Frühstartrente beschlossen: Förderung startet 2027 für Kinder des Jahrgangs 2020
Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen: Für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sind monatlich zehn Euro Förderung vorgesehen – insgesamt 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag.
Zehn Euro im Monat, 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 16. Oktober die Frühstartrente beschlossen. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Der Bundestagsbeschluss über die Frühstartrente fiel in zweiter und dritter Lesung.
Monatlich zehn Euro staatliche Förderung, insgesamt 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag
Gefördert werden Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr
Voraussetzung sind Wohnsitz in Deutschland und eine Steuer-Identifikationsnummer
Start mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab dem 1. Januar 2026
Ab 2027 kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang der Sechsjährigen hinzu; Kinder vor 2020 gehen leer aus
Bei der Koalition war die Stimmung entsprechend. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte: „wir beschließen heute etwas Historisches“. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, sagte: „Diese Koalition funktioniert und wir lassen uns nichts anderes einreden. Wir liefern und das zeigen wir auch heute.“
Aus zehn Euro werden bis zu 53.000 Euro
Das Bundesfinanzministerium hat durchgerechnet, was aus der staatlichen Förderung wird. Bei einer angenommenen Rendite von 7 Prozent entstehen bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro. Lässt man das Geld bis zum 65. Lebensjahr liegen, kommt eine Summe von etwa 53.000 Euro zusammen.
Was aus zehn Euro im Monat wird
Staatliche Förderung bei 7 Prozent angenommener Rendite
Quelle: Bundesfinanzministerium, Modellrechnung
Der Bund kalkuliert mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro im Jahr 2027. Bis 2030 steigt die Summe auf 411 Millionen Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 rechnet der Bund unterm Strich mit rund 1,2 Milliarden Euro.
Ausschuss verschärft die Regeln fürs Sondervermögen
Vor der Abstimmung hatte der Finanzausschuss den Regierungsentwurf nachgeschärft. Nach der Beschlussempfehlung 21/8606 vom 14. Oktober darf das geplante Sondervermögen nur in breit diversifizierte globale Aktien und Aktienfonds angelegt werden. Für den staatlich geförderten Teil gilt ein ausgeweitetes Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten.
Kritik kommt auch aus der Vermittlerbranche – warum Vermittler-Verbände die Frühstartrente kritisieren. Strittig dürfte vor allem das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten sein, das der Finanzausschuss für den staatlich geförderten Teil ausgeweitet hat.
Von der ersten Lesung bis zum Sondervermögen
25. September 2026
Erste Beratung im Plenum
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt erstmals in den Bundestag.
5. Oktober 2026
Anhörung der Sachverständigen
Der Finanzausschuss hört Experten rund anderthalb Stunden lang an.
14. Oktober 2026
Ausschuss ändert den Entwurf
Beschlussempfehlung 21/8606: Anlage nur in breit diversifizierte globale Aktien und Aktienfonds, dazu ein ausgeweitetes Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten.
16. Oktober 2026
Bundestag beschließt die Frühstartrente
In zweiter und dritter Lesung stimmen CDU/CSU und SPD dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthält sich.
1. Januar 2027
Geplantes Inkrafttreten
Die Förderung greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020.
1. Januar 2028
Sondervermögen soll starten
Der Bund will das Sondervermögen „Frühstartrente“ errichten, die Deutsche Bundesbank soll es verwalten.
Die Opposition hält dagegen
Für Grüne und Linke ist die Frühstartrente der falsche Weg. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt nannte sie eine Krücke: „Die Frühstartrente bleibt eine Krücke, sie zementiert finanzielle Wissenslücken und soziale Ungleichheit von Kindesbeinen an.“ Auch die Linke lehnt das Gesetz ab; ihre Abgeordnete Sarah Vollath sagte:
„Ein Kind braucht keinen Aktiendepotauszug, um an seine Zukunft glauben zu können. Es braucht Erwachsene und einen Staat, die ihm diese Zukunft ermöglichen.“
Sarah Vollath, Bundestagsabgeordnete Die Linke
Die AfD enthielt sich. Ihre Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing sagte: „Die Frühstartrente ist dagegen weder früh noch Rente.“ Damit kam die Mehrheit für das Vorhaben allein aus der Koalition aus CDU/CSU und SPD.
Was 2027 und 2028 passiert
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Förderung greift dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020. Zum 1. Januar 2028 soll der Bund das Sondervermögen „Frühstartrente“ errichten, das die Deutsche Bundesbank verwalten soll. Daneben bleibt die geplante Abschaffung der Rente mit 63 ein Streitthema der Koalition.
Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jörg Asmussen, sieht in dem frühen Start den entscheidenden Vorteil: „Die Frühstart-Rente gibt jungen Menschen etwas, das sich nicht nachholen lässt: genug Zeit für den Aufbau ihrer Altersvorsorge.“ Offen bleibt, ob die Förderung später auch auf Kinder ausgeweitet wird, die vor 2020 geboren sind.