auf dem Tisch liegt, sicherlich auch noch für die Zukunft weitere Konsequenzen ziehen.“ Was das konkret bedeutet, ließ er offen.

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Gutachten fehlt weiterhin

Juristisch ist der Fall nicht abgeschlossen: Das psychologische Gutachten zum Beschuldigten lag der Staatsanwaltschaft auch einen Tag nach Herrmanns Auftritt im Innenausschuss noch nicht vor.

Offen ist damit auch, ob Bayern sein Bedrohungsmanagement nachschärft. Der 16-Jährige war den Behörden anderthalb Jahre bekannt, ohne dass sie ihn als Risikoperson führten – die politische Aufarbeitung dieses Widerspruchs steht noch aus.