Bundestag beschließt Notfallreform – Kommunen fürchten Kosten
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Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt Notfallreform – Kommunen fürchten Kosten

Der Bundestag beschließt die Reform der Notfallversorgung: 112 und 116 117 werden zusammengeschaltet, rund 750 Notfallzentren sollen entstehen. Kommunen und Rettungsorganisationen fürchten, die Kosten selbst tragen zu müssen.

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Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen – Kommunen und Rettungsdienste warnen vor einer möglichen Kostenverlagerung. Am 15. Oktober stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne zu, AfD und Die Linke enthielten sich – eine breite Mehrheit für die Notfallversorgung.

Kern ist ein digital vernetztes Leitsystem: Die Notrufnummer 112 und die 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes werden zusammengeschaltet. Wer anruft, soll nicht mehr selbst herausfinden müssen, welche Nummer die richtige ist. Dazu kommt eine bundesweit einheitliche Ersteinschätzung nach Dringlichkeit. An den Kliniken sollen rund 750 Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen, dazu eigene Zentren für Kinder und Jugendliche.

Der Handlungsdruck ist hoch: Fast jede zweite Notaufnahme meldete Überlastung – am Stichtag 2. Juni 2026. Schon vor der Abstimmung formierte sich Widerstand: Acht Hilfs- und Rettungsorganisationen protestierten am 13. Oktober mit Rettungswagen und Rettungshubschraubern auf dem Pariser Platz in Berlin für eine verlässliche Finanzierung.

Ein Wegweiser durch den Notfall

Für Patienten ändert sich vor allem der erste Kontakt. Die Ersteinschätzung soll die Dringlichkeit festlegen und den Weg weisen – in die Praxis, in den Bereitschaftsdienst oder in die Klinik. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem Notfallwegweiser, den die Reform nun auf den Weg bringe.

Auch aus der Opposition gab es Zustimmung zu einzelnen Zielen der Reform; AfD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Die AfD-Abgeordnete Nicole Hess sagte in der Debatte, die Leute sollten nicht erst nach der richtigen Nummer suchen müssen – ihre Fraktion enthielt sich dennoch, ebenso wie Die Linke.

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750 Zentren, 98 Prozent in 30 Minuten

Die INZ bündeln Notaufnahme, Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und Ersteinschätzung unter einem Dach, geöffnet rund um die Uhr. Der CDU-Abgeordnete Hans Theiss verweist darauf, dass 98 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 30 Autominuten ein solches Zentrum erreichen können – und verteidigt die Reform mit dem Vertrauen der Bürger in das System.

„Sich im Moment eines Notfalls auf das System verlassen zu können, das gehört zum gesellschaftlichen Urvertrauen.“
Hans Theiss, Bundestagsabgeordneter (CDU/CSU)

Der dritte Anlauf nach sieben Jahren

Der Streit zieht sich über Jahre. Ein erster Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) scheiterte 2019 am Widerstand der Länder und in der Coronazeit. Unter Karl Lauterbach (SPD) nahm die Ampelkoalition das Vorhaben 2023 wieder auf; ein zweiter Anlauf endete mit dem Bruch der Koalition. Die Reform wurde im Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD sowie weiterer Abgeordneter beschlossen.

Von Spahns Entwurf bis zum Beschluss

  1. 2019
    Erster Anlauf scheitert

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt einen Entwurf zur Notfallreform vor. Er scheitert am Widerstand der Länder und in der Coronazeit.

  2. 9. Oktober 2024
    Erste Lesung und Koalitionsbruch

    Der Bundestag berät erstmals über den Ampel-Entwurf. Am selben Abend bricht die Koalition auseinander.

  3. 22. April 2026
    Kabinett beschließt den Entwurf

    Die Bundesregierung bringt die Reform der Notfallversorgung auf den Weg.

  4. 9. September 2026
    Anhörung im Gesundheitsausschuss

    Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund warnen vor einer Kostenverlagerung auf die Kommunen.

  5. 13. Oktober 2026
    Protest auf dem Pariser Platz

    Acht Hilfs- und Rettungsorganisationen fordern mit Rettungswagen und Rettungshubschraubern eine verlässliche Finanzierung.

  6. 15. Oktober 2026
    Bundestag beschließt die Reform

    CDU/CSU, SPD und Grüne stimmen zu, AfD und Die Linke enthalten sich.

Milliarden Einsparungen, ungeklärte Kosten

Für die gesetzliche Krankenversicherung rechnet die Bundesregierung langfristig mit rund 1,2 Milliarden Euro Minderausgaben im Jahr. Bedarfsgerechtere Rettungseinsätze sollen mehr als eine weitere Milliarde Euro sparen. Die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen fördert der Bund von 2027 bis 2031 mit 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund warnten in der Anhörung am 9. September davor, dass Kosten auf Städte und Landkreise verlagert werden könnten. Die Verbände kritisieren, dass Vorhalte- und Investitionskosten im Gesetz nicht ausdrücklich als refinanzierungsfähig ausgewiesen sind – wer künftig den Rettungsdienst bezahlt.

„Rettungsdienste und Notaufnahmen sind längst zum Auffangbecken eines lückenhaften Gesundheitssystems geworden.“
Stella Merendino, Bundestagsabgeordnete (Die Linke)

Nächster Schritt ist der Bundesrat. Er soll sich am 20. November im zweiten Durchgang mit dem Gesetz befassen, wesentliche Teile sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Offen ist, ob die Länderkammer die Finanzierungsfrage noch einmal aufwirft.